Wildkatzenhaltung

DOJO2

Super Knochen
Hätte eine Frage an die TS - Leute .

Ein Bekannter interessiert sich für einen " Serval "
Was für Auflagen würde er haben bzw müßte er erfüllen . ?

Habe zwar selbst nachgeschaut , aber dieses " Amts-Deutsch " ist nicht verständlich .
Aber vielleicht kann es mir hier jemand ausdeutschen bzw begreiflich erklären .

Danke vorerst - Josef
 
Hätte eine Frage an die TS - Leute .

Ein Bekannter interessiert sich für einen " Serval "
Was für Auflagen würde er haben bzw müßte er erfüllen . ?

Habe zwar selbst nachgeschaut , aber dieses " Amts-Deutsch " ist nicht verständlich .
Aber vielleicht kann es mir hier jemand ausdeutschen bzw begreiflich erklären .

Danke vorerst - Josef

Mindestanforderungen, 50m2, 3 m Höhe, pro adultem Paar, wobei davon 30% als Innengehege angelegt sein müssen, ständiger bzw. mind. tagsüber Zugang zum Aussengehege muß gegeben sein.

http://www.vu-wien.ac.at/vetrecht/2. TierhaltungsV_Anlage 1_Konsolid_010108.pdf
 
die auflistung ist ja sehr interessant.
mal eine ganz naive frage: dürfte ich wirklich als privatperson zB. einen eisbären halten, wenn ich die haltungsbedingungen finanziell erfüllen und ein ensprechendes tier auftreiben könnte?
das kann doch nicht sein, oder?
lg!
jasmin
 
die auflistung ist ja sehr interessant.
mal eine ganz naive frage: dürfte ich wirklich als privatperson zB. einen eisbären halten, wenn ich die haltungsbedingungen finanziell erfüllen und ein ensprechendes tier auftreiben könnte?
das kann doch nicht sein, oder?
lg!
jasmin

Ich glaube da hast du dann Probleme wegen dem Naturschutz.

Aber prinzipiell bin ich der Meinung: Auch wenn es "nur" eine Privatperson ist, wenn sie die Haltungsbedingungen und alle Auflagen erfüllt, den finanziellen Background hat und das dazugehörige Fachwissen, kann sie sich von mir aus auch eine Herde Elefanten halten.:)
 
ja, wenn man das nötige fachwissen hat, bin ich ja auch nicht dagegen. aber da ja auch bei der hundehaltung das fachwissen nicht überprüft wird, wird es bei der wildtierhaltung wahrscheinlich nicht anders sein.
lg!
jasmin
 
Haltung von exotischen Wildtieren

...

Gesetzliche Lage in Österreich

In Österreich muss die private Haltung von Wildtieren, die besondere Ansprüche hinsichtlich Klima, Ernährung, Bewegungsbedürfnis und Sozialverhalten stellen, der Behörde gemeldet werden. Dazu gehören (§8 der 2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. Nr. 486/2004):

  • Alle Wildtierarten der Säugetiere, ausgenommen Schalenwild, Bison und Streifenhörnchen
  • Alle Wildtierarten der Vögel, ausgenommen Arten der Unzertrennlichen, der Plattschweifsittiche, Wellensittiche, Nymphensittiche, Prachtfinken und der Chinesische Sonnenvogel, die Chinesische Zwergwachtel sowie das Diamanttäubchen
  • Alle Reptilienarten
  • Alle Lurch-Arten
  • Fische, die in Freiheit mehr als ein Meter lang werden
Quelle :cool:
 
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