Hallo!
2 od. 3 Monate zu warten das hat wenig Sinn. Das wird der TA noch weniger verstehen, als wenn du klar in den Raum stellst, dass du deinen Hund z.B. nur alle drei Jahre gegen SP o.d SHP impfen lässt.
Zum Dauer des Impfschutzes lies mal hier:
http://www.haustierimpfungen.de
Sehr wahrscheinlich!
ich werd halt nicht viel davon haben, wenn ich ihn sowas lesen lasse, weil wenns nicht ausdrücklich im beipackzettel steht, dass eine wiederholungsimpfung alle 2 jahre auch genügt, wird er mir den eintrag im impfpass nicht machen. ich möchte aber so einen eintrag im impfpass haben, wegen abrichteplatz usw.
die ärtze müssen doch von der fa. intervet beipackzettel/gebrauchsinformation von den impfstoffen haben, oder??
Es geht beim 3-Jahres-Eintrag ausschließlich um die Tollwut, denn die wird im Erlass GZ 74700/0026-IV/B/2007 (geändert lt. EU-Verordnung Nr. 998/2003, regelt d.Besserstellung TW-geimpfter Tiere) und in der Veranstaltungsverordnung gefordert. Wobei auch hier keine Impfpflicht besteht!
das wusste ich eh und diesen brief hab ich mir auch kopiert und den zeige ich ihm auch. ich lasse shana aber sowieso noch nicht tollwut impfen. derweil sehe ich keine veranlassung dazu.
Das wundert mich nicht, denn das erlebe ich fast jeden Tag, dass ich solche Aussagen v. TÄ lesen muss.
Es sind aber nicht alle Impfstoffe auf 3 Jahre zuglassen. Nobivac T hat die Zulassung seit März 2007. Ab diesem Zeitpunkt gelten Impfungen mit diesem
Impfstoff für 3 Jahre und der Eintrag hätte bis 2010 erfolgen müssen. Falls schon jemand davon gewusst hätte und das auch verlangt hätte.
er impft mit nobivac T und wußte es trotzdem nicht, obwohl er mir sagte, dass er mit dieser fa. immer in kontakt ist wegen impfdauer usw.
Das ist auch das Problem vom Eingangsthread.
Ob auch andere Hersteller die Zulassung schon geändert haben kann man bei
www.ages.at erfragen.
siehe auch:
http://www.wuff-online.com/forum/showthread.php?p=1290182#post1290182