Brauche dringen eine kompetente Person in Sachen Internetkauf!

Ashy

Super Knochen
Habe da so ein schönes Angebot entdeckt und würde nun wissen wollen, ob das auch rechtlich wirksam ist, wenn ich es kaufe!

Liebs Grüessli,
Nadine
 
verrate mal ein bisschen mehr. und wennst auf nummer sicher gehen willst, dann ists am besten du schickst ne mail an den internet-ombudsmann.
 
Gehen wir mal davon aus, dass du was in einem seriösen Shop kaufen willst. Der Preis lautet "0 ". Nun pack ich es in den Warenkorb und "geh" zur Kasse. Gebe meine Daten an und Portoart (kostet dann was) und dann endgültig auf kaufen. Bei der Bestätigung steht dann, dass ich was für 0 gekauft habe inkl. Porto.

Ist das gültig? Hab ich das Recht den Artikel dann für lau zu bekommen, selbst wenn es ein Fehler ist?
 
puh, denke schon. und ansonsten screenshots machen und wenn sie es doch verrechnen müsstest du es zumindest zurückgeben können.
(aber da gibts ja noch irgendeine klausel denk ich, denn bei prospekten steht ja auch immer druck- und satzfehler vorbehalten)

um welchen betrag gehts denn? müsstest es halt riskieren.
 
Hallo Nadine!
Wenn Ware in einem Geschäft für einen bestimmten Preis ausgezeichnet ist, muß diese Ware auch um den angegebenen Preis verkauft werden.
Wenn der tatsächliche Preis der Ware anders ist, hat das nichts zu sagen der ausgezeichnte Preis gilt auf alle Fälle.
Wie es aber nun im Internet ist, ob da andere Gesetze gelten weiß ich nicht. Bin aber der Meinung, dass der angegebene Preis auch der Verkausfpreis sein muß.
Auch sollte man vielleicht in Betracht ziehen in welchem Land die Ware angeboten wird und ob da andere Gesetze für den Handel gelten.
LG Monika und Sandi
 
Das hatte ich vor kurzem bei Pearl da hat auch nur der Versand was gekostet:eek:

Wollte das Porto dann überweisen nur die Daten stimmen nicht, na ja mal abwarten was sich da noch tut:D
 
puh, denke schon. und ansonsten screenshots machen und wenn sie es doch verrechnen müsstest du es zumindest zurückgeben können.
(aber da gibts ja noch irgendeine klausel denk ich, denn bei prospekten steht ja auch immer druck- und satzfehler vorbehalten)

um welchen betrag gehts denn? müsstest es halt riskieren.


Normalerweise kostet es über 1000 Franken, aber jetzt eben für 0 Franken! Habe es auch schon bis zur Bestätigung durch"simuliert". Würde es eh machen, aber ich komme ja aus Deutschland und da können nur Schweizer kaufen, bäh :(
 
Hallo Nadine!
Wenn Ware in einem Geschäft für einen bestimmten Preis ausgezeichnet ist, muß diese Ware auch um den angegebenen Preis verkauft werden.
Wenn der tatsächliche Preis der Ware anders ist, hat das nichts zu sagen der ausgezeichnte Preis gilt auf alle Fälle.

Das ist nicht richtig!!!

Zitat aus dem Preisauszeichnungsgesetz (PrAG) bereitgestellt durch die WKO:

Wenn irrtümlich ein falscher, wie z.B. ein zu geringer Preis ausgezeichnet wurde, stellt dies keine Übertretung der dargestellten Vorschriften dar. Der Unternehmer kann einen derartigen Irrtum korrigieren solange der Kaufvertrag mit dem Kunden noch nicht abgeschlossen wurde. Keinesfalls hat der Kunde einen Rechtsanspruch auf Ausfertigung der Ware zum irrtümlich ausgezeichneten Preis.

Nachsatz: Kaufvertrag ist erst abgeschlossen, nachdem die Ware vom Kunden bezahlt wurde!
 
Ich (Freund von Sandra) darf mich kurz in diese Diskussion einklinken. Ich arbeite selbst im Handel und habe des öfteren mit der Auslegung und Ausübung des PrAG zu tun.

Bei einem Onlineshop kommt folgende Tatsache erschwerend hinzu:

Die Erfüllung des Kaufvertrags ist abhängig von den AGBs des Verkäufers.
So ist der Kaufvertrag prinzipiell nicht alleine durch die getätigte Bestellung abgeschlossen. Diese stellt lediglich eine sog. Willenserklärung dar. Je nach AGBs des Verkäufers kann der Abschluss des Kaufvertrages erst nach

a) Auftragsbestätigung des Verkäufers
b) Bezahlung durch den Kunden
oder auch
c) Erhalt der Ware durch den Kunden

erfolgen.

Diese 3 Varianten stellen aber lediglich die häufigsten Vertragsabschluss-Szenarien dar. Es kann, wie schon erwähnt, in den AGBs aber auch anders verankert sein.

Am besten ist also, wenn du dir die AGBs des Verkäufers genau durchliest und dich davon überzeugst, ab wann hier in deinem Fall ein Vertragsabschluss vorliegt. Dazu kommen natürlich auch noch eventuelle Haftungsausschlüsse in den AGBs durch "Fehlfunktionen, Satz-, Druck-, oder Sonstigen Fehlern". Je nach dem ergibt sich in 99% der Fälle hier keine Chance für den Konsumenten auf rechtlichem Weg erfolgreich Einspruch zu erheben.

Du kannst aber natürlich zumindest nach einem Kulanzangebot fragen, dieses muss dir aber, wie der Name schon sagt, natürlich nicht gewährt werden.

lg
Dominik
 
Hallo Nadine!
Wenn Ware in einem Geschäft für einen bestimmten Preis ausgezeichnet ist, muß diese Ware auch um den angegebenen Preis verkauft werden.
Wenn der tatsächliche Preis der Ware anders ist, hat das nichts zu sagen der ausgezeichnte Preis gilt auf alle Fälle.

da muss ich dir widersprechen.

lt, gesetz muss dir das niemand um den preis verkaufen
sagen wir mal es läuft ne aktion, die ist aus und man hat vergessen das preisschild zu entfernen.

dann gilt der aktionspreis trotzdem nimmer, ausser das geschäft bietet dir ne kulanzlösung an.

lg, sonja
 
Oben