Listenhunde/ Kampfhunde

soeben getan



Rasse und Standard sind ein und das selbe (fast, ein paar wenige Ausnahmen) oder so: der Standard beschreibt die Rasse.

Das wär aber scho traurig ... der Standard schreibt dir vor, wie dein Hund auszusehen hat - für die Zucht!

Ist mein BM jetzt kein BM weil sie nicht im Standard steht? Das wär fein, denn dann dürfte sie auf keiner Liste stehen :rolleyes:... aber ich könnt auch die Züchter verklagen, schließlich hab ich sie als BM gekauft ... :eek:

Der Standard ist und bleibt nur für die Zucht relevant, für sonst garnichts.

Für Rassenmischlinge gibts ja auch keinen Standard, trotzdem stehen viele von ihnen auf der Liste ...

Vergiss den Zusammenhang zwischen Rassenliste und Standard bitte, denn da gibt es keinen. Gibst du deinen Labi/Boxermischling als solchen an, na dann ist er das ... gibst du ihn als Staff an, weil er dich an einen erinnert ... ja dann kann dir eh keiner mehr helfen ...:o
 
wenn ein Hund lt. Papieren z.B. ein AmStaff, Rottweiler, Dogo Argentino ist, dann steht er auf der Liste - PUNKT!!!!!
laut Papieren...
du meinst Zuchtpapiere denke ich, dann wurde der Hund nach einem Standard gezüchtet, oder ist dir der Begriff Standard fremd?
http://www.fci.be/uploaded_files/076d2009.doc
das ist der Standard vom Staff
und jeder Mischling aus Listenhunden steht automatisch mit auf der Liste - da braucht man auch keinen STANDARD :rolleyes:
bezweifle ich das? beinhaltet aber, dass es ein Beschreibung geben muss was ein Staff ist!
ist dir so fad, dass du hier mit so unsinnigen Fragen daherkommst - gibt es nichts, was du in Wikipedia verbessern und ergänzen kannst :cool:

Wenn dus als unsinnig ansiehts.. dein Problem. Ob dus glaubt oder nicht ich brauche es für Wikipedia.
 
@Caronna

Ich kann Dir sagen, wie es z. B. in NÖ gemacht wurde:

EINFACH WILLKÜRLICH!

Es ist Tatsache, wenn mein Nachbar behauptet, dass einer meiner Hunde ein Listenhund ist, dann muß ich beweisen, dass er das nicht ist.

Tatsache ist auch, dass sich die unterschiedl. Landesregierungen vorbehalten, diese unsägliche Liste einfach zu erweitern.

Tatsache ist auch, dass "Rassen" auf der Liste sind, die so nicht in der FCI geführt werden wie z. B. der Bandog.

Tatsache ist auch, dass FCI, ÖKV oder wer auch immer einfach nur Vereine sind und aber die Gesetze von den unterschiedl. Regierungen festgelegt werden und sich diese eher doch nicht an die Vorgaben eines Vereines halten müssen.
 
falsch! sowohl die hiesige Gemeinde, der hiesige Gutachter und das Land NRW handeln nach dem Standard der FCI

bei Mixen wird im Zweifelsfalle ein Gutachter hinzugezogen, bis hin zu genetischen Untersuchungen.

Wo bitte steht, dass NRW sich "Standard" des FCI orientiert?

Der Standard einer Rasse kann jederzeit vom FCI od. den Amis od den Engländern geändert werden, die Rasse aber bleibt die Rasse.

Kein Gesetzgeber eines Landes, muss i.S. Hundeliste dazuschreiben, auf welchen Standard Bezug genommen wird, da kein Bezug genommen wird.

Es ist eine Rasseliste.

So einfach ist das: in den Papieren steht: Rasse: Rottweiler ...und aus die Maus.

Und wenn die Rasse z.B. vom FCI noch nicht anerkannt ist, dann steht in den Papieren vom Zuchtverein z.B. Rasse: Wäller und aus die Maus.

Und wenn ein Hund keine Papiere hat, aber aussieht wie ein Rottweiler, dann muss der HH beweisen, dass kein Rottweiler mitgemischt hat.

Seit Jahren versuchen kluge Köpfe die LIsten zu fall zu bringen...macht Dich das nicht nachdenklich im Zusammenhang mit Deiner Überzeugung, dass Du als Nicht-Jurist DIE LÜCKE entdeckt hat?????
 
