Agility - Achtung Infos zur Prüfungsvorraussetzung

Sticha Georg

Super Knochen
Wie heute bei der ÖKV-Richtertagung 2010 vernommen, haben sich die Vorraussetzung zur Ablegung einer Erstlings-AGI Prüfung geändert:

Der Hundeführer MUSS einen abgelegten Sachkundenachweis vorweisen können. Erst danach kann die Verkehrstauglichkeitsüperprüfung abgelegt werden.

Sind diese Vorraussetzungen erfüllt, kann man zur AGI-Prüfung antreten.

Gültig ab 1.2.2010
Erworben kann der Sachkundenachweis nur in ÖKV-Vereinen werden, wenn ein ÖKV Leistungsrichter oder geprüfter ÖKV-Trainer den Sachkunde vorträgt.

:cool:
 
Jetzt muss ich ganz blöd fragen, aber wenn ich mit einem anderen Hund BGH1/agility bereits gestartet bin, dann auch?
 
Und was ist jetzt an der Info neu??

Außer das nur nochmal klargestellt wurde das ein Sachkundenachweis zu erbringen ist wenn man mit noch keinem Hund eine Prüfung abgelegt hat, auch wenn man "nur" den Verkehrsteil macht?? :confused:
 
Und was ist jetzt an der Info neu??

Außer das nur nochmal klargestellt wurde das ein Sachkundenachweis zu erbringen ist wenn man mit noch keinem Hund eine Prüfung abgelegt hat, auch wenn man "nur" den Verkehrsteil macht?? :confused:

Da offensichtlich bis dato bei Erstantritten nur der Verkehrsteil gemacht wurde, soll dieser Irrtum beseitigt werden. :cool:
 
Da offensichtlich bis dato bei Erstantritten nur der Verkehrsteil gemacht wurde, soll dieser Irrtum beseitigt werden. :cool:

So ist es aber auch auf der offiziellen Agiliy Seite des ÖKV zu lesen:
http://www.oekv.0101.at/agility/verkehrstest.html

Für die Sparte Agility wurde vom ÖKV-Vorstand festgelegt, dass vor einem Agility-Erstantritt weder der Unterordnungsteil (Teil A der BH-Prüfung) abzulegen ist noch ein "Sachkundenachweis" erbracht werden muss, sondern ausschließlich ein Verkehrstest (Teil B der BH-Prüfung) absolviert werden muss.
 
Ich versteh nicht warum es neue Prüfungsordnungen gibt und eigentlich nichtmal Richter u. der ÖKV wissen was jetzt eigentlich richtig ist und was falsch... Macht ja ein gutes Bild...
 
Ist eh ganz einfach, will man nur Agility gehen braucht man für den Erstantritt eine Verkehrsüberprüfung.

Hat man noch nie mit irgendeinem Hund irgendeine Prüfung abgelegt, benötigt man zusätzlich auch einen Sachkundenachweis (vor Antritt bei der Verkehrsüberprüfung).

Keinen BH-Verkehrsteil/Sachkundenachweis benötigt man wenn der Hund schon eine Prüfung (BGHA, 1, 2, GH; ÖPO, etc..) abgelegt hat.
 
Ist eh ganz einfach, will man nur Agility gehen braucht man für den Erstantritt eine Verkehrsüberprüfung.

Hat man noch nie mit irgendeinem Hund irgendeine Prüfung abgelegt, benötigt man zusätzlich auch einen Sachkundenachweis (vor Antritt bei der Verkehrsüberprüfung).

Keinen BH-Verkehrsteil/Sachkundenachweis benötigt man wenn der Hund schon eine Prüfung (BGHA, 1, 2, GH; ÖPO, etc..) abgelegt hat.

das versteh ich schon ;) Ich versteh nur nicht, warum es jetzt wieder anders ist :)

lg Nina
 
ist wohl das prinzib der "stillen post" einer sagt a und der andere versteht b... und da hat sich wohl irgendwo die fehlinfo eingeschlichen :confused:

ich sags ja, traurig das man nicht fähig ist bei neuen prüfungsordnungen diese so von anfang an zu überlegen das sie hand und fuß haben. dieses ganze hin- und her war ja mehr als lächerlich und scheint noch immer nicht vorbei zu sein :rolleyes: als ob´s nicht wurscht gewesen wäre, wenn die bh wieder ein paar monate verschoben worden wäre, bis alle unklarheiten geklärt gewesen wären.. aber so kennt sich wohl wirklich nun endgültig niemand mehr aus. :rolleyes:
 
Ja, vor allem, weil dieser Nachweis so manches an Sachkunde vermissen läßt. :o

Ist nämlich derselbe, der in ÖO als Sachkundenachweis erbracht werden muß:

http://www.oekv.at/downloads/Sachkundenachweis1.pdf

LG, Andy :)

Im Grund ists sogar egal was in dem Vortrag vorkommt, nachdem das gelernte Wissen ja soundso nicht überprüft wird sondern nur ob man dort physisch anwesend war...

