Wem da nicht der Appetit vergeht........

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Neuer Knochen
Tierschutzmagazin stellt Strafanzeige gegen den Vertrieb von Enten- und Gänsestopflebern

Was sich auf den Speisekarten deutscher Gourmet-Restaurants delikat ausnimmt, ist in Wirklichkeit das Ergebnis einer brutalen Qualzucht: Enten- und Gänsestopflebern, auch "foie gras" genannt. Gänseleberpastete wird als eine Delikatesse gehandelt, für die der Verbraucher einen hohen Preis bezahlt. "Dahinter steckt eine unglaubliche Form der Tierquälerei: Stopfleber wird dadurch hergestellt, dass den Tieren mehrmals täglich 40-50cm lange Metallrohre durch den Hals in den Magen eingeführt werden, um ihnen zwangsweise riesige Futtermengen - das 10fache (!) dessen, was sie natürlicherweise zu sich nehmen würden - einzuverleiben", sagt Julia Brunke, Redakteurin der Zeitschrift "Freiheit für Tiere". Ziel sei es, die Gänseleber krankhaft so zu verändern, dass sie in einigen Wochen von 180g auf 1.000g und mehr anwächst. Die immer größer werdende Leber beginnt die anderen Organe zu erdrücken - die Tiere leiden an unerträglichen Schmerzen. Beim Stopfen sind schwere Verletzungen der Speiseröhre an der Tagesordnung, wobei die Hälse mancher Tiere so stark verletzt werden, dass sich Löcher bilden. In einigen Betrieben wird der Futterbrei mit Pressluft in den Magen der Gänse gepresst. Nicht selten platzt dabei der Magen der Gänse, die dann unter furchtbaren Schmerzen verenden.

Aus diesem Grund ist die Herstellung von Enten- und Gänsestopfleberprodukten in Deutschland als Tierquälerei strafbar (§ 17 Ziff.2b TierSchG i.V.m.§ 3 Ziff.9 TierSchG). Trotzdem sind die Deutschen die größten Abnehmer von Gänsestopfleber und anderer daraus hergestellter Produkte.
Um die Strafbarkeit zu umgehen, werden die Enten- und Gänsestopfleberprodukte aus dem Ausland, aus Frankreich, Ungarn und anderen Ländern in Deutschland eingeführt und von einigen Firmen im Versandhandel vertrieben. Laut Statischen Bundesamt wurden im Jahr 2001 10.000 kg Gänsestopfleber (ohne Enten) nach Deutschland importiert, zu einem Gegenwert von 623.000,- Euro. Bislang ließ man dies geschehen. Die Staatsanwälte Deutschlands sahen keine Veranlassung, dagegen vorzugehen, weil nur die Produktion in Deutschland, aber nicht die Einfuhr aus dem Ausland strafbar sei. Im Rahmen einer Veröffentlichung in Heft 8/2005 der Zeitschrift Natur und Recht wurde nunmehr dargelegt, dass die Einfuhr und der Vertrieb der Qualzuchtprodukte in Deutschland eine strafbare Beihilfe zur Tierquälerei darstellt. Im Strafgesetzbuch gibt es eine Vorschrift (§ 9 Abs.2 S.2), wonach für den in Deutschland handelnden Teilnehmer einer Auslandstat das deutsche Strafrecht auch dann gilt, wenn die Tat nach dem Recht des Tatorts nicht mit Strafe bedroht ist. Die ausländische Haupttat wird für Gehilfen im Inland wie eine inländische Straftat beurteilt. Die Importeure und Vertreiber ausländischer Enten- und Gänsestopflebern sind solche Gehilfen.

Die Redaktion von Freiheit und Tiere hat gegen vier Firmen Strafanzeige bei den Staatsanwaltschaften in München, Freiburg und Bonn erstattet. "Als Tierschützer sind wir selbstverständlich gegen jegliche Form der Tierausbeutung und Tierquälerei. Trotz Tierschutz im Grundgesetz sind nach wie vor unglaubliche Tierquälereien in der Massentierhaltung völlig legal. Aber in diesem Fall steht das Gesetz eindeutig auf der Seite der Tiere", sagt Julia Brunke.
Quelle: http://www.freiheit-fuer-tiere.de/baldverbotvongaensestopfleber/index.html#

Ich hoffe nur die haben vollen Erfolg Inge
 
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