Wird nicht anders sein.

Irgetwo hab ich halt angefangen! desegen habe ich gebeten eu euch mal nachzufragen.

Ich werde auch in D noch einige Stellen kontaktieren

Du stellst Fragen, es wird Dir geantwortet, aber irgendwie ignorierst Du sowieso die Antworten, die Dir scheinbar nicht gefallen oder passen, oder was weiß ich:confused:.
 
Wo bitte steht, dass NRW sich "Standard" des FCI orientiert?
Das ist ja das Problem! nirgetwo!
für die ist es, laut Auskunft, selbstverständlich das die sich an der FCI orientieren. Ich hatte ja auch gehofft das das verschriftet ist.

Der Standard einer Rasse kann jederzeit vom FCI od. den Amis od den Engländern geändert werden, die Rasse aber bleibt die Rasse.

jein! das aktuelle Beisile ist der Minibulli, Der ist halt eine ganz neue, officielle hunderasse - aber bis das in den Amststuben angekommen ist (die deutsche Beschreibung ist etwas mehr als einen Monat alt)

Kein Gesetzgeber eines Landes, muss i.S. Hundeliste dazuschreiben, auf welchen Standard Bezug genommen wird, da kein Bezug genommen wird.

oh doch, müsste sich nur ein jurist da reinhängen

Seit Jahren versuchen kluge Köpfe die LIsten zu fall zu bringen...macht Dich das nicht nachdenklich im Zusammenhang mit Deiner Überzeugung, dass Du als Nicht-Jurist DIE LÜCKE entdeckt hat?????

Vielleicht?
 
Du stellst Fragen, es wird Dir geantwortet, aber irgendwie ignorierst Du sowieso die Antworten, die Dir scheinbar nicht gefallen oder passen, oder was weiß ich:confused:.

was denn für Antworten? Mutmaßungen sonst nichts, hat wer mal bei der Gemeinde angerufen, im Bundesland? nein.
Mal sehen was die Bürgermeisterin (?) vom WIen antwortet...
 
Und wie kommst du überhaupt auf die Idee, nach dem Zusammenhang zwischen Standard und Rasseliste zu fragen? Ist dir das eines Nachts im Traum erschienen?

Nachdem ja nirgends steht, dass sie nach dem Standard vorgehen, wie kommst du darauf?
 
Und wie kommst du überhaupt auf die Idee, nach dem Zusammenhang zwischen Standard und Rasseliste zu fragen? (...)

Nachdem ja nirgends steht, dass sie nach dem Standard vorgehen, wie kommst du darauf?

So was gehört zu einer Recherche wenn mensch Artikel schreibt. Für mich (und andere) ist der Zusammenhang logisch.

Im dem Moment wo due Staff sagts beziehst du dich doch auf eine Rasse - und was ist eine Rasse? Ich denke viele die hier Antwoten sind sich über die definition des Begriffs (Hunde-) Rasse nicht im klaren
 
Das ist ja das Problem! nirgetwo!
für die ist es, laut Auskunft, selbstverständlich das die sich an der FCI orientieren. Ich hatte ja auch gehofft das das verschriftet ist.



jein! das aktuelle Beisile ist der Minibulli, Der ist halt eine ganz neue, officielle hunderasse - aber bis das in den Amststuben angekommen ist (die deutsche Beschreibung ist etwas mehr als einen Monat alt)



oh doch, müsste sich nur ein jurist da reinhängen



Vielleicht?

Wenn NRW die Auskunft gibt, dass sie sich im Bezug auf RASSE am FCI orientieren, muss das nicht festgeschrieben werden.

Noch einmal: Rasse ist DAS, was in den Papieren steht und zwar vom Zuchtverein.

Lerne zu trennen zwischen Recht=Land bzw. Staat und offiziell lt. Deiner Definition = Verein. An Deiner Definition von offiziell ist allerdings rechtsstaatlich gesehen absolut nichts Offizielles.

FCI ist ein Verein und hat also eine neue Rasse, den Minibulli geschaffen.

Wenn es nur ein Monat dauert, bis das in die Gesetzgebung eines Landeseinfließt, dann wäre das absoluter Rekord.

