3-jahres-tw-eintrag im waldviertel


du die antwort vom leiter der tk gehörte eigentlich veröffentlicht, den der rest den er so von sich gab, war auch nicht ohne.

z.b. ich würde von ihm einen betrug verlangen, da der eintrag nicht rechtens sei....

ich hab ihm jetzt noch mit dementsprechender mail geantwortet, wahrscheinlich schickt er mir ein schriftlich ausgesprochenes hausverbot....könnt ja andere hundehalter aufhetzen, sich mal mit dem thema auseinanderzusetzen:rolleyes:
 
TA weiß ich keinen, aber das mit Virbac stimmt der hat in D ein Zulassung von 2-3 Jahren und eine andere Grundimunisierung. Deshalb auch nur der 2-Jahreseintrag. Auf die 3 will sich keiner einlassen.
Ob der in Ö auch schon zugelassen ist weiß ich nicht. Bisher war es nur Nobivac T der die Zulassung für 3 Jahre ín Ö hat.

Den Rest EU und 3-jährige TW-Impfung findest du in dem schon genannten Link im Forum. Innerhalb der EU gilt sie auf jeden Fall.

Was mich interessieren würde, welche Tierklinik das im Waldviertel ist (bitte PN).

lenny, das war noch die erste mail, da redet er von virbac u. ich schrieb deutlich novibac T.
ich schick dir noch ne pn.
 
Von dieser TK hab ich schon Negatives gehört. Hat einen HH (Hund mit Verdacht auf Giftaufnahme) abgeschasselt.
Ja, die Aussagen gehörten hier her. Damit andere gewappnet sind, was sie für Blödsinn zu hören bekommen könnten, wenn sie nach Tollwutimpfungen fragen.
 
Von dieser TK hab ich schon Negatives gehört. Hat einen HH (Hund mit Verdacht auf Giftaufnahme) abgeschasselt.
Ja, die Aussagen gehörten hier her. Damit andere gewappnet sind, was sie für Blödsinn zu hören bekommen könnten, wenn sie nach Tollwutimpfungen fragen.

Bitte hütet Euch aber, hier öffentlich Namen zu nennen - das könnte bittere Folgen haben :o
 
schlechte nachricht...

heutige antwort der tä P.


Der Impfstoff ist zwar für 3 Jahre zugelassen, aber im Gesetz ist
weiters die jährliche Impfpflicht für Österreich verankert - welch eine
Diskrepanz. Für einige Länder der EU gilt novibacT für 3 Jahre, für
Österreich laut Amtstierarzt NICHT!
Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie mich bitte an.

ich kann des ganze nicht glauben...so ein zirkus
 
schlechte nachricht...

heutige antwort der tä P.


Der Impfstoff ist zwar für 3 Jahre zugelassen, aber im Gesetz ist
weiters die jährliche Impfpflicht für Österreich verankert - welch eine
Diskrepanz. Für einige Länder der EU gilt novibacT für 3 Jahre, für
Österreich laut Amtstierarzt NICHT!
Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie mich bitte an.

ich kann des ganze nicht glauben...so ein zirkus


Dié sind einfach noch immer nicht richtig informiert.
Im Zweifelsfall beim Gesundheitsministerium nachfragen.

Sie soll Dir bitte sagen, wo und in welchem Gesetz steht, dass es in Ö eine jährliche Impfpflicht gäbe. Es wird ihr nicht gelingen....:rolleyes::p:D

Erstens, die hat es noch nie gegeben.....allerdings brauchte man immer schon eine gültige Tollwutimpfung für die Ein- und Ausreise.
Früher halt ein Jahr gültig, jetzt bis zu 3 Jahre, je nach Impfstoff und Eintrag im EU-Impfpass.

Zweitens, in ganz seltenen Ausnahmefällen wäre es theoretisch möglich gewesen, dass der ATA einen verdächtigen Hund, der einen Menschen gebissen hat, einschläfern lässt.

Nachweislich regelmäßig TW-geimpfte Hunde waren davon ausgenommen.

Aber auch diese Angelegenheit wurde inzwischen angepasst an das "gültige" Impfintervall.
 