Ich denke man hätte aus einer BH durchaus was Interessantes u. Sinnvolles für alle machen können, so ist sie in meinen Augen irgendwie nur Geldmacherei... Aber gut ,nun ist sie da und man muß damit leben.
 
Ich versteh nicht warum es neue Prüfungsordnungen gibt und eigentlich nichtmal Richter u. der ÖKV wissen was jetzt eigentlich richtig ist und was falsch... Macht ja ein gutes Bild...

So ist es aber auch auf der offiziellen Agiliy Seite des ÖKV zu lesen:
http://www.oekv.0101.at/agility/verkehrstest.html

Für die Sparte Agility wurde vom ÖKV-Vorstand festgelegt, dass vor einem Agility-Erstantritt weder der Unterordnungsteil (Teil A der BH-Prüfung) abzulegen ist noch ein "Sachkundenachweis" erbracht werden muss, sondern ausschließlich ein Verkehrstest (Teil B der BH-Prüfung) absolviert werden muss.

.................und darum schrieb ich diese Meldung, damit nun alle Unklarheiten beseitigt sind. :cool:

Fakt ist, das der Sachkundevortrag besucht werden muss.


PS Mayer: Wenn dir die Prüfungsordnungen nicht passen, kannst ja einen eigenen Verband gründen, und die Mayer-Spiele daraus machen. Alle Vorteile des Verbandes nutzen, aber ewig herumnörgeln ist wohl ein Zeichen für deine ......... Persönlichkeit. :rolleyes::cool:
 
Keine Sorge, ich wäre (trotz Agility) auch dafür das ALLE die BH machen, diese ganzen Ausnahmen find ich generell lächerlich. Vorallem da es ja auch Sparten gibt die komplett davon befreit sind (und die es meiner Meinung nach auch nicht grad unnötig hätten wenn deren Hunde verkehrstauglich wären :cool:)...

Trotzdme ändert das nix an meiner Meinung das man durchaus mehr aus der BH machen hätte können, als dieses husch-husch schnell zusammengstoppelte Teil, wo nach 1 Jahr noch immer niemand weiß wie es nun wirklich funktionieren soll :rolleyes:
 
Um die Verwirrung jetzt komplett zu machen, hätte ich da noch eine frage: folgende Konstelation: Hundeführer hat mit Hund die BH 1 von der ÖHU, möchte jetzt Verband wechseln und für einen z.B. SVö Verein starten. Was braucht oben genannter HF um mit seinem Hund an Agilityturnieren teilnehmen zu können?

:confused::confused::confused:
 
Um die Verwirrung jetzt komplett zu machen, hätte ich da noch eine frage: folgende Konstelation: Hundeführer hat mit Hund die BH 1 von der ÖHU, möchte jetzt Verband wechseln und für einen z.B. SVö Verein starten. Was braucht oben genannter HF um mit seinem Hund an Agilityturnieren teilnehmen zu können?

:confused::confused::confused:

Der ÖKV rechnet keine Prüfungen der ÖHU an!

Es gibt zwar die Regelung das Starter von ÖHU Vereinen an Turnieren teilnehmen dürfen. Aber wenn man ab sofort für einen ÖKV Verein (SVÖ, ÖGV, ÖRV,..) starten will, beginnt man quasi bei Null. Also BH Verkehrsüberprüfung und Sachkundenachweis sind Voraussetzung, da man ja in Augen des ÖKV´s ein unbeschriebenes Blatt ist.
 
Der ÖKV rechnet keine Prüfungen der ÖHU an!

Es gibt zwar die Regelung das Starter von ÖHU Vereinen an Turnieren teilnehmen dürfen. Aber wenn man ab sofort für einen ÖKV Verein (SVÖ, ÖGV, ÖRV,..) starten will, beginnt man quasi bei Null. Also BH Verkehrsüberprüfung und Sachkundenachweis sind Voraussetzung, da man ja in Augen des ÖKV´s ein unbeschriebenes Blatt ist.

Und wie ist das mit dem Sachkundenachweis, wenn selbiger Hundeführer mit einem anderen Hund, zwar mit ÖHU-Leistungsheft, aber doch, bereits an ÖKV Turnieren teilgenommen hat?

(I was, i bin lästig :D)
 
Und wie ist das mit dem Sachkundenachweis, wenn selbiger Hundeführer mit einem anderen Hund, zwar mit ÖHU-Leistungsheft, aber doch, bereits an ÖKV Turnieren teilgenommen hat?

(I was, i bin lästig :D)
´

Das werden die werten Herren sicher selber noch nicht wissen. Wenn bislang (obwohl seit 1 Jahr jeder weiß das eine BH geplant ist, und seit 1.1.2010 schon ausgeführt) noch nichtmal alle wissen wie es ÖKV intern gehandhabt wird :rolleyes:

Und mich würds auch nicht wundern wenn sich da im Laufe des Jahres noch x-mal was ändert.
 
Oben