Wiener Grünflächenverordnung

Ich gehe fast jeden Sonntag über die Donauinsel und durch den Donaupark zurück nach Hause, habe 2 Hunde und treffe eigentlich regelmäßig auf eine Polizeistreife bin aber noch nie in irgendeiner Weise aufgehalten worden. Allerdings wird die Leinen- bzw. Maulkorbpflicht kontrolliert, was ich aber in Ordnung finde. Auch auf der Donauinsel fährt nun regelmäßig die Polizei Streife, allerdings haben wir das den "pflichtbewußten" Hundehaltern zu verdanken, die ihre Hunde immer ohne Leine bzw. Beißkorb und nicht abrufbar laufen ließen und es dadurch immer wieder zu unliebsamen Zusammenstößen kam.
 
300 Euro Strafe? :eek:
Das ist ja absolut unverhältnismäßig. (mal ganz abgesehen vom schäbigen Verhalten der Polizei)
 
Zuletzt bearbeitet:
Laut einem Waste Watcher mit dem ich gesprochen habe gilt das für ALLE Grünflächen in Wien ausser eben den genannten Hundezonen.Auch für div. Grünstreifen neben Gehwegen , Strassen etc.. Also muss man seinen Hund quasi über jede Grünfläche der Stadt Wien "tragen"

Lächerlich hoch 3 finde ich das aber bitte!!!

Gott sei Dank wird das nicht zu eng gesehen und auch nicht zu streng kontrolliert
 
Laut einem Waste Watcher mit dem ich gesprochen habe gilt das für ALLE Grünflächen in Wien ausser eben den genannten Hundezonen.Auch für div. Grünstreifen neben Gehwegen , Strassen etc.. Also muss man seinen Hund quasi über jede Grünfläche der Stadt Wien "tragen"

Lächerlich hoch 3 finde ich das aber bitte!!!

Gott sei Dank wird das nicht zu eng gesehen und auch nicht zu streng kontrolliert

Na da habe ich ja noch Glück gehabt, denn wenn ich mir 2x38 kg umhängen muss, komme ich nicht weit:rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:!
Herr lass es Hirn vom Himmel regnen, das ist das einzige das mir dazu noch einfällt.
LG Ingrid
 
Das ist echt arg! :mad:
Aber ich muss sagen dass es bei uns am Land auch immer blöder wird mit Hund. :( Natürlich nicht zu vergleichen mit solchen Gesetzen, aber bei uns kann man auch schon kaum mehr wo den Hund frei laufen lassen weil entweder legt man sich mit dem Bauer oder mit dem Jäger an. :rolleyes:
 
Hallo,

bei uns in Innsbruck gibt es auch eine derartige Verordnung. Hunde sind von Rasen, Grünflächen und Pflanzungen laut Parkanlagenverordnung "fernzuhalten". :mad: Unter die Definition "Parkanlage" fallen sogar die Flusspromenaden (Inn und Sill), obwohl dort nur schmale Grünstreifen sind und nichts, was einem Park ähneln würde... Zum Glück wird das aber nie kontrolliert (soweit ich weiß) und keiner hält sich dran.
Generell ist es in IBK bzw. auch den Umlandgemeinden so, dass es extrem viele hundefeindliche Verordnungen gibt, deren Einhaltung aber nicht kontrolliert wird.

Lg, Victoria mit Ivy :)
 
Laut einem Waste Watcher mit dem ich gesprochen habe gilt das für ALLE Grünflächen in Wien ausser eben den genannten Hundezonen.Auch für div. Grünstreifen neben Gehwegen , Strassen etc.. Also muss man seinen Hund quasi über jede Grünfläche der Stadt Wien "tragen"

Lächerlich hoch 3 finde ich das aber bitte!!!

Gott sei Dank wird das nicht zu eng gesehen und auch nicht zu streng kontrolliert

am besten, den Hund hinten und vorne mit einem stoppel bestücken bis man vom Wohnort zu einer hundezone kommt. na ja, das lebens- und liebenswerte wien. zum speibn.:mad:
 
Könnte man gegen diese Verordnung eigentlich klagen (und gewinnen)?

