Verwahrungspflicht bei Hunden?

aschenpudel

Gesperrt
Super Knochen
also:
In meiner Nachbarschaft wohnt eine ältere Frau mit 2 Hunden; das eine ist eine Pinscherdame und der andere ein Mini-Yorkie...
Leider rennen die kleinen Viecherl immer unangeleint (natürlich ohne Frauchen) an und um die Straße.....
Dummerweise eben auch über die stark befahrene Bundesstraße......
Nun ist es so, dass ich den kleineren von beiden schon merhfach knapp überfahren hätte... Ich hab die besitzerin auch schon darauf hingewiesen, aber sie meint: die passen schon auf, sonst müsste ich sie anhängen...

Gestern sind die beiden dann auf meine Tochter los, die mit ihren Inlinern unterwegs war.... (ist aber nichts passiert, sie haben sie halt "gestellt" und meine Tochter gebrüllt....sie rennen wohl auch jeden Fahrradfahrer an.

Ich also wieder zu ihr: "Die beissen ja nicht"....
Die Hunde sind gut genährt etc. aber ihren Auslauf haben sie allein, oder sie rennen ihr nach (wenn sie mit dem Auto fährt)

Für die Viecherl wär es echt arm, wenn sie mal überfahren werden, unabhängig davon ist es für die menschen natürlich ärgerlich....
Was kann man tun? Hat sie eine Verwahrpflicht?
 
Ruf mal bei einem Tierheim in der Nöhe an, oder Ata und frag was er/sie dazu sagen und was man da machen kann
 
Zuletzt bearbeitet:
Ha, lt. Hundehaltegesetzt hat sie eine Verwahrungspflicht! Hunde dürfen ohne Aufsicht nur auf Grundstücken oder sonstigen Objekten verwahrt werden, deren Einfriedung so hergestellt und instandgehalten ist, dass die Tiere das Grundstück aus eigenem Antrieb nicht verlassen können.

Melde die Sache dem Gemeindeamt, die müssten dann dem Hundehalter eigentlich schreiben und ihn auf die Verwahrungspflicht hinweisen, so mach ich das auch immer!

LG
jutta
 
also:
In meiner Nachbarschaft wohnt eine ältere Frau mit 2 Hunden; das eine ist eine Pinscherdame und der andere ein Mini-Yorkie...
Leider rennen die kleinen Viecherl immer unangeleint (natürlich ohne Frauchen) an und um die Straße.....
Dummerweise eben auch über die stark befahrene Bundesstraße......
Nun ist es so, dass ich den kleineren von beiden schon merhfach knapp überfahren hätte... Ich hab die besitzerin auch schon darauf hingewiesen, aber sie meint: die passen schon auf, sonst müsste ich sie anhängen...

Gestern sind die beiden dann auf meine Tochter los, die mit ihren Inlinern unterwegs war.... (ist aber nichts passiert, sie haben sie halt "gestellt" und meine Tochter gebrüllt....sie rennen wohl auch jeden Fahrradfahrer an.

Ich also wieder zu ihr: "Die beissen ja nicht"....
Die Hunde sind gut genährt etc. aber ihren Auslauf haben sie allein, oder sie rennen ihr nach (wenn sie mit dem Auto fährt)

Für die Viecherl wär es echt arm, wenn sie mal überfahren werden, unabhängig davon ist es für die menschen natürlich ärgerlich....
Was kann man tun? Hat sie eine Verwahrpflicht?
Hallo!
Ich weiß ja nicht,ob sich das bei dir ausgeht, aber vielleicht kannst ihr ja mal anbieten,die Hunde mit zum Gassigehen zunehmen, wenn sies dafür sonst sicher verwahrt.Hab ich mal in einem ähnlichen Fall gemacht und dann wollt die Alte mitgehen und hat festgestellt, daß das Spaß macht und seit dem geht sie auch allein in den Park. Ist ja saugefährlich nicht nur für die Hunde!
LG Jens
 
ja die dame hat ne verwahrungspflicht wie jeder andere hundehalter auch!
ohne leine, und das auf öffentlichem gebiet:confused: :eek: ...
nö das geht gar nicht.
sie hat sehrwohl dafür sorge zu tragen, dass ihre hunde so verwahrt sind, dass sie selbst und aber auch kein anderer sich in einer unguten situation befinden muss.
abgesehen von den autos, was wenn sich ein radfahrer so schreckt, dass er ins nächste auto kracht? oder ein anderer vielleicht nicht sooo verträglicher hund die beiden als leckerle sieht?
ich bin überzeugt, dass man beim zuständigen TA oder TSH brauchbare info bekommt.

lg pene & ihre lieblinge
 
wenn in der gemeinde leinenpflicht ist, dann kannst du sie anzeigen.

ausserdem wegen der verwahrungspflicht.

das ist jetzt für NÖ, ist aber für sbg sicher ähnlich, find jetzt das gesetz nicht...


