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Irish
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Stachel- und Stromhalsbänder sowie gezieltes Scharfmachen in Wien jetzt verboten
Wien, 46.4.02
Die Vielfalt der Hundegesetze: Die Stadt Wien verbietet nun das gezielte Scharfmachen von Hunden. Niederösterreich hingegen führte diese Woche eine Beißkorb- und Leinenpflicht in "verbauten Gebieten" ein - und Oberösterreich setzt auf den "Hundeführerschein".
"Kampfhunde" werden nicht als Bestien geboren - sondern erst mithilfe brutalster Methoden scharf gemacht: Nach diesem Grundsatz will die Stadt Wien nun das Scharfmachen verhindern. Künftig sind die Stachelhalsbänder oder "Halsbänder, die dem Tier Schmerzen und Verletzungen zufügen", in Wien verboten. Aber auch elektrisierende oder chemische Dressurgeräte - und generell "die Anwendung von Methoden, die dem Tier Qualen, Verletzungen oder sonstige Schäden zufügen". Die entsprechende Novelle zum Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz wurde am Donnerstag im Landtag beschlossen.
Demnach ist nun generell die Züchtung oder Ausbildung von Hunden verboten, die "ausschließlich oder überwiegend" dazu dient, die Aggressivität zu steigern. Auch ist das "Inverkehrbringen" solcher Hunde verboten. Bei Verstößen sind Verwaltungsstrafen von 22 bis 7267 Euro möglich.
Die von der zuständigen Stadträtin Isabella Kossina (SP) bereits angekündigte Einführung von Chips, die Hunden eingesetzt werden sollen, wurde am Donnerstag noch nicht beschlossen - denn dazu ist derzeit eine EU-Verordnung in Ausarbeitung, und wegen der damit verbundenen "Stillhaltefrist" sei ein Beschluss vor Oktober nicht möglich.
Das ungelöste Problem mit dem Kot
Die FPÖ stimmte übrigens gegen diese Novelle, denn sie bringe "nach wie vor keine Lösung des Problems Hundekot", wie die FPÖ-Abgeordnete Brigitte Reinberger erklärte. Auch sei nicht geklärt, "wer die Leinen und Beißkorbpflicht künftig kontrollieren soll".
Am Vortag wurde übrigens auch in Niederösterreich eine "unendliche Geschichte" in Sachen Hunde abgeschlossen: Dort wurde nun ein genereller Leinen- und Maulkorbzwang "in verbautem Gebiet" beschlossen.
Eine Hürde, die es dabei zu überwinden galt: Ursprünglich sollte vorgeschrieben werden, dass Hunde "unter besonderen Umständen, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Parkanlagen sowie bei größeren Menschenansammlungen" nicht nur mit Leine, sondern auch "zusätzlich mit Beißkorb geführt werden" müssen, "wenn ihre Schulterhöhe 30 cm überschreitet". Dazu hatte es seitens des Bundes sinngemäß geheißen, die Beamten würden sicher nicht mit dem Maßbandl herumrennen - also wurde diese Passage wieder gestrichen.
Die Frage, ob in Niederösterreich ein "Hundeführerschein" eingeführt werden soll, werde hingegen weiter geprüft, erklärte Landesrätin Christa Kranzl (SPÖ), denn "aus Gründen des Schutzes von Menschen, aber auch von Tieren, ist der richtige Umgang mit Hunden notwendig".
"Hundeführerschein" in Oberösterreich
Ein derartiger "Hundeführerschein" wurde wiederum in Oberösterreich beschlossen. Wobei der "Schulbesuch" für Hunde und ihre Besitzer grundsätzlich freiwillig erfolgen soll. Nur wenn ein Hund bereits einmal negativ aufgefallen ist - weil er zum Beispiel schon einmal zugebissen hat -, wird die Ausbildung verpflichtend.
Grundsätzlich will das Land zum "Schulgeld" 25 Euro Förderung dazuzahlen. Eine etwa drei Monate dauernde "Grundschule" für den Hund kostet - je nachdem, ob der Besitzer Mitglied eines Hundeclubs ist oder nicht - zwischen 44 und 110 Euro.
Der Standard
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Auf bald
lg Irish
[Dieser Beitrag wurde von Irish am 29. April 2002 editiert.]
