Wie ist das in diversen Lokalen....

Cicero

Gesperrt
Super Knochen
...mit Maulkorb und Leinenpflicht?
Muss der Hund beides haben?
Oder ist es so, dass der Besitzer des Lokales sich das "aussuchen" kann?

Es handelt sich hierbei auch eigentlich um kein Lokal sondern um eine Tenniskantine.

Hab leider im Internet nicht´s passendes gefunden.


LG
 
Denke mal das liegt am Besitzer....ob der überhaupt Hunde haben will bzw. wenn dann nur mit Leine oder eben auch Beisskorb.

Weil was willst machen, wenn der Lokalbesitzer (oder meinetwegen auch Pächter) auf einen Beisskorb besteht (außer nicht hingehen;)).
 
Also das kann der Besitzer des Lokales bestimmen. In dem Restaurant in dem ich arbeite, sind Hunde gern gesehene Gäste. Mein Vhef möchte nur haben, dass die Hunde an der Leine sind. Aber Hunde die wir kennen, gehen auch ohne Leine ein und aus, sie dürfen nur keine anderen Gäste belästigen.
Bisher hat es da noch keine Probleme gegeben.
Ich sauß auch sofort um eine Schüssel mit Wasser, wenn ein Gast mit Hund kommt.
 
*Klugscheiß* Da kann ich nur das sagen, dass an Öffentlichen Orten wo sich viele Menschen aufhalten und geballter auftreten der Hund mit Beißkorb und Leine zu führen ist....

oder so ähnlich :D
 
Das Gesetz schreibt doch vor, dass an belebten Plätzen der Hund mit Leine und Maulkorb zu führen ist - ein Lokal würd ich als solches sehen.

Am besten du rufst an, weil ich habs noch in keinem Lokal erlebt, dass Maulkorb und Leine verlangt wurde (würd ich persönlich auch nicht hingehen)

lg
Lisi
 
Ich will dazu nicht näher eingehen, sonst werd ich wieder an den Pranger gestellt ;)
Aber vielen Dank!
 
Haltung von Hunden

§ 5. (1) An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen müssen Hunde, unbeschadet § 6, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb (Abs. 5) versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.
(2) In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde, unbeschadet § 6, an der Leine geführt werden.
(3) An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.
(4) Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (zB in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein. Dies gilt jedoch nicht für Orte, an denen Veranstaltungen mit Hunden stattfinden.
(5) Der Maulkorb muss der Größe und der Kopfform des Hundes angepasst und luftdurchlässig sein und dem Hund das Hecheln und die Wasseraufnahme ermöglichen.
(6) Der Maulkorb- oder Leinenzwang im Sinne der Abs. 1 bis 4 gilt nicht für Rettungs-, Therapie-, Blindenführ- und Diensthunde (§ 10 des Waffengebrauchsgesetzes 1969, BGBl. Nr. 149, in der Fassung BGBl. I Nr. 146/1999) während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung (Einsatz und Ausbildung).
(7) Auf Jagdhunde finden die Gebote der Abs. 1 bis 3 keine Anwendung, wenn sie zu Jagdzwecken in einem Jagdgebiet eingesetzt werden.
(8) Soweit auf Lagerwiesen, in eine öffentlich zugängliche Parkanlage oder in eine sonstige öffentlich zugängliche Grünanlage Hunde mitgenommen werden dürfen, hat die Verantwortliche oder der Verantwortliche (Abs. 9) dafür zu sorgen, dass sich diese nicht in Sandkisten oder auf Kinderspielplätzen aufhalten.
(9) Für die Einhaltung der Abs. 1 bis 5 sowie 8 hat die Verwahrerin oder der Verwahrer des Hundes zu sorgen. Wird die Verwahrung einer strafunmündigen Person anvertraut, so treffen diese Verpflichtungen die Halterin oder den Halter des Tieres.
(10) Die Halterin oder der Halter eines Hundes darf ihren oder seinen Hund nur solchen Personen zur Verwahrung oder zum Führen an einem öffentlichen Ort überlassen, die die hiefür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, aufweisen.
(11) Für im Bundesland Wien gemeldete Hunde ist eine Haftpflichtversicherung über eine Summe von mindestens 725 000 EUR zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- oder Sachschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
 
In diesem Fall respektiere ich das Hausrecht des Lokalbesitzers.