Kein/e JuristIn würde sich je mit den von Dir vorgeschlagenen Pseudoargumenten irgendwo reinhängen....

da es absolut kein Argument ist, jede/r JursitIn das auch weiß und sich nicht gerne vor einem Gericht und anderen JuristInnen lächerlich macht...

außerdem bedarf es für das "Reinhängen" eines Auftraggebers...und jeder Jurist würde das ablehnen, da die Annaqhme eines derartigen Auftrages ein mehr als schiefes Licht auf die Standesehre wirft und somit die RAK auf den Plan ruft.
 
Mal sehen was die Bürgermeisterin (?) vom WIen antwortet...

So was gehört zu einer Recherche wenn mensch Artikel schreibt.
Na da war die Recherche wohl nicht ganz ausreichend;)!

Für mich (und andere) ist der Zusammenhang logisch.
Im dem Moment wo due Staff sagts beziehst du dich doch auf eine Rasse - und was ist eine Rasse? Ich denke viele die hier Antwoten sind sich über die definition des Begriffs (Hunde-) Rasse nicht im klaren

Nein, wir sind uns sicher über so vieles nicht im Klaren - bitte klär uns jetzt mal auf:rolleyes::D!
 
@Caronna

Ich kann Dir sagen, wie es z. B. in NÖ gemacht wurde:

EINFACH WILLKÜRLICH!

Es ist Tatsache, wenn mein Nachbar behauptet, dass einer meiner Hunde ein Listenhund ist, dann muß ich beweisen, dass er das nicht ist.

Tatsache ist auch, dass sich die unterschiedl. Landesregierungen vorbehalten, diese unsägliche Liste einfach zu erweitern.

Tatsache ist auch, dass "Rassen" auf der Liste sind, die so nicht in der FCI geführt werden wie z. B. der Bandog.

Tatsache ist auch, dass FCI, ÖKV oder wer auch immer einfach nur Vereine sind und aber die Gesetze von den unterschiedl. Regierungen festgelegt werden und sich diese eher doch nicht an die Vorgaben eines Vereines halten müssen.

Wenn NRW die Auskunft gibt, dass sie sich im Bezug auf RASSE am FCI orientieren, muss das nicht festgeschrieben werden.

Noch einmal: Rasse ist DAS, was in den Papieren steht und zwar vom Zuchtverein.

Lerne zu trennen zwischen Recht=Land bzw. Staat und offiziell lt. Deiner Definition = Verein. An Deiner Definition von offiziell ist allerdings rechtsstaatlich gesehen absolut nichts Offizielles.

FCI ist ein Verein und hat also eine neue Rasse, den Minibulli geschaffen.

Wenn es nur ein Monat dauert, bis das in die Gesetzgebung eines Landeseinfließt, dann wäre das absoluter Rekord.

Kein/e JuristIn würde sich je mit den von Dir vorgeschlagenen Pseudoargumenten irgendwo reinhängen....

da es absolut kein Argument ist, jede/r JursitIn das auch weiß und sich nicht gerne vor einem Gericht und anderen JuristInnen lächerlich macht...

außerdem bedarf es für das "Reinhängen" eines Auftraggebers...und jeder Jurist würde das ablehnen, da die Annaqhme eines derartigen Auftrages ein mehr als schiefes Licht auf die Standesehre wirft und somit die RAK auf den Plan ruft.

@Tamino
Es bringt einfach nichts. Entweder versteht er es nicht oder er will es nicht verstehen. Das ist zwar schade, lässt sich aber scheinbar nicht ändern:(.
 
So was gehört zu einer Recherche wenn mensch Artikel schreibt. Für mich (und andere) ist der Zusammenhang logisch.

Im dem Moment wo due Staff sagts beziehst du dich doch auf eine Rasse - und was ist eine Rasse? Ich denke viele die hier Antwoten sind sich über die definition des Begriffs (Hunde-) Rasse nicht im klaren

Der Zusammenhang zwischen Rase und Standard ist selbstverständlich gegeben......

und logisch

nur die Überzeugung eines "Artikelschreibers", dass man EINE Art von Logik - und derer gibt es bekanntlich mehrere -innerhalb EINES Gebietes so erwiesenermaßen nichtsahnend

auf ein völlig anderes Gebiet 1 zu 1 übertragen kann zeigt, dass Du wirklich von der Gesetzgebung ---und diese obliegt JuristInnen jedes Coleurs, absolut keine Ahnung hast
 
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