Kein Geld für eine OP...?

Jackben

Profi Knochen
Was passiert eigentlich wenn ein Besitzer die OP von seinen Hund nicht bezahlen kann? Habe gerade so was im TV gesehen. Da wurde eine Katze eingeliefert,die OP sollte 500kosten. Die Besitzer konnten das nicht bezahlen...
Was passiert in solchen Fällen?
Weiß jemand bescheid darüber?
 
Was passiert eigentlich wenn ein Besitzer die OP von seinen Hund nicht bezahlen kann? Habe gerade so was im TV gesehen. Da wurde eine Katze eingeliefert,die OP sollte 500kosten. Die Besitzer konnten das nicht bezahlen...
Was passiert in solchen Fällen?
Weiß jemand bescheid darüber?

naJaa weiß nicht ganz wie du die frage meinst meinst du dann was der Ta macht oder die besitzer ??

Ich würde sagen das das ärzte mit sich reden lassen wegen ratenzahlung wenn es wirklich nicht geht oder das man sowas wie Spendenaufrufe macht ...


L.g Corinna
 
Diese Besitzerin von dieser katze zb hat gesagt,das sie die Katze dann einschläfern lassen muß..
Ich meinte was ist wenn jetzt ein Hund HD hat und muß operiert werden,zb ein künstliches Hüftgelenk. Die Besitzer das aber nicht bezahlen können...
Von raten Zahlung habe ich noch nichts gehört,wußte garnicht das es sowas gibt,beim TA.
 
Mahnen - 1x, 2x mit jeweiligen Verzugszinsen ...
Wenn das nicht fruchtet - Exekution ;)

PS. Ich wuerde allerdings bevor es soweit kommt mit dem jeweiligen TA sprechen u wie schon erwaehnt eine Ratenzahlung ausmachen!
 
Von raten Zahlung habe ich noch nichts gehört,wußte garnicht das es sowas gibt,beim TA.

Manche Tierärzte bzw ich denke fast jeder lasst mit sich redn wenn man es wirklich nicht bezahlen kann das man Ratenzahlung macht ;)

Und das sie die Katze dann gleich einschläfern lassn find ich auch hort wie alt war sie denn ca. weißt du das ?



L.g Corinna
 
Also käme ich in so eine Situation, würde ich alle Hebel in Bewegung setzen. Wie schon geschrieben, den TA um Ratenzahlung bitten, Spendenaufruf, Freunde und Verwandte fragen, evtl. würde ich sogar gewisse "unnötige" Dinge in meinem Haushalt zu Geld machen (Fernseher, Computer etc.).
 
Diese Besitzerin von dieser katze zb hat gesagt,das sie die Katze dann einschläfern lassen muß..
Ich meinte was ist wenn jetzt ein Hund HD hat und muß operiert werden,zb ein künstliches Hüftgelenk. Die Besitzer das aber nicht bezahlen können...
Von raten Zahlung habe ich noch nichts gehört,wußte garnicht das es sowas gibt,beim TA.




also in Ösiland gibts das schon. ich kann mir nicht vorstellen, dass es auch nur einen TA gibt, der nicht entgegenkommend wäre.
 
Also käme ich in so eine Situation, würde ich alle Hebel in Bewegung setzen. Wie schon geschrieben, den TA um Ratenzahlung bitten, Spendenaufruf, Freunde und Verwandte fragen, evtl. würde ich sogar gewissen "unnnötige" Dinge in meinem Haushalt zu Geld machen (Fernseher, Computer etc.).

und erlich gesagt wenn das ganze unmöglich ist (was aba zimlich unwahrscheinlich ist) würde ich denn Hund sogar abgeben schweren herzens wo das dann gemacht wird......wie gesagt denk mia aber nicht das dass unmöglich ist wenn man das macht mit Spenden und und und ;)


L.g
 
Diese Besitzerin von dieser katze zb hat gesagt,das sie die Katze dann einschläfern lassen muß..
Ich meinte was ist wenn jetzt ein Hund HD hat und muß operiert werden,zb ein künstliches Hüftgelenk. Die Besitzer das aber nicht bezahlen können...Von raten Zahlung habe ich noch nichts gehört,wußte garnicht das es sowas gibt,beim TA.


