Auf Grünflächen, Straßen oder Gehsteige soll er machen, und die rechtlichen Folgen treffen dich wie heute in sovielen Bereichen üblich mit der Konsequenz, Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit eines Blitzes. Also schauen dass er nicht jemandem vor die Füße oder direkt vor einen Hauseingang/ ein Schaufenster/die Straßentische eines Wirtshauses pisst und gut ists.Ehm... Jetzt bin ich erst richtig verunsichert.
Wenn weder Grünflächen noch die Strassen, noch die Gehsteige zu bepinkeln sind - wo in Gottesnamen soll der Hund dann hinmachen ???