Zweiter Hund in einer Mietwohnung

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sophie.pichel

Guest
Hey Leute!
Wir haben bereits einen 3-jährigen Boxerrüden und wollen uns im Sommer noch einen Boxer dazunehmen. Für den ersten Hund haben wir die Genehmigung. Darf die Genossenschaft uns einfach ohne Begründung eines zweiten Hundes derselben Rasse verbieten?
Wir haben eine 70 m² Wohnung mit Garten und die Hunde werden als Therpiehunde ausgebildet da ich sie in der Schule einsetzen will, was ich der Genossenschaft auch mitgeteilt habe!
Hat jemand Erfahrung mit der Haltung von zwei Mittelgroßen Hunden in einer Wohnung der Genossenschaft Neue Heimat/ EWG?
Bin für alle Tipps dankbar!
 
heißt es in der genehmigung "hundehaltung" od ist die explizit nur für einen hund?
ich hatte in einer genossenschaftswohnung auch eine zeitlang zwei hunde. ich habe aber jedesmal vorher schriftlich um genehmigung angesucht und die auch bekommen.
ich würde es nicht drauf ankommen lassen und vorher fragen, man lebt enstspannter wenn solche dinge geklärt sind.
 
In der Genehmigung steht " erlaubnis zur Haltung eines Hundes ( Rasse: Boxer)
Hab schon bei der Genossenschaft angefragt nur ist der zuständige Mitarbeiter erst Dienstag wida da und ich wollte einfach mal wissen.wie die Chancen.stehen.und ob jemand Erfahrung damit hat!
Danke für deine Antwort
 
Also wir sind vor 1 Jahr in eine Sozialbau Wohnung gezogen, lt. unserem Mietvertrag gibt es nur die Regel, dass wir um die Hundehaltung ansuchen müssen. Es steht nicht drinnen wie viele Hunde wir halten dürfen.
Wir haben 2 Goldies und haben ganz formlos um Bewilligung angesucht und das war kein Problem.
Aber ich denke mal es kommt immer auf die Genossenschaft an, Du wirst wohl auf den Sachbearbeiter warten müssen und ohne Bewilligung würde ich mir keinen 2. Hund dazu nehmen.
Bei uns sind z.B. auch Listenhunde kein Problem, haben wir alles in der Anlage, die Sozialbau ist bei solchen Dingen auch recht problemlos, Gott sei Dank!
LG Ingrid
 
In der Genehmigung steht " erlaubnis zur Haltung eines Hundes ( Rasse: Boxer)
Hab schon bei der Genossenschaft angefragt nur ist der zuständige Mitarbeiter erst Dienstag wida da und ich wollte einfach mal wissen.wie die Chancen.stehen.und ob jemand Erfahrung damit hat!
Danke für deine Antwort

solltest wirklich auf den zuständigen mitarbeiter in der genossenschaft warten - und auf jeden fall die genehmigung schriftlich verlangen.
 
Also wir sind vor 1 Jahr in eine Sozialbau Wohnung gezogen, lt. unserem Mietvertrag gibt es nur die Regel, dass wir um die Hundehaltung ansuchen müssen. Es steht nicht drinnen wie viele Hunde wir halten dürfen.
Wir haben 2 Goldies und haben ganz formlos um Bewilligung angesucht und das war kein Problem.
Aber ich denke mal es kommt immer auf die Genossenschaft an, Du wirst wohl auf den Sachbearbeiter warten müssen und ohne Bewilligung würde ich mir keinen 2. Hund dazu nehmen.
Bei uns sind z.B. auch Listenhunde kein Problem, haben wir alles in der Anlage, die Sozialbau ist bei solchen Dingen auch recht problemlos, Gott sei Dank!
LG Ingrid

Wir wohnen auch in eine Sozi Wohnung...Auch überhaupt keine Probleme. Das Haus ist voll mit Hunden/Katzen :D ist immer lustig gassi zu gehen :) vor der haus türe ergeben sich oft hunde partys..hihi
 
Danke Leute für eure vielen Antworten! :-)
Unser erster Hund ist leider auch sehr krank.( Niereninsuffizienz) sodass sich die das mit den.zwei Hunden ohnehin auf 1-2 Jahre beschränken wird.
Da ich ja die Hunde dann auch entsprechend ausbilden lasse und unser erster Hund die BGH 2 Prüfung im Sommer macht, denke ich nicht dass es seitens der Genossenschaft Probleme gibt.
Natürlich lasse ich mir alles schriftlich geben und genehmigen!
 