Das sollte man sich halt vorher gut ueberlegen, bevor man sich nen Hund (oder Tier allg.) ins Haus holt :rolleyes: ;)
 
Ich wurde nach der 1. krebs-op vom gregos sofort gefragt, ob ich in raten zahlen möchte - bei uns wäre es also möglich :)
 
Ok das mit der Ratenzahlung wußte ich echt nicht. Hab ich mir auch noch nie gedanken drum gemacht. Bis ich das gestern Abend im TV gesehen hab.
Soviel ich weiß ist die Katze in der Tierklinik geblieben. Sie war erst 1 1/2 Jahre. Die Besitzer hatten sie geschenkt bekommen,und wollten/bzw konnten das Geld nicht aufbringen.

@ Blue: Das würde ich auch machen!

@ SnoopDog: Du weißt jetzt schon was vielleicht in 3-4 Jahren ist..:rolleyes:
 
Ich denke, es kommt auf den Tierarzt an. Mein Tierarzt, der mich und meine Tiere seit Jahren kennt, würde mir sicher entgegenkommen mit der Bezahlung.

Es gibt aber glaube ich auch die Möglichkeit im Tierheim nachzufragen, die haben ja auch Tierärzte dort, die OPs eventuell günstiger machen oder Ratenzahlung akzeptieren, zumindest bei der Arche Noah hab ich das schon oft gelesen.

lg
Bonsai
 
Ok das mit der Ratenzahlung wußte ich echt nicht. Hab ich mir auch noch nie gedanken drum gemacht. Bis ich das gestern Abend im TV gesehen hab.
Soviel ich weiß ist die Katze in der Tierklinik geblieben. Sie war erst 1 1/2 Jahre. Die Besitzer hatten sie geschenkt bekommen,und wollten/bzw konnten das Geld nicht aufbringen.

Vet.med. Wien:

Alle nach der Honorarordnung der VUW gebührenden Entgelte sind bei Abholung bzw. Ablieferung des Tieres bar bzw. durch entsprechende bargeldlose Bezahlung (Bankomatkarte) zu bezahlen, andernfalls ist die VUW berechtigt, das Tier zurückzuhalten. Die Verpflegskosten werden vom ÜBernahmetag bis einschließlich des Abgangstages berechnet.

Bei einer längerdauernden oder kostenintensiven Behandlung kann eine Teilzahlung für die Behandlungs- und Verpflegskosten verlangt werden. Wenn innerhalb von 8 Tagen dieser Aufforderung nicht Folge geleistet wird, erlischt die Pflicht zur weiteren Obsorge.

Wenn das Tier nach schriftlicher Aufforderung des Eigentümers oder ÜBerbringers binnen einer Frist von 10 Tagen nicht abgeholt wird oder die bisher aufgelaufenen Kosten binnen einer angemessenen Frist nicht bezahlt werden, ist die VUW berechtigt, das Tier zu verwerten oder an eine geeignete Institution oder Person weiterzugeben. In diesem Fall verzichten Eigentümer und Überbringer auf Alle Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Wahl der Art und der Durchführung der Verwertung oder Weitergabe entstehen.

Heißt eigentlich im Falle der Realität so viel - bei Einlieferung ist in der Regel immer eine Anzahlung zu leisten, bei Abholung muss zumindest ein größerer Geldbetrag (in der Regel mindestens 1/4 der Gesamtrechnung) bezahlt werden, dann kann man sich auch einen Zahlschein über Restbetrag zusenden bzw. mitgeben lassen, welcher binnen 10 Tagen zu begleichen ist! Kann man bei eigentlicher Abholung des Tieres keinerlei Geld bezahlen, ist die Vet.med. Wien dazu berechtigt das Tier einzubehalten. Nach 10 Tagen wird aufgefordert das Tier abzuholen und gleichzeitig die entstanden Kosten zu bezahlen, kann man das nicht ist die Vet.med. Wien berechtigt, das Tier an Dritte weiterzugeben!
 
