Freilauf erlaubt oder nicht, wie seht ihr das ?

Andrea J

Super Knochen
Wie interpretiert ihr dieses Gesetz ? Freilauf in wenig besiedelten Gebiet, (Feldwege etc. ) wo keine großen Menschenmengen sind, erlaubt oder nicht ?

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§ 8
Gefahrenabwehr bei der Haltung von Hunden

(1) An öffentlichen Orten, an denen erfahrungsgemäß mit einer größeren Anzahl von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln gerechnet werden muss, wie Straßen, Plätzen, öffentlich zugänglichen Parkanlagen, Gaststätten und Geschäftslokalen, sowie in frei zugänglichen Teilen von Häusern, wie Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern, müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein (Maulkorbzwang) oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist (Leinenzwang). Im Übrigen sind Leine oder Maulkorb beim Aufenthalt außerhalb eingefriedeter Grundflächen jedenfalls mitzuführen und im Falle eines unerwarteten Auftretens von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln, aber auch in Situationen, in denen durch den Hund Gefahren verursacht oder vergrößert werden können, sofort zu verwenden.
 
jaa...sehen wir auch so, trotzdem hat es eine Anzeige gegeben, weil die Hunde in einer Wiese...keine Leute, keine Autos etc. nicht angeleint gelaufen sind:cool:
War ein "netter" Polizist :cool: der scheinbar die Gesetze nicht kennt..

Ein Einspruch wird gemacht, bin schon neugierig, was raus kommen wird.
 
Naja das problem wird sein der "nette" Polizist wird aussagen das der Hund aus welchen grund auch immer eine gefahr dagestellt hat ... auch wenns nicht stimmt ....

bin gspannt was rauskommt!
 
Ich würde auch sagen Freilauf erlaubt...allerdings schreibst du nicht wo du zu Hause bist und wo du diese Anzeige erhalten hast..Lt. Wiener Tierhaltungsgesetzt würde es da also anders ausschauen.

§ 5. (1) An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen müssen Hunde, unbeschadet § 6, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb (Abs. 5) versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.

Jedes Bundesland hat in diesem Punkt unterschiede. Ich würde mich also darüber nochmals informieren...
 
hab bis jetzt noch nie einen so strengen polizisten gesehen. wobei meine eh immer sofort angeleint werden, dazu folgen sie mir einfach nicht zu gut. und dort wo sie frei laufen, sind keine polizisten.

war das bei uns in kärnten? gibts bei uns noch generellen leinenzwang? war ja nur wegen tollwut oder?
 
jaa...sehen wir auch so, trotzdem hat es eine Anzeige gegeben, weil die Hunde in einer Wiese...keine Leute, keine Autos etc. nicht angeleint gelaufen sind:cool:
War ein "netter" Polizist :cool: der scheinbar die Gesetze nicht kennt..

Ein Einspruch wird gemacht, bin schon neugierig, was raus kommen wird.

..... wird dir nix nutzen weil ich schätze keiner hatte einen Beisskorb oben. Und wenn das in der Stadt ist dann musst du IMMER damit rechnen, dass eine größere Menschenmenge zusammen kommen könnte. Und was ist größere Menge?? Schätze dies ist Ansichtssache.
theoretisch dürftest du nicht mal im Stiegenhaus ohne Leine UND OHNE Beisskorb gehen. Denn auch da könnte sich plötzlich eine größere Menge ergeben.
Schätze der Einspruch wird nix nutzen.
 
ist nicht mir passiert..
und war am Land, auf einer Wiese, wo weit und breit nix ist, keine Häuser, keine Menschenansammlungen etc.

Bin auch schon neugierig, wie es ausgehen wird, aber wenn wir Hundehalter uns nicht langsam wehren anfangen, können wir die Hunde überhaupt nicht mehr von der Leine lassen und das ist in meinen Augen ein Verstoß gegen die tierschutzrechtliche Haltungspflicht :(

Wir haben in Kärnten keine Auslaufgebiete....nicht so wie in Wien, wo man wirklich schöne Flächen zur Verfügung hat...ich finde wir müssten in Kärnten Auslaufgebiete einklagen:(
 
hab bis jetzt noch nie einen so strengen polizisten gesehen. wobei meine eh immer sofort angeleint werden, dazu folgen sie mir einfach nicht zu gut. und dort wo sie frei laufen, sind keine polizisten.

war das bei uns in kärnten? JA gibts bei uns noch generellen leinenzwang? war ja nur wegen tollwut oder?

Kärnten hat es schon seit Jahren keine Tollwutfälle mehr gehabt...und sogar bei mir in der Gemeinde musste die Jägerschaft die Tollwutsperre aufheben:cool:
 
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Bin auch schon neugierig, wie es ausgehen wird, aber wenn wir Hundehalter uns nicht langsam wehren anfangen, können wir die Hunde überhaupt nicht mehr von der Leine lassen und das ist in meinen Augen ein Verstoß gegen die tierschutzrechtliche Haltungspflicht :(........

Danke, so sehe ich das auch. Deswegen schreibe ich ja auch immer etwas dagegen, wenn ich hier lese, dass Hundehalter sich schon so sehr einschüchtern haben lassen, dass sie glauben, es gäbe in ganz Ö so eine Art generelle Leinenpflicht.

Bei uns in NÖ ist es halbwegs eindeutig: im besiedelten Gebiet ist es wie in Wien zB, Leine oder Beißkorb, ausserhalb ( Wald, Wiese, Feld ) gilt nur das Jagdgesetz welches verlangt, dass der Hund folgen muss und nicht wildern darf - vereinfacht ausgedrückt, sinngemäß.
 
Kärnten hat es schon seit Jahren keine Tollwutfälle mehr gehabt...und sogar bei mir in der Gemeinde musste die Jägerschaft die Tollwutsperre aufheben:cool:

ja ist mir klar, nur hab ich bis jetzt noch nix davon gehört, dass die tollwutsperre aufgehoben ist.

ist mir eigentlich auch egal. die hunde werden trotzdem abgeleint sofern es die umgebung zulässt. :cool:
 
Bitte lest auch den letzten Absatz der zitierten Gesetzesstelle. Da wird nämlich geregelt, was vernünftige Hundehalter im Prinzip sowieso tun sollten. Allerdings ist die Regelung in der hier zitierten Form sehr schwammig!
 
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