Danke Leute für eure vielen Antworten! :-)
Unser erster Hund ist leider auch sehr krank.( Niereninsuffizienz) sodass sich die das mit den.zwei Hunden ohnehin auf 1-2 Jahre beschränken wird.
Da ich ja die Hunde dann auch entsprechend ausbilden lasse und unser erster Hund die BGH 2 Prüfung im Sommer macht, denke ich nicht dass es seitens der Genossenschaft Probleme gibt.
Natürlich lasse ich mir alles schriftlich geben und genehmigen!

wenn dein Hund so krank ist, würde ich mich derzeit nur auf einen Hund beschränken, da der 2. zu kurz kommen würde :o

lg
Tina
 
Ich wohn auch in einer Sozialbau Wohnung und kein Problem mit 2 Hunden. Mußte nur Anfragen :)
 
Also unserem ersten Hund kennt man die Krankheit überhaupt nicht an. Irgendwann werden die Nieren ganz kaputt sein und dann müssen wir ihn erlösen. Da er andere Hunde sehr gerne mag und am liebsten mit anderen herumtollt, ist ein zweiter laut unseren Tierärzten sogar eine Bereicherung für ihn und seine Lebensqualität kann verbessert werden!
Hab jetzt auch mit den Nachbarn gesprochen und die haben auch alle nichts dagegen. Also ich denke.das klappt :)
 
Bei mir heisst es genau 1 Hund dieser Rasse ..... also einen 2. Neufi würde man mir nicht erlauben ...

Frei nach dem Motto 1 Hund groß aber 2 kleine sind hier erlaubt
 
Danke Leute für eure vielen Antworten! :-)
Unser erster Hund ist leider auch sehr krank.( Niereninsuffizienz) sodass sich die das mit den.zwei Hunden ohnehin auf 1-2 Jahre beschränken wird.

Da ich ja die Hunde dann auch entsprechend ausbilden lasse und unser erster Hund die BGH 2 Prüfung im Sommer macht, denke ich nicht dass es seitens der Genossenschaft Probleme gibt.
Natürlich lasse ich mir alles schriftlich geben und genehmigen!
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Du möchtest deine Hunde als Therapiehunde ausbilden:

"die Hunde werden als Therpiehunde ausgebildet da ich sie in der Schule einsetzen will"

Und hier schreibst du, dass dein Hund vielleicht noch 1-2 Jahre zu leben hat, wegen einer Niereninsuffizienz.

Das ist dann schon eine enorme Belastung für einen nierenkranken Hund, wenn die Krankheit bereits so weit fortgeschritten ist, dass er lt deiner Aussage nur noch so eine kurze Lebenserwartung hat.

Zudem ist eine Therapiehunde-Ausbildung so intensiv und zeitaufwendig (in der Regel 2 Jahre), dass sie nur mit einem Hund durchgeführt werden kann..
außerdem werden auch nur gesunde Hunde zur Ausbildung zugelassen.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass ein Hund mit einer Niereninsuffizienz nicht so belastbar ist, wie ein gesunder Hund. Sie ermüden viel schneller und haben auch nicht die Kondition, um 100 Prozent bei der Sache zu sein..

Wenn es dich interessiert, dann kannst du hier die Anforderungen an einen Therapiehund und dessen Halter im folgenden Link nachlesen.. und so viel ich weiß, dürfen nur ausgebildete Therapiehunde in Schulen zum Einsatz kommen.

http://www.die-hundetrainer.net/themen/79-service/106-einsatz-und-ausbildung-von-therapiehunden
 
Zuletzt bearbeitet:
Also unserem ersten Hund kennt man die Krankheit überhaupt nicht an. Irgendwann werden die Nieren ganz kaputt sein und dann müssen wir ihn erlösen. Da er andere Hunde sehr gerne mag und am liebsten mit anderen herumtollt, ist ein zweiter laut unseren Tierärzten sogar eine Bereicherung für ihn und seine Lebensqualität kann verbessert werden!
Hab jetzt auch mit den Nachbarn gesprochen und die haben auch alle nichts dagegen. Also ich denke.das klappt :)

Das liest sich, als wäre der zweite Hund schon eingezogen.. ;)
 
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Du möchtest deine Hunde als Therapiehunde ausbilden:

"die Hunde werden als Therpiehunde ausgebildet da ich sie in der Schule einsetzen will"

Und hier schreibst du, dass dein Hund vielleicht noch 1-2 Jahre zu leben hat, wegen einer Niereninsuffizienz.

Das ist dann schon eine enorme Belastung für einen nierenkranken Hund, wenn die Krankheit bereits so weit fortgeschritten ist, dass er lt deiner Aussage nur noch so eine kurze Lebenserwartung hat.

Zudem ist eine Therapiehunde-Ausbildung so intensiv und zeitaufwendig (in der Regel 2 Jahre), dass sie nur mit einem Hund durchgeführt werden kann..
außerdem werden auch nur gesunde Hunde zur Ausbildung zugelassen.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass ein Hund mit einer Niereninsuffizienz nicht so belastbar ist, wie ein gesunder Hund. Sie ermüden viel schneller und haben auch nicht die Kondition, um 100 Prozent bei der Sache zu sein..