@ cato

ich hab ihr die unterlagen jetzt geschickt, bin gespannt, ob sie nochmals antwortet.

die tierklinik hat die vorgelegten fakten ja einfach ignoriert....
 
schlechte nachricht...

heutige antwort der tä P.
Der Impfstoff ist zwar für 3 Jahre zugelassen, aber im Gesetz ist
weiters die jährliche Impfpflicht für Österreich verankert - welch eine
Diskrepanz. Für einige Länder der EU gilt novibacT für 3 Jahre, für
Österreich laut Amtstierarzt NICHT!
Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie mich bitte an.
ich kann des ganze nicht glauben...so ein zirkus

Man kanns wirklich nicht glauben. Jetzt ist das schon wieder ein Jahr (die Gesetzesänderung) her und die wissen das nicht? Oder wollen es nicht wissen.
Sind die Amtstierärzte so schlecht informiert?
 
Hallo!
Da bin ich gespannt was er dazu schreibt. Bitte am Laufenden halten!

So, nachdem zuerst einmal meine e-mail an den ÖKV unbeantwortet blieben (keine Antwort ist ja auch eine Antwort:(), hatte ich dann nochmals an das Ausstellungsbüro, z.Hdn. Frau Manner geschrieben.
Hier brauchte man auch immerhin eine Woche!!! um folgende Antwort zu geben. Ich glaube, die Herrschaften wollen einfach nicht kapieren oder haben sich die entsprechenden Verordnungen nicht durchgelesen.

Ich habe euch jetzt einmal die Korrespondenz hier herein kopiert. Vielleicht könnt ihr euch anschließen, und den ÖKV auch bombardieren. Ich denke, nur gemeinsam sind wir stark.
*************************************************************************
Von: Gertrude LUKEZIC [mailto:xxxxxxxxx
Gesendet: Freitag, 18. April 2008 15:57
An: elisabeth.manner@oekv.at
Betreff: Änderung der Veranstaltungsverordnung
Wichtigkeit: Hoch

Sehr geehrte Frau Manner!

Wie Ihnen wahrscheinlich bekannt ist, wurde in Deutschland schon 2006 die
Regelung für die Wiederholungsimpfung bei Tollwut auf 3 Jahre geändert. Seit
vorigem Jahr wurde die Verordnung auch in Österreich dahingehend geändert,
dass die Wiederholungsimpfung nach den Angaben des Impfstoffhersteller zu
erfolgen hat.

Es gibt auch in Österreich einen Impfstoff, der eine Zulassung für 3 Jahre
hat, und zwar ist das derzeit der Impfstoff Nobivac T.

Ebenso wurde mit Bundesgesetzblatt II Zl. 70 vom 22. Februar 2008 die
Veranstaltungsverordnung auch dahingehend geändert, dass hier die
Herstellerangaben für die Gültigkeit der Impfung maßgeblich sind.

Meine Frage deshalb: wie wird das jetzt auf den Ausstellungen des ÖKV
gehandhabt? In den Downloadanmeldeformularen wird nach wie vor verlangt:
"Es dürfen nur Hunde zur Ausstellung zugelassen werden, die gegen Tollwut
geimpft sind. Die Impfung muss
mindestens ein Monat vor der Veranstaltung erfolgt sein und darf nicht
länger als ein Jahr zurückliegen."

Wann wird dieses Meldeformular den neuen Bestimmungen angepasst?

Mit der Bitte um eine rasche Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
Gertrude Lukezic

Ps: die entsprechenden Verordnungen sind im Anhang einzusehen

*****************************************************************************************************
Hier die Antwort:
>>> "Elisabeth Manner" <elisabeth.manner@oekv.at> 25.04.2008 15:58 >>>
Sehr geehrte Frau Lukezic,

Die jährliche Tollwutimmpfung ist in der Veranstaltungsordnung so veerankert
und wird uns bei Bewilligung durch den Amtstierarzt auch so vorgeschrieben.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Manner
ÖKV Büro

******************************************************************************************************
Ich denke, die Dame hat die Dateianhänge (Veranstaltungsverordnung, Änderung der Verordnung vom BMLFUW und Information von Intervet) weder richtig gelesen noch verstanden.

