Sticha Georg
Super Knochen
Wie heute bei der ÖKV-Richtertagung 2010 vernommen, haben sich die Vorraussetzung zur Ablegung einer Erstlings-AGI Prüfung geändert:
Der Hundeführer MUSS einen abgelegten Sachkundenachweis vorweisen können. Erst danach kann die Verkehrstauglichkeitsüperprüfung abgelegt werden.
Sind diese Vorraussetzungen erfüllt, kann man zur AGI-Prüfung antreten.
Gültig ab 1.2.2010
Erworben kann der Sachkundenachweis nur in ÖKV-Vereinen werden, wenn ein ÖKV Leistungsrichter oder geprüfter ÖKV-Trainer den Sachkunde vorträgt.

Der Hundeführer MUSS einen abgelegten Sachkundenachweis vorweisen können. Erst danach kann die Verkehrstauglichkeitsüperprüfung abgelegt werden.
Sind diese Vorraussetzungen erfüllt, kann man zur AGI-Prüfung antreten.
Gültig ab 1.2.2010
Erworben kann der Sachkundenachweis nur in ÖKV-Vereinen werden, wenn ein ÖKV Leistungsrichter oder geprüfter ÖKV-Trainer den Sachkunde vorträgt.
