Was darf ein Jäger?

B

badboi

Guest
Hallo!

Nachdem wir heute wieder eine unangenehme Erfahrung it einem Jäger im Maurer Wald gehabt haben möchte ich gerne einmal herumfragen ob wer weiß, was ein Jäger wirklich darf.

*) Darf ein Jäger den Ausweiß verlangen?
*) Darf ein Jäger bestrafen (Hund nicht angeleint, Beißkorb, etc)
*) Darf ein Jäger jemanden festhalten?
*) Darf ein Jäger einen Hund erschießen, und wenn ja, in welcher Situation.

Vielleicht hat ja wer einen netten Link.

Lg
Michael
 
Würde mich auch mal interessieren.
Aber ich glaube da gibt es Unterschiede zwischen Ö und D.
Wenn da also mal jemand was weiß, also bitte immer angeben ob über Ö oder D.
Wäre bestimmt mal gut seine Rechte zu kennen.
Ich habe wohl mal gehört das (in D) in der Entfernung von 200 m eines umwehrten Gebietes, sprich Bebauung oder Zaun eines Bewohnten Gebietes nicht geschossen werden darf!
Also, unsere Freizeitjäger halten sich gar nicht daran.
Ich wurde persönlich auch schon mal bedroht, habe aber gekontert.
Ich habe dem alten Kerl angeschrien ich fühle mich von ihm belästigt.
Der labert aber auch nur Müll. Da kann man als Frau gut gegen an.

LG
Indra
 
Die Landesjagdgesetze sind unterschiedlich. Ein Jäger darf jedoch einen freilaufenden Hund, der Wild hetzt, erschiessen (es sei denn, er hat Jagdhalsung um und ist im Einsatz - aber Drückjagd gibt es eh nur extrem selten, meist nur Nachsuche). Aber im Wald gehört ein Hund schliesslich auch an die Leine - auch Bambi will in Ruhe fressen :D Allerdings sind die meisten Jäger erst bei extremer Provokation (Hund reisst mehrmals) schusswütig.

Bei uns hat gerade wieder ein Dobi ein Reh gerissen.... War ausgebüxt. Hund ist total nett - und noch am Leben :D Jäger hat nicht geschossen. Aber Halter kriegt Verwarnung. ;)
Aber ich schau nochmal im Jagdforum
vlg
Wienerkinger
 
Also DAS darf ein Jäger NICHT - der Hund darf nur abgeschossen werden, wenn er Wild hetzt - und nicht massakriert. Wäre ja noch schöner.....
vlg Winerkinger- hab es im jagdforum reingestupft - auch mit Ö und D-Frage- mal sehen, was kommt
 
Ich denke ein Jäger darf dich als Forstbeauftragter in der Brut- und Setzzeit auch darauf hinweisen, dass der Hund angeleint werden muss. Und ich weiß, dass ein jagender Hund geschossen werden darf.
 
so, da bin ich schon wieder -
1. Antwort im Jagdforum:

Folgende Antworten gelten für normale Jäger und Situationen in D. Das Jedermannrecht und Notwehr gelten selbstverständlich auch für Jäger, aber danach fragst Du wohl eher nicht.

1) Nein
2) Nein
3) Nein
4) Ja, wenn er wildert und KEIN Jagd- oder Diensthund ist. (Also faktisch so gut wie nie, denn letzteres SICHER zu erkennen ist nicht einfach.)
 
Und noch mal den Gesetzestext für Frage Hund erschiessen
in D:
Zitat HJagdG, § 32:
Hunde, die im Jagdbezirk ausserhalb der Einwirkung von Begleitpersonen Wild nachstellen, und Katzen, die in einer Entfernung von mehr als 500 Metern, im Zeitraum von 01.Mrz - 31. August in einer Entfernung von mehr als 300 Metern von der nächsten Ansiedelung jagden angetroffen werden, zu töten. Die Tötung muss unterbleiben, wenn andere Maßnahmen ausreichen, um die Gefahr abzuwenden, die von dem Hund oder der Katze ausgeht. Das Tötungsrecht gilt nicht für Hirten-, Jagd-, Blinden-, Polizei und Rettungshunde, Hunde und Katzen, die sich in Fanggeräten gefangen haben, sind als Fundtiere zu behandeln.