# Hunde dürfen ohne Aufsicht nur auf Grundstücken oder sonstigen Objekten verwahrt werden, deren Einfriedung so hergestellt und instandgehalten ist, dass die Tiere das Grundstück aus eigenem Antrieb nicht verlassen können.

# Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, welche die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

# An öffentlichen Orten im Ortsbereich, das ist ein baulich und funktional zusammenhängender Teil eines Siedlungsgebietes, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern müssen Hunde an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
 
Wir haben keine Leinenpflicht..... *freu* aber genau darum geht es ja..... wenn sich mal jemand richtig nervt oder etwas passiert, dann haben wir die schneller als wir gucken können
 
Wir haben keine Leinenpflicht..... *freu* aber genau darum geht es ja..... wenn sich mal jemand richtig nervt oder etwas passiert, dann haben wir die schneller als wir gucken können

aber eine verwahrungspflicht im eigenen grundstück wirds wohl geben, oder? sonst rennen ja die hunde unbeaufsichtigt herum, wo würde das hinführen wenn das erlaubt wär!
 
ich würd eher zur polizei gehen und anzeige erstatten. oder ist die gemeinde dafür zuständig??
geh, die nehmen mich da nicht ernst... die kennen das problem ja... und die staatsanwaltschaft lässts dann..... bezirkshauptmannschaft wäre noch ne option.... ich will ja auch nicht, dass sie bestraft wird .... ich will, dass sie auf ihre viecherl aufpasst...
 
Die Pinscherhündin ist mittlerweile von einem Lastwagen überfahren worden, ich hatte die gemeinde, die Bezirkshauptmannschaft und den Tierschutz informiert.... unternommen hat leider niemand was....


Der Yorkie rennt immer noch durch die Gegend...
 
schickst mir pn um wen es sich handelt? und wo das genau ist...

lg
karin
 
ich würde das thema verwahrungspflicht gerne auch noch einmal aufgreifen und zwar:
zu meinem nachbarn hin gibt es einen maschendrahtzaun, der IHM gehört. vergangene woche hat er diesen neu gespannt und jetzt gibt es am unteren rand eine ca. 30cm hohe freifläche, wo meine hündin problemlos durch kann. der nachbar hat immer unheimliche angst um seine kinder (12 und 14 jahre alt) und ist besorgt, dass mein hund ihnen zu nahe kommt und jetzt macht er so etwas. WER ist jetzt dafür zuständig, dass mein hund wieder ordentlich verwahrt ist?? ja, ich weiß, das bin ich, aber ich kann ja seinen zaun nicht verändern!!! bis zur klärung kann ich meinen hund nicht mehr alleine in den garten lassen:mad:
 
hm... schwierig... es gibt aber auch einen maschendraht der ca. 30cm hoch ist... den könnte man ja als verlängerung an den Zaun befestigen... Ob du das, rein rechtlich, einfach dran machen darfst weiß ich nicht. Würd einfach beim nachbarn den vorschlag mal deponieren. wenn er so viel angst um seine kinder hat, dann wird er eh einverstanden sein.

ansonsten würd ichs prakmatisch sehen und eine hecke davor hin pflanzen, dann hast du auch vor dem ängstlichen nachbarn deine ruhe ;)
 
danke, aber eine 80m lange hecke mag ich eigentlich auch nicht wirklich pflanzen, nur weil der nachbar so einen blödsinn gemacht hat:mad: klar, ich muss noch mit ihm reden, ich wollte nur vorher ein bisschen was von euch drüber hören;) unsere nachbarn sind leider keine tierfreunde und daher rechne ich natürlich mit keinem positiven gespräch:rolleyes:
 
du wirst deinen nachbarn nicht zwingen können, einen anderen zaun zu machen....

ich würde auch dazu tendieren, die "lücke" selbst zu schließen....
 
du wirst deinen nachbarn nicht zwingen können, einen anderen zaun zu machen....

ich würde auch dazu tendieren, die "lücke" selbst zu schließen....

kann ich nicht, ist klar, aber dann müsste ich ja auf seinem unteren zaunende verlängern und ob ihm DAS passt...????
übrigens war ja der zaun vorher in ordnung und mir kommt es schon fast wie ein bosheitsakt vor....wäre ja nicht der erste.....
 
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