(Ich finde es äußerst anmaßend vom Gesetzgeber automatisch davon auszugehen, dass ein Lokal zwangsweise eine größere Menschenansammlung sein soll, sehe ich nicht ein).

Sind Hunde dort erwünscht bzw. hat man kein Problem mit einem (nur) angeleinten Hund, dann gehen wir hin - will der Lokalbesitzer das nicht, dann wollen wir ihn nicht - und ich für meinen Teil unterstütze solche Betriebe auch nicht, wenn ich ohne Hund unterwegs bin :cool:
 
Gut..
Damit ihr Euch auskennt...

Wir wohnen neben einem Tennisplatz mit Kantine.
Sind Mitglied dort, spielen Tennis und essen dort oft (meistens dann wenn ich nichts kochen will :D)
Die Besitzer der Kantine sind gute Freunde von mir und meinen Eltern.
Sie kennen Cicero (er wird dort "FIGARO" genannt :D) von Anfang an.
Keiner hat ein Problem mit ihm, jeder mag ihn.
Auch die die ein Problem mit ihm haben, ignorieren ihn einfach.
Er ist IMMER angeleint und liegt bei mir, wenn wir etwas essen, unterm Tisch.
Er geht zu niemandem hin oder sonst was.
Dann gibt es da 2 (ein Ehepaar) so nette Mitglieder, die sich den ganzen Winter nicht sehen lassen und im Sommer dann aufkreuzen auf 5 Achterl oder 7 weisse Spritzer.
Als sie Cicero gesehen haben, sind sie vor Schreck fast umgefallen.
Er meinte in einem bösen Ton "WARUM HOT DER KAN BEISSKORB OBN?"
Ich hab ihm dann in Ruhe erklärt, dass Cicero mittlerweile seit 5 Monaten fast immer mit ist und kein anderer Hund am Club einen Maulkorb trägt..

Seine Frau meinte "Jo, aber der MASTIFFTERRIER (ich schwöre das hat sie gesagt) steht a auf da Listn, deswegen muass er an Beißkorb trogn".
Aber nur er :cool:

Insgesamt sind es nur 3 Hunde am Club.
1 Rehpinscher
1 Mischling, kniehoch
und eben Cicero.

Wenn dann müssten doch alle einen tragen, oder?
Der Besitzer des Clubs meinte, wenn dann für alle.
Gut, wird nicht eingehalten ausser bei mir, die anderen haben nie einen oben.
Und warum?
Weil dieses A.... gemeint hat, er hat irgendein Gesetz gefunden, dass sagt, dass NUR gefährliche Hunde einen MK zu tragen hätten in einem Lokal :mad:
 
Vom Gesetz her müssen alle Hunde einen MK tragen, auch wenn der Lokalbesitzer sagt, braucht er nicht und es passiert was .... bist immer du Schuld

Druck ihm einfach das Tierhaltegesetz aus und gut ist es:rolleyes:
 
Widerspricht sich eigentlich nicht das Hausrecht mit der Bezeichnung "öffentlichem" Ort? :confused:

Schließlich sollte ein öffentlicher Ort ja für ALLE frei zugänglich sein.
Ein Grundstück/Lokal whatever, an dem der Besitzer jeden der ihm nicht passt Hausverbot erteilen kann (bzw. ein Klub, wo nur Mitglieder reinkommen), dass widerspricht sich doch mit "öffentlich", oder irre ich mich da?
 
Mir wurde mal erklärt, dass hier öffentlich so gemeint ist: wo du erwarten kannst, dass mehrere Leute anzutreffen sind ... das ist auch in einem Klub so

(4) Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (zB in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein. Dies gilt jedoch nicht für Orte, an denen Veranstaltungen mit Hunden stattfinden.
 
Dann müsste allerdings auf einer Straße im Ortsgebiet immer Maulkorbpflicht sein (oder zumindest vor Orten, wie Stationen von Öffis)

Wie gesagt ich finde das ganze seltsam (auch was eine Menschenansammlung ist, sind das 4 Leute? 10? 20? oder erst ab 75?) formuliert.
 
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