Wie "normal" ist dieser Schutzvertrag?

Friese1606

Super Knochen
Ist es normal, dass folgendes in einem Schutzvertrag steht:

Zitat: .....das Tier bleibt Eigentum von XY.

Zitat: Die Tötung des Tieres ist nur mit vorheriger Zustimmung von XY und nur durch einen Tierarzt zulässig. Dringende Notfälle (wenn dem Tier durch die sofortige Tötung schwere Schmerzen erspart bleiben) sind von dieser Regelung ausgenommen. Im Falle einer nicht genehmigten Tötung, aufgrund eines Notfalles, ist die Notwendigkeit der Tötung durch ein tierärzliches Attest nachzuweisen.

Da ich mit Schutzverträgen noch nie zu tun gehabt habe, finde ich persönlich diese zwei Punkte sehr eigenartig.

lg Friese
 
Ich kenne mich mit Schutzverträgen nicht aus, aber in dem Schutzvertrag, den man bei Tiersuche runterladen kann, ist dieser Passus nicht drinnen. Und in dem, den ich bei Fr. Schandl unterschrieben habe, auch nicht.
 
In den Tierschutzhäusern ist es so üblich.

Bernie hab ich genaugenommen adoptiert. Er bleibt aber weiterhin Eigentum des Tierheimes. Bei mir steht in den Vertag, das ich sein Ableben melden muss.
 
@Irish:
Ableben melden oder - wie es auch in diesem von mir zitierten Schutzvertrag gefordert wird - Meldung bei Änderung Name/Anschrift, find ich ja auch ok.
Ich würd ja auch meinen Züchter über den Tod "ihres" Hundes informieren.
Aber Einholung einer Erlaubnis???? Das ist es, was mir eigenartig vorkommt.

Und welchen Sinn macht es, dass XY Eigentümer "meines" Hundes bleibt?

lg Friese

@annas:
Danke! :)
 
Bei den Tierschutzvereinen hat das den Sinn das "xy" Eigentümer bleibt, falls der Hund gequält wird zum Beispiel, kann der Tierschutz ihn ohne weiteres "beschlagnahmen". Oder bei uns ist das so, bin öfter dabei wenn Verträge gemacht werden, und es ein Fundhund war, dass wenn sich der ursprüngliche Besitzer nach einem halben Jahr noch meldet, der Hund zurück gegeben werden muss...ich finde es schwachsinnig, ich würde das auf 3 Monate begrenzen aber ich weiß nicht wie es bei euch Österreichies ist ;).
Ja und in unserem Vertrag steht noch drin, wenn der Hund verstorben ist, muss der Tierschutz darüber Kenntniss erhalten, genau wie Irish das schon gesagt hat.

Liebe Grüße Sarah+Sammy :)
 
auch in unseren schutzverträgen ist so eine klausel enthalten. zum schutz des tieres, man kann in keinen menschen reinschauen und erlebt bei "gottseidank" ausnahmen schon seine wunder.
dann ein tier zurückzuholen ist sehr schwer!
 
In meinem Schutzvertrag steht das auch drinnen, aus gutem Grunde.

Wennst die Geschichte von Tequila liest, weisst auch warum.
 
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