Mindestgehalt Alleinfuttermittel

meedy

Super Knochen
Vl kann mir wer von euch helfen - ich hab letztens das VetAmt angeschrieben mit der Frage, was denn in einem Fertigfutter mindestens drin sein muss, damit es als Alleinfuttermittel deklariert werden darf.

Antwort habe ich bekommen mit diesem pdf und dem Hinweis, die Antwort auf meine Frage würde sich im Anhang (also ab Seite 18) finden. Irgendwie finde ich aber leider nur, was drin sein darf usw. :o

Kennt sich da wer von euch aus?
 
Hallo!
Ich wüste auch gar nicht, dass es in Österreich eine Auflistung gibt in der steht wie viel mind. drinnen sein muss.

Die Listen die ich kenne stammen aus den USA, NRC und AAFCO.
NRC gibt Empfehlungen über den Mindestnährstoffbedarf v. Hunden u. Katzen, legt aber keine empfohlenen Grenzwerte für den Nährstoffgehalt in Futtermitteln fest.

AAFCO-Profile stellen eine Nährstoffeinschätzung zur Verfügung.


Wobei diese Listen ja auch nur ein grobe Einschätzung sind. Den Bedarf eines jeden einzelnen Tieres kann man damit nicht errechnen, dass kann wohl niemand - weder für Mensch noch Tier.
 
Hallo!
Ich wüste auch gar nicht, dass es in Österreich eine Auflistung gibt in der steht wie viel mind. drinnen sein muss.

Die Listen die ich kenne stammen aus den USA, NRC und AAFCO.
NRC gibt Empfehlungen über den Mindestnährstoffbedarf v. Hunden u. Katzen, legt aber keine empfohlenen Grenzwerte für den Nährstoffgehalt in Futtermitteln fest.

AAFCO-Profile stellen eine Nährstoffeinschätzung zur Verfügung.

Wobei diese Listen ja auch nur ein grobe Einschätzung sind. Den Bedarf eines jeden einzelnen Tieres kann man damit nicht errechnen, dass kann wohl niemand - weder für Mensch noch Tier.

Hi! Laut dem Herrn vom VetAmt steht das im Anhang :o aber ich konnte das nicht wirklich herauslesen.
Mir ist klar, dass das nichts mit gesund oder artgerecht zu tun hat - mich interessierts nur grundsätzlich. :o
Werd mich mal an die zwei weiteren Menschen wenden, die mir in dem mail empfohlen wurden..
 
Ich hab Antwort bekommen und du hattest recht - laut dem Herrn von der Ages sieht das Futtermittelrecht keine Mindestanforderungen für die Hersteller vor. Einzig Paragraph 3 des Futtermittelgesetzes und ein paar Bestimmungen aus dem EU-Recht schreiben ein paar grundlegende Anforderungen vor.
Ich interpretiere das als "erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten". :o kann damit aber durchaus falsch liegen...

Schräg, schräg sag ich nur - wenn man bedenkt, dass:

„Alleinfuttermittel“ = Mischungen von Futtermitteln, die auf Grund ihrer Zusammensetzung allein zur täglichen Ration ausreichen.

Aber nett sind sie, die Menschen vom VetAmt und der Ages :)
 
Ja da sieht man mal wieder wie dehnbar das alles ist.
Haben auch schon einige Futtermittelvertreter zugegeben, dass das Futtermittelgesetz für Hundefutter nicht soooo streng ist, wie oft behauptet. Natürlich hat er dann hervorgehoben, dass das alles in "seinem" Futter nicht drinnen ist.
:rolleyes:
 
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