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    Euer Team von DER HUND Club

Bez.Baden/Ebreichsdorf Nähe: Haus mit Garten zu vermieten!

Was habt Ihr gegen unbefristet?!? Wir (meine Eltern) sind an einer möglichst langfristigen Vermietung interessiert, da dieses Haus vorhanden ist, aber von "uns" eben nicht gebraucht wird - aber nicht verkauft werden soll, da wir alle sehr an dem Haus hängen, daher kommt es auch nur in besonders "gute Mieterhände" ;).

Du kannst in die Leute aber nicht wirklich reinschauen, und sogar wenn, Menschen können sich ändern. Wenn der Mietvertrag aber wirklich unbefristet ist, dann bekommst Du die ja quasi gar nicht mehr raus, solange sie die Miete bezahlen!:eek:
 
Auch wir haben einen unbefristeten Mietvertrag, der Vermieter hat vertraglich festgelegt, das er die ersten 7 Jahre auf sein Kündigungsrecht verzichtet. (ausgenommen bei Mietrückstand oder zweckentfremdung des Hauses)

Ja, das ist etwas anderes, da kann er euch nach 7 Jahren dann kündigen, mit vereinbarter Frist. Ich denke bei unbefristet schon an unkündbar, bin aber wahrscheinlich gedanklich woanders...:confused:
 
Ja, das ist etwas anderes, da kann er euch nach 7 Jahren dann kündigen, mit vereinbarter Frist. Ich denke bei unbefristet schon an unkündbar, bin aber wahrscheinlich gedanklich woanders...:confused:

Meiner Meinung nach unterliegen Einfamilienhäuser in der Regel nicht dem Mietrechtsgesetz. D.h., wenn nicht eine Mindestfrist vereinbart ist, kann man jederzeit gekündigt weden, schlimmstenfalls mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Lg Pingi
 
Meiner Meinung nach unterliegen Einfamilienhäuser in der Regel nicht dem Mietrechtsgesetz. D.h., wenn nicht eine Mindestfrist vereinbart ist, kann man jederzeit gekündigt weden, schlimmstenfalls mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Lg Pingi

Ja, hast eh recht. Ich war gedanklich noch im "alten" Gesetz, da galt das MRG sehr eingeschränkt auch bei EFH, man konnte nur befristen, unbefristet wäre automatisch auch unkündbar gewesen!

Nur ich würde das nicht wollen, wenn ich ständig mit Kündigung rechnen muss. Mit 10 Jahren einseitigem Kündigungsverzicht, OK, das genügt, oder auch 7 Jahre....weniger als 5 fände ich aber definitiv zuwenig.

Ein wesentlicher Vorteil gegenüber der früheren Regelung ist aber, man kann selber auch kündigen, wenn sich was verändert.;)

Das Haus in der Lage ist sicher bald vermietet!
 
Der Fluß ist die Fischa (Haus ist in Weigelsdorf und das gehört zur Stadtgem. Ebreichsdorf) und verläuft direkt hinter dem Grundstück entlang (liegt aber viel tiefer als Grundstücke, hat aber eigennen Zugang mit Stiegen usw.) und nicht mal annähernd Hochwassergefahr :D. Muß fragen, ob es überhaupt schon mal dort einen gefährlichen Wasserstand gab (in den letzten 34 Jahren sicher nicht ;)), gibt ja noch einen 2. "kleinen Arm", liegt ev. daran.

Danke für die Info. Hab alles weitergeleitet.
 
Haus ist tatsächlich größer (schlecht geschätzt), es ist 142,8 m² (Wohnnutzfläche) hab mir jetzt die Pläne eingescannt, sh. Anhang.

Hier das EG:
 
WOW Schade dass wir erst in eine neue Wohnung übersiedelt sind :( Das hätte mir voll gefallen. Vorallem dass alte Pony dass man dann vielleicht auch ab und zu hätte kuscheln, pflegen und verwöhnen hätte können.

Ich wünsche euch ganz schnell, ganz tolle Mieter für dieses schöne Haus.

GLG Karin
 
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