Wenn es dich interessiert, dann kannst du hier die Anforderungen an einen Therapiehund und dessen Halter im folgenden Link nachlesen.. und so viel ich weiß, dürfen nur ausgebildete Therapiehunde in Schulen zum Einsatz kommen.

http://www.die-hundetrainer.net/themen/79-service/106-einsatz-und-ausbildung-von-therapiehunden

Das sind dann ja ordentl. Ausbildungen und die dauern so lange;).
Ich kenne alleine 2 unterschiedl. Damen mit ihren Hunden, davon hat eine eine 2wöchige Therapiehundeausbildung und die andere eine 2monatige Therapiehundeausbildung gemacht:rolleyes::(! Wie super das funktioniert kann man sich ja vorstellen, aber die gehen in Schulen, Altersheime usw.:eek::(
 
Danke, das wusste ich nicht..

Ich kannte es nur so, dass es bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen gibt, bevor Hunde als Therapiehunde eingesetzt werden dürfen..

Eine Bekannte, selbst Ärztin, hat Ihre Bullmastiff-Hündin zum Therapiehund ausgebildet... und das bei euch, in Österreich :)

http://www.tierealstherapie.org/

Eine Bullmastiff Hündin als Therapiehund.. :)
http://www.vachss.de/mission/guest_dispatches/luna.htm
Da gibt es mittlerweile scheinbar schon zig Anbieter und die machen sich eigene Abzeichen und haben eigene Bestätigungen und fertig. Zumindest war es so bis voriges Jahr;)!
 
Eine richtige, allumfassende, seriöse, fundierte Therapiehundeausbildung ist zeitaufwändig und dauert, was nicht heißt dass ein Hund der u.U. gar keine Ausbildung in diese Richtung hat durchaus auch therapeutisch tätig werden kann allerdings dann nur von Fall zu Fall mit Zustimmung aller Beteiligten .... und es wäre anmaßend diesen dann als Therapiehund zu bezeichnen und natürlich läuft das ehrenamtlich !
 
.....
OGH hat generelles Haustierverbot für Mieter aufgehoben
„Dem Mieter ist es nicht gestattet, Haustiere zu halten.“ Verbotsklauseln wie diese, mit denen Mietern das Halten von Haustieren pauschal untersagt wird, finden sich in fast allen Mietverträgen. Der OGH hat jetzt klargestellt: Ein generelles Verbot der Tierhaltung in einem Mietvertragsformular ist unzulässig. Mit einem derart umfassenden Verbot wird selbst die artgerechte Haltung wohnungsüblicher Kleintiere - wie Zierfische, Ziervögel oder Hamster - in Behältnissen untersagt. Laut aktuellem Urteil des OGH gibt es dafür keinen sachlichen Grund. Ein allgemeines Tierhalteverbot in einem Mietvertragsformular stellt eine unzulässige, gröbliche Benachteiligung des Mieters dar.

Bei anderen Tieren kann laut OGH durchaus ein schutzwürdiges Interesse des Vermieters an einem Verbot bestehen. Ein klar umgrenztes Verbot, größere Tiere wie Hunde oder Katzen zu halten, wäre demnach zulässig und für den Mieter bindend.

Für die Praxis heißt das:
Sofern im Mietvertrag überhaupt nichts vereinbart wurde, ist das Halten von wohnungsüblichen Haustieren wie Zwergkaninchen, Meerschweinchen aber auch Hunden und Katzen erlaubt. Selbstverständlich muss es sich dabei um eine artgerechte Tierhaltung handeln.

Eine „formularmäßige“ Regelung im Mietvertrag, wonach es dem Mieter schlichtweg untersagt ist, Haustiere zu halten, hält nicht. „Formularmäßig“ ist dabei weit zu verstehen. Gemeint sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die vom Vermieter stammen. Also auch dann, wenn ein Mustermietvertrag verwendet wurde oder ein Mietvertrag aus Textbausteinen des Vermieters zusammengestellt wurde, ist ein darin enthaltenes generelles Tierhalteverbot rechtsunwirksam. Der Mieter kann dann trotz Verbotsklausel jedes beliebige Haustier halten.

Ein klar umgrenztes Verbot, in dem angegeben wird, welche Tiere konkret untersagt sind, hält allerdings. Bei klarer Formulierung im Mietvertrag kann dem Mieter weiterhin untersagt werden, bestimmte Tiere - wie etwa Hunde oder Katzen – in der Mietwohnung zu halten. Das heißt, Mieter können auch weiterhin nicht blind darauf vertrauen, dass in der Mietwohnung Hunde oder Katzen gehalten werden können.
 
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