Brief von der Gemeinde

MiSpBeBo

Super Knochen
Hallo!

Wir haben heute ein formloses Schreiben von der Gemeinde bekommen wo es heißt: "Wir wurden seitens der BH darauf hingewiesen, dass nach Chippung des Hundes beim TA, entweder nicht alle Daten (zB. Ausweisnummer des Tierbesitzers) eingegeben, oder überhaupt noch nicht erfasst wurde (wobei der Hund anscheinend in der Heimtierdatenbank registriert werden soll).
Dazu gabs noch einen Zettel (Hunderegistrierung gem ³24a Tierschutzgesetz) der ausgefüllt der Gemeinde geschickt werden soll.

Nun hat Herrchen den Brief, salopp gesagt, verheizt weil er an ihm adressiert war, er aber nicht der Besitzer ist und ihm der Wisch nix angeht. :p

Früher oder später wird das ganze wohl richtig adressiert eintreffen und ich wüßt gerne ob ich verpflichtet bin das auszufüllen bzw. vollständig auszufüllen :confused:

Weil ein paar Sachen habe/weiß ich nicht und bei anderen bin ich der Meinung dass das niemanden was angeht, zumindest solange mein Hund nicht auffällig wird.

Lg
 
ich hab das vor langer zeit auch schon von unserer gemeinde bekommen, die wollten aber nur die chipnummer wissen. ruf doch mal an und frag, was sie eigentlich genau von dir wollen!
 
wieso schaust nicht selbst nach, bei der Datenbank, bei der dein Hund gechippt ist, welche Daten denn fehlen könnten...?


Hier geht's ja nicht wirklich darum WAS fehlt sondern ob ich VERPFLICHTET bin den Wisch komplett (!) auszufüllen zumal ich einige Dinge einfach nicht weiß bzw. nicht habe und ich einige Dinge nicht bekannt geben will weil ich der Meinung bin dass das niemanden was angeht. ;)
 
ich hab das vor langer zeit auch schon von unserer gemeinde bekommen, die wollten aber nur die chipnummer wissen. ruf doch mal an und frag, was sie eigentlich genau von dir wollen!

Ich hab den Hund damals bei der Gemeinde angemeldet und dort den Namen, Rasse, Geschlecht, Geb. Datum und Chipnummer aufgegeben. :)
 
Hier geht's ja nicht wirklich darum WAS fehlt sondern ob ich VERPFLICHTET bin den Wisch komplett (!) auszufüllen zumal ich einige Dinge einfach nicht weiß bzw. nicht habe und ich einige Dinge nicht bekannt geben will weil ich der Meinung bin dass das niemanden was angeht. ;)
unwissenheit schützt vor strafe nicht, so hats schon opa formuliert :-) nichts für ungut, aber gem. Tierhaltegesetz §4 müßtest du bei sokas das alles angeben, bei nokas reicht eigentlich nur die rasse, und dann müßte die gemeinde eigentlich ruhe geben. mher dürften sie in dem fall nicht verlangen
 
Ähm, welche "streng privaten" Angaben werden bei euch denn verlangt? :confused:

Etwas, das den Hund betrifft oder den Halter?

Sorry, aber es gibt/gab bei uns nichts, was ich nicht preisgeben könnte.
 
1. Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder
der Hundehalterin
2. Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
sowie der Nachweis der Kennzeichnung gemäß
§ 24 a Tierschutzgesetz, BGBl. I Nr. 118/2004 in
der Fassung BGBl. I Nr. 35/2008
(1) Das Halten von Hunden gemäß § 2 ist vom Hunde-
halter oder der Hundehalterin bei der Gemeinde, in
der der Hund gehalten wird oder gehalten werden
soll, unverzüglich unter Anschluss folgender Nach-
weise anzuzeigen:
3. Name und Hauptwohnsitz jener Person bzw.
Geschäftsadresse jener Einrichtung, von der der
Hund erworben wurde
4. Größen- und lagemäßige Beschreibung der
Liegenschaft samt ihrer Einfriedungen und des
Gebäudes, in der der Hund gehalten wird oder
gehalten werden soll
5. Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur
Haltung dieses Hundes
6. Nachweis einer
versicherung.
ausreichenden
Haftpflicht-