Vet.med. Wien:

Alle nach der Honorarordnung der VUW gebührenden Entgelte sind bei Abholung bzw. Ablieferung des Tieres bar bzw. durch entsprechende bargeldlose Bezahlung (Bankomatkarte) zu bezahlen, andernfalls ist die VUW berechtigt, das Tier zurückzuhalten. Die Verpflegskosten werden vom ÜBernahmetag bis einschließlich des Abgangstages berechnet.

Bei einer längerdauernden oder kostenintensiven Behandlung kann eine Teilzahlung für die Behandlungs- und Verpflegskosten verlangt werden. Wenn innerhalb von 8 Tagen dieser Aufforderung nicht Folge geleistet wird, erlischt die Pflicht zur weiteren Obsorge.

Wenn das Tier nach schriftlicher Aufforderung des Eigentümers oder ÜBerbringers binnen einer Frist von 10 Tagen nicht abgeholt wird oder die bisher aufgelaufenen Kosten binnen einer angemessenen Frist nicht bezahlt werden, ist die VUW berechtigt, das Tier zu verwerten oder an eine geeignete Institution oder Person weiterzugeben. In diesem Fall verzichten Eigentümer und Überbringer auf Alle Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Wahl der Art und der Durchführung der Verwertung oder Weitergabe entstehen.

Heißt eigentlich im Falle der Realität so viel - bei Einlieferung ist in der Regel immer eine Anzahlung zu leisten, bei Abholung muss zumindest ein größerer Geldbetrag (in der Regel mindestens 1/4 der Gesamtrechnung) bezahlt werden, dann kann man sich auch einen Zahlschein über Restbetrag zusenden bzw. mitgeben lassen, welcher binnen 10 Tagen zu begleichen ist! Kann man bei eigentlicher Abholung des Tieres keinerlei Geld bezahlen, ist die Vet.med. Wien dazu berechtigt das Tier einzubehalten. Nach 10 Tagen wird aufgefordert das Tier abzuholen und gleichzeitig die entstanden Kosten zu bezahlen, kann man das nicht ist die Vet.med. Wien berechtigt, das Tier an Dritte weiterzugeben!

Die können doch nicht einfach das Tier behalten bzw weiter vermitteln:eek:
Was ist denn mit alten Menschen,für die das Tier in vielen Fällen das ein und alles ist... Die bekommen das dann einfach weggenommen,nur weil sie eine OP nicht bezahlen können..? Für viele sind ja schon 200 zuviel. Denn bei 500 müßte man ja ungefähr 240 anzahlen,oder sehe ich das falsch..?
 
genau, man kann ja alles einplanen,....:eek:

Naja, man muss bei einem Hund leider immer mit hohen TA-Rechnungen rechnen.

Wenn ich von Anfang an weiss, dass ich mir das nicht leisten kann, dann nehme ich mir keinen Hund (ist halt meine Meinung).

Auch das ist Verantwortung fuer ein Tier uebernehmen!

:)

PS. So wie ich mir keinen Hund (mehr) in eine Wohnung nehmen wuerde ;)
 
Die können doch nicht einfach das Tier behalten bzw weiter vermitteln:eek:
Was ist denn mit alten Menschen,für die das Tier in vielen Fällen das ein und alles ist... Die bekommen das dann einfach weggenommen,nur weil sie eine OP nicht bezahlen können..? Für viele sind ja schon 200 zuviel. Denn bei 500 müßte man ja ungefähr 240 anzahlen,oder sehe ich das falsch..?


Das meinte ich damit mit "ein Tier muss man sich auch leisten koennen".
Wenn ich nicht mal 200,-- uebrig habe, muss man sich eingestehen, dass man sich das Tier nicht leisten kann - und das sollte man sich fairerweise vor Anschaffung ueberlegen ;)
 
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