Jagdausübungsberechtigte können auch Jagdgästen den Abschuss von Hunden und Katzen nach Maßgabe des Abs. 1 Nr. 2 erlauben. Die Erlaubnis ist schriftlich zu erteilen; die Jagdgäste müssen sie bei der Ausübung der Jagd mit sich führen
Zitatende
 
hab einen Freund gefragt wann er als Jäger lt Jagdgesetz in Ö einen Hund erschießen darf.
Leider reicht es schon, wenn der Jäger findet, dass sich der Hund aus dem Einflussbereichs des Hundeführers entfernt hat und deshalb dem Wild gefährlich werden könnte.

Nur wie kann der Jäger wissen, wann ich meinen Hund unter Kontrolle hab oder nicht???

LG Iris + Akira
 
angeblich - darf der jäger den hund sogar schon erschiessen wenn er sich ca. 10m vom herrl/frauerl in den wald entfernt hat. und ob der hund gejagt hat oder nicht - da steht dann aussage gegen aussage, fürchte ich. deshalb: leinenpflicht im wald einhalten!
 
Soda, ich habe ein wenig im Gesetz nachgeforscht:
http://www.ris.bka.gv.at/gesamtabfrage/

Wiener Jagdgesetz § 92

(1) Jeder Hundehalter hat seinen Hund so zu halten, daß er dem
Wildstande keinen Schaden zufügen kann. Erforderlichenfalls muß
der Hund im oder beim Hause entsprechend verwahrt, außerhalb
des Hauses an der Leine geführt werden.
(2) Andere als die im § 91 genannten Hunde, die abseits von
Häusern, Wirtschaftsgebäuden, Herden und öffentlichen Wegen
allein jagend angetroffen werden, und streunende Katzen können
vom Jagdausübungsberechtigten und dem Jagdaufseher getötet
werden. Als allein jagend kann ein Hund nur dann angesehen
werden, wenn er sich außer Gesichtskreis und Rufweite seines
Herrn befindet.
(3) Der Jagdausübungsberechtigte (Jagdaufseher) ist
verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß Kadaver von Hunden und
Katzen unschädlich beseitigt werden.
(4) Den Besitzern der gemäß den Bestimmungen des Abs. 2 und des
§ 91, Abs. 3, getöteten Tiere gebührt kein Schadenersatz.
(5) Der Magistrat kann für Gebiete, in denen dem Wildstande
durch allein jagende Hunde Schaden zugefügt worden ist,
anordnen, daß dort alle Hunde während der Brut- und Setzzeit
mit einem sicheren Maulkorb versehen oder an der Leine geführt
oder sonstwie sicher verwahrt werden.

LG Michi
 
akira81 schrieb:
hab einen Freund gefragt wann er als Jäger lt Jagdgesetz in Ö einen Hund erschießen darf.
Leider reicht es schon, wenn der Jäger findet, dass sich der Hund aus dem Einflussbereichs des Hundeführers entfernt hat und deshalb dem Wild gefährlich werden könnte.

Nur wie kann der Jäger wissen, wann ich meinen Hund unter Kontrolle hab oder nicht???

LG Iris + Akira


Sorry, wenn ich den alten Thread wieder raufhol..... aber ich hab ihn erst jetzt gesehen.. ich hoffe, Ihr verzeiht mir....

@ Iris:

Erstens gibt es in Ö kein einheitliches Jagdgesetz, das ist Landessache.. also in der Steiermark gibts ein anderes Gesetz als in Wien, auch wenn sie in vielen Dingen ähnlich sind.

Und was das Schiessen von Hunden betrifft, lies doch mal hier bitte!

@ Wienerkinger:

In welchem Jagdforum hast denn gefragt? *neugierigguck*

lg
chasseuse
 
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