Das wär was die Gemeinde bei sokas verlangen darf:confused:
 
Also bitte jetzt stellt´s euch nicht so...das hat nichts mit SOKA usw zu tun, sondern mit der für ALLE gültigen Chip- und Registrierungspflicht, die es ja schon lang genug gibt (30. Juni 2008).

Die Übergangsfrist ist mit 31. Dezember 2009 abgelaufen, darum ist klar, dass seit 1. Jänner 2010 ALLE Hunde mit ALLEN im § 24a TSchG verankerten Daten des Hundes und des Halters registriert sein müssen...MÜSSEN...egal ob man der Meinung ist, dass die Daten niemanden etwas angehen!


„Kennzeichnung und Registrierung von Hunden
§ 24a.
(1) Der Bundesminister für Gesundheit, Familie und.....

1. personenbezogene Daten des Halters, ist dieser nicht mit dem Eigentümer des Tieres ident, ebenso die des Eigentümers:
a) Name,
b) Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises,
c) Zustelladresse,
d) Kontaktdaten,
e) Geburtsdatum;
f) Datum der Aufnahme der Haltung
g) Datum der Abgabe und neuer Halter (Name und Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises) oder des Todes des Tieres.

2. tierbezogene Daten:
a) Rasse,
b) Geschlecht,
c) Geburtsdatum (zumindest Jahr),
d) Kennzeichnungsnummer (Microchipnummer),
e) im Falle eines Hundes, an dessen Körperteilen aus veterinärmedizinischem Grund Eingriffe unternommen wurden, Angabe des genauen Grundes und des Tierarztes, der den Eingriff vorgenommen hat bzw. Angabe sonstiger Gründe (zB Beschlagnahme),
f) Geburtsland,
g) fakultativ: Nummer eines allfällig vorhandenen Heimtierausweises,
h) fakultativ: Datum der letzten Tollwutimpfung unter Angabe des Impfstoffes, falls vorhanden.

 
Also bitte jetzt stellt´s euch nicht so...das hat nichts mit SOKA usw zu tun, sondern mit der für ALLE gültigen Chip- und Registrierungspflicht, die es ja schon lang genug gibt (30. Juni 2008).

Die Übergangsfrist ist mit 31. Dezember 2009 abgelaufen, darum ist klar, dass seit 1. Jänner 2010 ALLE Hunde mit ALLEN im § 24a TSchG verankerten Daten des Hundes und des Halters registriert sein müssen...MÜSSEN...egal ob man der Meinung ist, dass die Daten niemanden etwas angehen!



DANKE, das wollt ich wissen....:D
Was ist aber wenn ich manche Dinge nicht weiß?
 
Als Staatsbürger hast du die PFLICHT es zu wissen/dich zu informieren....
Wenn sie die Strassenverkehrsordnung novellieren (was oft genug geschieht), dann musst du dich auch daran halten, unabhängig davon wann du deinen Führerschein gemacht hast und was du in der Fahrschule gelernt hast.

Edit: falls du meinst, dass du einige der geforderten Angaben nicht machen kannst..."unbekannt" ist auch eine Angabe
 
ähm... welche Daten fordern die, die man NICHT wissen könnte?? :D

Rasse? Geschlecht? Zustelladresse?

so schwierig is es jetzt auch wieder nicht :o

wusste jedoch auch nicht, dass die das alles wissen wollen, ich glaub fast, das mussten wir nicht alles angeben.
 
naja das stimmt schon, aber da gibts ja das geschätzte Datum vom Tierarzt sowie die geschätzten Rassen drin.

Sooo problematisch sehe ich persönlich das wieder nicht. Einfach anrufen, nachfragen - fertig ??
 