Ich würde mit Unzumutbarkeit bzw. Undurchführbarkeit für den Hundehalter argumentieren. Ein HH, der einen jungen/alten/kranken Hund in einer Wohnung ohne Garten hält, der sich alle zwei Stunden lösen muss (der Hund) und von der nächsten Hundewiese ca. 15 min entfernt lebt, kann sich nicht an diese Verordnung nicht halten, ohne andere Gesetze zu übertreten (laut Tierschutzgesetz muss in der Wohnung gehaltenen Hunden die Möglichkeit gegeben werden, sich außerhalb dieser lösen zu können; laut StVo ist das Verunreinigen von Gehwegen und Straßen verboten, also nicht nur nicht entfernte Häufchen, sondern auch urinieren (?); die Grünflächenverordnung kennen wir ja ;) ).

Ebenfalls würde ich argumentieren, dass die Verordnung unverhältnismäßig ist, da sie ein generelles Hundeverbot auf allen Grünflächen (außer Hundewiesen) darstellt. Ich würde argumentieren, dass ein Hundeverbot in bestimmten, besonders schützenswerten Parkanlagen und auf bestimmten Flächen (Liegewiesen) angemessen ist, darüber hinaus aber nicht.

Kennt sich hier jemand juristisch aus und kann beurteilen, ob man damit eine Chance hätte? Oder ob ich die Gesetzeslage überhaupt richtig erfasst/interpretiert habe? :D
 
Ich hatte noch nie ein Problem mit dieser Verordnung (die ich noch nicht mal kannte) , ich würde es auch nicht für sinnvoll halten gegen diese zu klagen , denn dann würden viele erst draufkommen dass es diese überhaupt gibt.

Allerdings seh ich auch öfters , dass manche HH ihre Hunde explizit durch liebevoll angelegte Blumen- oder Gemüsebeete trampeln lassen, und wenn diese eh schon umzäunt sind sie noch zum drüberspringen auffordern oder sie drüberheben :mad: Es gibt selbst in den dicht verbauten Innenbezirken genug "Gstettn" sodass das wirklich nicht notwendig ist !
 
Ich kenne die Verordnung nicht, aber ganz allgemein gesprochen kann es schon immer wieder mal vorkommen, wenn jemand persönlich betroffen ist, diese Verordnung für denjenigen eine unzumutbare Schlechterstellung gegenüber anderen bedeutet, oder eben mit anderen Gesetzen im Widerspruch steht, dass derjenige dann seinen Fall vorbringt. Es kommt ständig vor, dass etwas “repariert“ werden muss.

Aber das geht halt immer nur, wenn man persönlich betroffen ist. Man müsste sich also per Bescheid strafen lassen und dann dagegen vorgehen.
 
Darüber, dass es HH gibt, die sich komplett daneben benehmen, muss man nicht diskutieren (ich denke da spontan an den täglichen Hundehaufen im Sandkasten, den ich eine Weile lang entfernt habe, es aber aufgegeben habe, weil ein neuer am nächsten Tag nachkommt :mad: ).
Ich gehe jetzt von einem verantwortungsvollen Menschen aus, der mit seinem Hund alles möglichst richtig machen will (falls es sowas noch gibt ;) ).
Das Ganze war auch mehr ein "Gedankenspiel" und eine Überlegung, was man tun könnte, falls das mit dieser Verordnung oder auch mit der mehr oder weniger selben Verordnung bei mir in IBK aus dem Ruder laufen sollte und man quasi von jeder Grünfläche inklusive Bußgeld verjagt wird.
Sollte man betroffen sein, würde ich auch nicht selbstständig klagen, sondern versuchen, eine Sammelklage, eventuell auch über einen Verein, einzubringen. Aber wie gesagt, das war mehr eine theoretische Überlegung ohne direkte Handlungsabsicht. :)
 
Eine Bekannte hat mal nachgeforscht:

"Paragraph 2 verlangt nämlich ausdrücklich, dass die Flächen "gärtnerisch ausgestaltet" und "überwiegend der Erholung gewidmet sind"

daher...

"die Verordnung zwar auf Parks anwendbar nicht aber auf Grünstreifen oder kleine Wiesen beim Spazieren"

weiters...

"es besteht auch kein Konflikt zum Tierhaltegesetz weil dort in Paragraph 5 explizit angeführt wird, dass - in Abstimmung mit den Betroffenen (dh wenn man der Meinung ist in der Umgebung gibt es nicht ausreichend Auslaufmöglichkeiten, kann man einen Antrag beim zuständigen Magistrat stellen) - eine entsprechende Verordnung (wie eben die Grünflächenverordnung in wien) erlassen werden muss. "

weiters gilt:

"Polizisten können nicht wahllos strafen, weil es für das Inkrafttreten der Bestimmungen in der Verordnung erforderlich ist, dass die Flächen, die von Hunden nicht betreten werden dürfen, beschildert werden müssen."
 
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