Hier jetzt meine Antwort dazu:

Sehr geehrte Frau Manner!
Wie ich Ihnen geschrieben habe, wurde die Veranstaltungsverordnung mit Verordnung Nr. 70 vom 22. Februar 2008 geändert. Ich hatte Ihnen das neue Bundesgesetzblatt mitgesandt.
Ich zitiere hier nochmals den geänderten Passus: "(2) Der Verantwortliche hat sicherzustellen, dass nur solche Tiere in die Veranstaltungsstätte
eingebracht werden, die gegen die Wutkrankheit schutzgeimpft sind. Diese Schutzimpfung darf nicht
weniger als 30 Tage vor dem Einbringen erfolgt sein, und muss entsprechend den Herstellerangaben des
Impfstoffes gültig sein."
Es wird hier EINDEUTIG entsprechend den Herstellerangaben geschrieben. Von einer Befristung auf 1 Jahr ist nicht mehr die Rede. Wenn nun also der Impfstoff lt. Herstellerangaben eine Gültigkeit von 3 Jahren hat und in Österreich auch die entsprechende Zulassung, sehe ich absolut nicht ein, jährlich impfen zu müssen - ZUMAL DIE 3-Jahres Frist jetzt ja auch gesetzlich gedeckt ist.
Bitte lesen Sie sich die entsprechenden Gesetzesnovellen nochmals durch. Sie dürften da etwas missverstanden haben. Im Übrigen benutzen viele Aussteller aus Deutschland ebenfalls den 3-Jahres Impfstoff - wollen Sie die alle mit Ihrer starren Haltung verärgern?
Es ist leider auch Tatsache, dass der Informationsfluss zwischen den Tierärzten (Amtstierärzten) diesbezüglich nicht unbedingt auf dem letzten Stand ist oder einfach igoriert wird (Geschäftemacherei?)
Ich lege Ihnen die entsprechenden Verordnungen nochmals bei.
Mit freundlichen Grüßen
Gertrude Lukezic

 
Es ist wirklich zum Haare-Raufen........:rolleyes::mad::rolleyes:

Man sollte tatsächlich nur mit einem Ausdruck der geänderten Verordnung "bewaffnet" zur Ausstellung erscheinen, und da wird man wahrscheinlich in einigen Fällen noch länger diskutieren müssen.....
 
Es ist wirklich zum Haare-Raufen........:rolleyes::mad::rolleyes:

Man sollte tatsächlich nur mit einem Ausdruck der geänderten Verordnung "bewaffnet" zur Ausstellung erscheinen, und da wird man wahrscheinlich in einigen Fällen noch länger diskutieren müssen.....

Da ich bei der "Haustier Aktuell" am 17. und 18. Mai für unseren Verein Öffentlichkeitsarbeit mache, d.h. meinen Hund präsentiere, habe ich schon mal im Vorfeld angefragt, wie die Regelung denn dort lautet. Im Infoblatt für die Aussteller ist gottseidank nichts von einer 1-Jahres Gültigkeit angeführt, sondern es heißt:
Auf Grund der Tierschutz Veranstaltungsverordnung nach Abschnitt 3, § 14 dürfen keine Welpen und nur Tiere, deren Tollwutimpfung mindestens 30 Tage zurück liegt, eingebracht werden! Bei Zuwiderhandeln muss der Messestand unverzüglich auf Kosten des Ausstellers geräumt werden. Wir bitten Sie um Verständnis und um genaueste Einhaltung.

Ich bin aber mittlerweile so vorsichtig, dass ich mir das schriftlich geben lassen, dass mein Hund mit einer Impfung vom 11.4.2007 gültig bis 10.4.2010 reindarf!
 
Ich bin aber mittlerweile so vorsichtig, dass ich mir das schriftlich geben lassen, dass mein Hund mit einer Impfung vom 11.4.2007 gültig bis 10.4.2010 reindarf!

Das würde ich an deiner Stelle auch tun, man weiß ja nie was denen einfällt.

Es ist wirklich erstaunlich, wie lange es braucht bis Gesetzesänderungen im Alltag durchzusetzen sind.

Vom ÖKV darf man sich da, wie man sieht, auch keine Hilfestellung erwarten.
Dabei geht es doch um die Gesundheit der Tiere. Wenn schon mal die Pharmafirmen umdenken und umlenken, dann kann man schon erwarten, dass es notwendig wurde die Zulassungen zu ändern. Ist halt alles auch Geldsache. Es gibt aber auch da Leute mit Gewissen.
 
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