Wien, 46.4.02
Die Vielfalt der Hundegesetze: Die Stadt Wien verbietet nun das gezielte Scharfmachen von Hunden. Niederösterreich hingegen führte diese Woche eine Beißkorb- und Leinenpflicht in "verbauten Gebieten" ein - und Oberösterreich setzt auf den "Hundeführerschein".
"Kampfhunde" werden nicht als Bestien geboren - sondern erst mithilfe brutalster Methoden scharf gemacht: Nach diesem Grundsatz will die Stadt Wien nun das Scharfmachen verhindern. Künftig sind die Stachelhalsbänder oder "Halsbänder, die dem Tier Schmerzen und Verletzungen zufügen", in Wien verboten. Aber auch elektrisierende oder chemische Dressurgeräte - und generell "die Anwendung von Methoden, die dem Tier Qualen, Verletzungen oder sonstige Schäden zufügen". Die entsprechende Novelle zum Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz wurde am Donnerstag im Landtag beschlossen.
Demnach ist nun generell die Züchtung oder Ausbildung von Hunden verboten, die "ausschließlich oder überwiegend" dazu dient, die Aggressivität zu steigern. Auch ist das "Inverkehrbringen" solcher Hunde verboten. Bei Verstößen sind Verwaltungsstrafen von 22 bis 7267 Euro möglich.
Die von der zuständigen Stadträtin Isabella Kossina (SP) bereits angekündigte Einführung von Chips, die Hunden eingesetzt werden sollen, wurde am Donnerstag noch nicht beschlossen - denn dazu ist derzeit eine EU-Verordnung in Ausarbeitung, und wegen der damit verbundenen "Stillhaltefrist" sei ein Beschluss vor Oktober nicht möglich.
Das ungelöste Problem mit dem Kot
Die FPÖ stimmte übrigens gegen diese Novelle, denn sie bringe "nach wie vor keine Lösung des Problems Hundekot", wie die FPÖ-Abgeordnete Brigitte Reinberger erklärte. Auch sei nicht geklärt, "wer die Leinen und Beißkorbpflicht künftig kontrollieren soll".
Am Vortag wurde übrigens auch in Niederösterreich eine "unendliche Geschichte" in Sachen Hunde abgeschlossen: Dort wurde nun ein genereller Leinen- und Maulkorbzwang "in verbautem Gebiet" beschlossen.
Eine Hürde, die es dabei zu überwinden galt: Ursprünglich sollte vorgeschrieben werden, dass Hunde "unter besonderen Umständen, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Parkanlagen sowie bei größeren Menschenansammlungen" nicht nur mit Leine, sondern auch "zusätzlich mit Beißkorb geführt werden" müssen, "wenn ihre Schulterhöhe 30 cm überschreitet". Dazu hatte es seitens des Bundes sinngemäß geheißen, die Beamten würden sicher nicht mit dem Maßbandl herumrennen - also wurde diese Passage wieder gestrichen.
Die Frage, ob in Niederösterreich ein "Hundeführerschein" eingeführt werden soll, werde hingegen weiter geprüft, erklärte Landesrätin Christa Kranzl (SPÖ), denn "aus Gründen des Schutzes von Menschen, aber auch von Tieren, ist der richtige Umgang mit Hunden notwendig".
"Hundeführerschein" in Oberösterreich
Ein derartiger "Hundeführerschein" wurde wiederum in Oberösterreich beschlossen. Wobei der "Schulbesuch" für Hunde und ihre Besitzer grundsätzlich freiwillig erfolgen soll. Nur wenn ein Hund bereits einmal negativ aufgefallen ist - weil er zum Beispiel schon einmal zugebissen hat -, wird die Ausbildung verpflichtend.
Grundsätzlich will das Land zum "Schulgeld" 25 Euro Förderung dazuzahlen. Eine etwa drei Monate dauernde "Grundschule" für den Hund kostet - je nachdem, ob der Besitzer Mitglied eines Hundeclubs ist oder nicht - zwischen 44 und 110 Euro.
Der Standard
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Auf bald
lg Irish
[Dieser Beitrag wurde von Irish am 29. April 2002 editiert.]