Ich hoffe unter euch gibt es jemanden der sich mit rechtlichen Dingen ein wenig auskennt.
Mein Problem ist folgendes, meine Nachbarin hat heute an meiner Tür geklingelt und gemeint, wenn ich meine Hunde nicht sofort aus dem Zwinger befreie wird sie mich auf der Stelle anzeigen.
Ja, ich habe 2 Zwinger und ja, dort sind meine Hunde wenn ich nicht zu Hause bin, aber meine sogenannten Zwinger sind zusammen 32 m² groß. Dort befindet sich ein isoliertes Häuschen wohin sie sich bei kaltem und schlechtem Wetter zurückziehen können und ein Freilauf, ausgestattet mit verschiedenen Dingen zum Zeitvertreib. Ich weiß das Zwingerhaltung verboten ist, aber wie ist es mit so einem Zwinger? Unter Zwinger verstehe ich eigentlich etwas anders.
Bitte wer kennt sich damit aus und kann mir helfen?
lg
Mein Problem ist folgendes, meine Nachbarin hat heute an meiner Tür geklingelt und gemeint, wenn ich meine Hunde nicht sofort aus dem Zwinger befreie wird sie mich auf der Stelle anzeigen.
Ja, ich habe 2 Zwinger und ja, dort sind meine Hunde wenn ich nicht zu Hause bin, aber meine sogenannten Zwinger sind zusammen 32 m² groß. Dort befindet sich ein isoliertes Häuschen wohin sie sich bei kaltem und schlechtem Wetter zurückziehen können und ein Freilauf, ausgestattet mit verschiedenen Dingen zum Zeitvertreib. Ich weiß das Zwingerhaltung verboten ist, aber wie ist es mit so einem Zwinger? Unter Zwinger verstehe ich eigentlich etwas anders.
Bitte wer kennt sich damit aus und kann mir helfen?
lg