Was bedeutet/ist der Schutzvertrag ?

Sylvi

Junior Knochen
LIEBE FREUNDE,

ob nun im nationalen oder im internationalen Tierschutz. Kein Tierschützer oder privates Tierheim vermittelt Euch die Tiere ohne einen Schutzvertrag. Nun fragt Ihr Euch, ja, was ist eigentlich ein Schutzvertrag.


Der Schutzvertrag regelt wie alle Tierheimverträge, die wesentlichen Punkte zur artgerechten Tierhaltung. Er besagt, daß man das jeweilige Tier als Besitzer/-in für die Lebensdauer des Tieres aufnimmt, daß jedoch das Tierheim weiterhin als Eigentümer des Tieres fungiert.
Damit wird ausgeschlossen, daß mit den Tieren ein Handel betrieben werden kann und diese an Dritte verkauft werden. Der Schutzvertrag wird bei der Übergabe unterzeichnet.

Falls Ihr ein Tier aus dem Tierheim holt oder es aus dem Ausland zu Euch kommen lasst, müsst Ihr als erstes dieses SCHUTZVERTRAG unterschreiben. Er bedeutet nicht mehr oder weniger, dass Ihr ab dem Moment, wo Ihr das Tier zu Euch holt, seine neue "Familie" seid und auf den Hund, die Katze aufpasst, also kurz gesagt, das Tier beschützt !

Wenn Euch Jemand ein Tier ohne Schutzvertrag geben möchte, seid bitte vorsichtig, man weiss nie so ganz genau, ob der jenige welche erlich oder nicht erlich ist. Fragt IMMER nach diesen Schutzvertrag, damit seid Ihr auf der sicheren Seite !!!

LG.
Sylvia
c010.gif
 



Der Schutzvertrag regelt wie alle Tierheimverträge, die wesentlichen Punkte zur artgerechten Tierhaltung. Er besagt, daß man das jeweilige Tier als Besitzer/-in für die Lebensdauer des Tieres aufnimmt, daß jedoch das Tierheim weiterhin als Eigentümer des Tieres fungiert.
Damit wird ausgeschlossen, daß mit den Tieren ein Handel betrieben werden kann und diese an Dritte verkauft werden. Der Schutzvertrag wird bei der Übergabe unterzeichnet.

LG.
Sylvia
c010.gif

uns ist es zusätzlich noch ganz wichtig, dass im Schutzvertrag auch geregelt wird, dass unsere Vergabetiere von den neuen Besitzern kastriert werden, da sie ja bei der Übergabe meist noch zu jung sind.
 
Bei uns sind die meisten Tiere bereis kastriert, geimpft, entwurmt und manchmal auch bereits gechippt. Aber Du hast recht, bei jüngeren Tieren ist es uns ebenfalls wichtig, dass das Tier 1. ein gutes zu Hause bei seiner neuen "Familie" erhält und 2. dass es bei seiner neuen Familie auch kastriert wird. Aus diesen Grunde geben wir nicht so einfach ein Tier aus unseren Händen.
Das heißt, in geregelten Abständen, so dass der neue Besitzer es im Vorraus nicht weiss, machen wir Kontrollen. Unsere Tierschützer vor Ort fahren regelmässig bei dem Hund, bei der Katze vorbei um zu schauen, ab es das Tier auch wirklich gut in seinem neuen zu Hause hat.
Leider ist es bereits vorgekommen, dass wir ein Tier wieder mit nehmen mussten, weil es nicht artgerecht, bezw. nicht so behandelt wurde, wie man ein Tier behandelt. Das Tier , welches sie bereits hatten , wurde gut behandelt, aber als sie unseren Hund zu sich nahmen, dachten wir, zwei Hunde zusammen, das ist super. Aber falsch gedacht, unser Hund wurde immer zum Nachteil behandelt, wurde in den Nächten in der Garage eingesperrt, wurde nur Draussen gefüttert, wo deren Hund Drinnen sein Futter erhielt und ausserdem, wie hier bereits erwähnt, sollte unser Hund innerhalb von 4 Wochen kastriert werden. Das machten sie nicht, obwohl der Tierschutz die Kastration bezahlt hätte. So musste der arme Kerl ersteinmal wieder zu einer neuen Pflegefamilie, aber wiederum war es auch sein Glück, er hatte es dort viel besser und konnte mit den anderen Hunden herum springen und Spielen. Ausserdem haben wir ihn dann kastrieren lassen und konnten den Hund nach einigen Wochen erfolgreich an ein liebefolles älteres Ehepaar vermittelt werden. Ich weiß, dass es dem Hund dort super gut geht !

Sylvia
 
Oben