Mir gings ja auch ums Prinzip, natürlich sinds keine streng geheimen Daten....:rolleyes:

Geburtsland (vom Hund logischerweise) - weiß ich nicht, Österreich jedenfalls nicht...

Name des Züchters/Verkäufers: - weiß ich aber was wäre wenn ich den Hund zB. von willhaben hab und dort bloß den Cash auf den Tisch gelegt hätte und weder namen noch anschrift des verkäufers hab oder mir den Hund in irgendeiner Seitenstrasse gekauft hätt...?
 
Wenn man etwas nicht weiß, dann schreibt man sowas wie "Herkunft unbekannt, da von einer Tierschutzorganisation/ aus einem Tierheim (Angabe welche/s) übernommen" oder sowas in der Art hin. Das ist verständlich und sollte reichen.

Und bei der Rasse: "unbekannt, vermutlich Schäfermischling (oder was auch immer)"
 
Soviel ich weiß, ist das Herkunftsland kein Pflichtfeld - zumindest ist es bei Animaldata so, und die leiten die Daten ja auch ans Amt weiter.

Den Hund betreffend sind dort die Rasse, Farbe, Name, Geburtsdatum, Microchip-Nr., Geschlecht und der Haltungsbeginn Pflichtfelder.
Daran, dass ich nach dem Verkäufernamen gefragt worden wäre, kann ich mich nicht erinnern - kann aber auch kein Pflichtfeld gewesen sein, weil ich´s nicht ausgefüllt habe (grad nachgesehen). Aber wenn doch, und man weiß ihn nicht (weil Kofferraum-Hund o.ä.), dann eben "unbekannt" ausfüllen oder wenn das nicht möglich ist (warum auch immer), anrufen/hingehen und persönlich bekannt geben.
 
Wegen Geburtsdatum: laut Tierarzt auf xy Jahre geschätzt. Das sollte reichen. Sie wollen ja nur ungefähre Daten :)
 
Soviel ich weiß, ist das Herkunftsland kein Pflichtfeld - zumindest ist es bei Animaldata so, und die leiten die Daten ja auch ans Amt weiter.

Ist es wirklich soooo schwer nur das zu schreiben, das man WIRKLICH WEISS oder Vermutungen wenigstens auch als Vermutung zu bezeichnen?

Hier nochmal ein eh schon auf der vorigen Seite geposteter Auszug aus dem (auch aktuell) gültigen Gesetz:

„Kennzeichnung und Registrierung von Hunden
§ 24a. (1) Der Bundesminister für Gesundheit, Familie und.....

1. personenbezogene Daten des Halters, ist dieser nicht mit dem Eigentümer des Tieres ident, ebenso die des Eigentümers:
a) Name,
b) Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises,
c) Zustelladresse,
d) Kontaktdaten,
e) Geburtsdatum;
f) Datum der Aufnahme der Haltung
g) Datum der Abgabe und neuer Halter (Name und Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises) oder des Todes des Tieres.

2. tierbezogene Daten:
a) Rasse,
b) Geschlecht,
c) Geburtsdatum (zumindest Jahr),
d) Kennzeichnungsnummer (Microchipnummer),
e) im Falle eines Hundes, an dessen Körperteilen aus veterinärmedizinischem Grund Eingriffe unternommen wurden, Angabe des genauen Grundes und des Tierarztes, der den Eingriff vorgenommen hat bzw. Angabe sonstiger Gründe (zB Beschlagnahme),
f) Geburtsland,
g) fakultativ: Nummer eines allfällig vorhandenen Heimtierausweises,
h) fakultativ: Datum der letzten Tollwutimpfung unter Angabe des Impfstoffes, falls vorhanden.



...und NATÜRLICH ist diese Angabe auch bei Animaldata ein Pflichtfeld für die Registrierung in der amtlichen Datenbank!!!

Lesen hilft! -> http://www.animaldata.com/Registrierung.pdf
 
Oben