Hallo,
vor 2 Wochen hatte ich im Donaupark eine sehr unangenehme Polizeikontrolle, die mich mit dem angeleinten Hund aus dem Park verwiesen hat. Sie haben mir EUR 300,-- Strafe angedroht, weil mein Hund an der Leine neben dem Weg in der Wiese geschnüffelt hat.
Dann haben die Polizisten mich auch noch mit dem Auto im Schrittempo verfolgt, um sicherzustellen, dass ich den Park nicht mehr betrete.
Als Begründung wurde mir die Wiener Grünflächenverordnung genannt,
von der ich natürlich keine Ahnung hatte.
Ich habe mich dann direkt beim Magistrat erkundigt, ob die Polizei berechtigt ist, mich aus dem Donaupark zu verweisen, da es sich ja um keine Hundeverbotszone handelt. Leider habe ich dort nicht die erhoffte Antwort erhalten, sondern wieder nur einen Verweis auf diese Grünflächenverordnung:
'Zusätzlich kommt die hinzu, dass auch der Grünanlagenverordnung Folge geleistet werden muss. Diese besagt: §5 „Die Betretung von Rasenflächen durch Hunde ist ausschließlich in entsprechend gekennzeichneten Hunde-zonen bzw. Hundeauslaufplätzen im Sinne des Gesetzes über die Haltung von Tieren (Wiener Tierhaltegesetz),(…) gestattet.
Zusammengefasst bedeutet dies nun, dass man zwar mit an der Leine geführten Hunden Parkanlagen betreten darf (außer es herrscht ein Hundeverbot), aber es den Hunden leider nicht gestattet die Grünflächen (Rasen, Beete, Sträucherzonen,…) zu betreten, außer in ausgewiesenen Hundezonen bzw. Hundeauslaufplätzen.'
War euch das bewusst???? Ich hatte immer gedacht, dass Hundezonen / -auslaufplätze erlauben, den Hund ohne Leine laufen zu lassen und dass
die beschriebene Rechtslage nur in Hundeverbotszonen besteht.
Im Prinzip heisst das, dass sich jeder hundehassende Polizist dazu aufschwingen kann, uns mit EUR 300,-- Strafe aus jeder Grünfläche in ganz Wien ausserhalb der Hundeauslaufplätze zu verjagen.
Ich finde, dass das ein absoluter Skandal ist und Wien eigentlich zu einer der hundefeindlichsten Städte überhaupt macht! Wie kann eine solche praktisch völlig undurchführbare Verordnung immer noch in Kraft sein?
Es gibt gar nicht genug Hundeauslaufplätze in der Stadt und man muss auch zur Kenntnis nehmen, dass sich auch nicht jeder Hund dazu eignet, in der Hundezone ausgeführt zu werden (z.B. Krankheit oder Unverträglichkeit).
also Vorsicht - wird offenbar speziell im Donaupark von einer wildgewordenen Streife exekutiert!!!
lg
woen
vor 2 Wochen hatte ich im Donaupark eine sehr unangenehme Polizeikontrolle, die mich mit dem angeleinten Hund aus dem Park verwiesen hat. Sie haben mir EUR 300,-- Strafe angedroht, weil mein Hund an der Leine neben dem Weg in der Wiese geschnüffelt hat.
Dann haben die Polizisten mich auch noch mit dem Auto im Schrittempo verfolgt, um sicherzustellen, dass ich den Park nicht mehr betrete.
Als Begründung wurde mir die Wiener Grünflächenverordnung genannt,
von der ich natürlich keine Ahnung hatte.
Ich habe mich dann direkt beim Magistrat erkundigt, ob die Polizei berechtigt ist, mich aus dem Donaupark zu verweisen, da es sich ja um keine Hundeverbotszone handelt. Leider habe ich dort nicht die erhoffte Antwort erhalten, sondern wieder nur einen Verweis auf diese Grünflächenverordnung:
'Zusätzlich kommt die hinzu, dass auch der Grünanlagenverordnung Folge geleistet werden muss. Diese besagt: §5 „Die Betretung von Rasenflächen durch Hunde ist ausschließlich in entsprechend gekennzeichneten Hunde-zonen bzw. Hundeauslaufplätzen im Sinne des Gesetzes über die Haltung von Tieren (Wiener Tierhaltegesetz),(…) gestattet.
Zusammengefasst bedeutet dies nun, dass man zwar mit an der Leine geführten Hunden Parkanlagen betreten darf (außer es herrscht ein Hundeverbot), aber es den Hunden leider nicht gestattet die Grünflächen (Rasen, Beete, Sträucherzonen,…) zu betreten, außer in ausgewiesenen Hundezonen bzw. Hundeauslaufplätzen.'
War euch das bewusst???? Ich hatte immer gedacht, dass Hundezonen / -auslaufplätze erlauben, den Hund ohne Leine laufen zu lassen und dass
die beschriebene Rechtslage nur in Hundeverbotszonen besteht.
Im Prinzip heisst das, dass sich jeder hundehassende Polizist dazu aufschwingen kann, uns mit EUR 300,-- Strafe aus jeder Grünfläche in ganz Wien ausserhalb der Hundeauslaufplätze zu verjagen.
Ich finde, dass das ein absoluter Skandal ist und Wien eigentlich zu einer der hundefeindlichsten Städte überhaupt macht! Wie kann eine solche praktisch völlig undurchführbare Verordnung immer noch in Kraft sein?
Es gibt gar nicht genug Hundeauslaufplätze in der Stadt und man muss auch zur Kenntnis nehmen, dass sich auch nicht jeder Hund dazu eignet, in der Hundezone ausgeführt zu werden (z.B. Krankheit oder Unverträglichkeit).
also Vorsicht - wird offenbar speziell im Donaupark von einer wildgewordenen Streife exekutiert!!!
lg
woen