Wachhunde erlaubt und steuerlich absetzbar?

Lykaon

Super Knochen
Hallo,

eine Frage: Meiner Familie gehört ein Mietshaus. Seit Merlins Tod fragen unsere Mieter dauernd, wann denn endlich ein neuer Hund kommt.

Sie schliefen deutlich besser, solange unser Wuff "wie ein Derwisch" aus dem Innenhof fuhr, um jeden Fremden zu stellen und wie wild anzubellen.
(Witzig: Eine Dame litt beim Einziehen unter Hundephobie. Sie hat sich das abgewöhnt und verlangt jetzt am lautesten nach einem neuen Hund.)

Wir haben uns überlegt: Ist die Wachhunde-Prüfung noch erlaubt? Könnten wir einen neuen Hund zum Wachhund ausbilden und dann sogar steuerlich absetzen? Schützen wir den Hund auf diese Weise vor staatlicher Willkür und Hundefeindlichkeit?
Anmerkung: Auf die Betriebskosten soll er natürlich nicht gehen. Die Leute zahlen eh schon genug.

Geplant ist ein kleinerer Hund, optimal 10-15 Kilo, Spitz oder Mudi oder Vergleichbares.
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nach alle den Schutzdienst-Diskussionen klug oder erlaubt ist. :rolleyes:

Wozu auch? Ein Hund bellt auch ohne diese Ausbildung, oder?

Steuerlich absetzen? Wollt ihr einen Hund, weil ihr ein weiteres Familienmitglied aufnehmen wollt oder als lebende Alarmanlage?
 
Ich hätte mir schon bei Merlin gewünscht, dass seine (angeborene) Tendenz, alles Eigentum zu bewachen, ordentlich ausgebildet wird. Er schlug in jungen Jahren mitunter über die Stränge und es war mühsam, das in die richtigen Bahnen zu lenken.
Ein Wachhund soll bellen, eventuell auch kräftig drohen, aber NICHT zufassen - das muss ausgiebig geübt werden.

Als Privatperson hat man Probleme, mit einem entsprechend veranlagten Hund zu üben. Irgendwann kennt er nämlich alle Bekannten, die sich als Übungspersonen anheuern lassen. Ich hab Merlin trotzdem so weit hinbekommen, dass er eine Prüfung bestanden hätte. Nur hatte er von Natur aus eine ganz extreme Beißhemmung.
Bei einem normalen, körperlich gesunden Spitz, Hütespitz, Terrier, Mali.... fühle ich mich nicht so wohl bei dem Gedanken, die im Hof unbeaufsichtigt in der Sonne liegen zu lassen. Wenn dann mal wieder der Feibra-Mensch schwungvoll die Türe aufreißt (weil der offenbar nicht lesen kann, dass er mit seinen Zetteln unerwünscht ist) - beließe es ein unausgebildeter Hund zuverlässig beim Brüllen, oder könnte mehr draus werden?

Um deine andere Frage zu beantworten: Ein Hund ist bei mir NIE nur Familienmitglied. Habe ich keine passende Arbeit für ihn, verzichte ich lieber auf die Anschaffung.
Aus dem Grund kommen z.B. Jagdhunde für mich derzeit nicht in Frage, denn ich habe keine regelmäßige Jagdgelegenheit.

Ja, wir brauchen einen Einbruchsschutz und halten es für erfreulicher und effektiver, wenn der Familienhund diese Aufgabe übernimmt, als wenn eine Maschine installiert wird.
Dem Punkt "effektiv" stimmt die Polizei auch zu - ein Hund ist besser als eine Alarmanlage. Wir waren aufgrund des frei laufenden Hundes in den letzten 10 Jahren weniger betroffen als die angrenzen Häuser. Nur eine Wohnung - die am nächsten bei der Haustür - hat es erwischt.

Und ich sehe nicht ein, wieso wir den Hund nicht richtig als Wachhund im Unternehmen "anstellen" sollten. Hätten wir schon mit Merlin machen wollen, nur durfte der gesundheitsbedingt keine Ausbildung machen.
Zumindest müssten bessere Konditionen bei der Versicherung herausschauen und ein Teil von Fressi/Tierarzt müsste eigentlich steuerlich absetzbar sein. WARUM sollte ich das nicht nützen, wenn es geht? Fände ich etwas unwirtschaftlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Merlin in der Sonne - eine durchaus übungsbedürftige Situation. Er wäre von dem gemütlichen Schläfchen augenblicklich aufgesprungen, hätte ein Fremder das Haus betreten.
 
Nur mal so als rechtlicher Hinweis:
In einem Miethaus, wo mehrer Parteien wohnen und es somit ein freizugänglicher Hof ist, darf der Hund nicht freiherumlaufen, bzw. muss entsprechend gesichert sein.

Aus dem Wiener Tierhaltegesetz
§ 5. (1) An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen müssen Hunde, unbeschadet § 6, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb (Abs. 5) versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.
 
Nur mal so als rechtlicher Hinweis:
In einem Miethaus, wo mehrer Parteien wohnen und es somit ein freizugänglicher Hof ist, darf der Hund nicht freiherumlaufen, bzw. muss entsprechend gesichert sein.

Aus dem Wiener Tierhaltegesetz

Naja, wenn Lykaon der Eigentümer des Hauses ist, kann wohl kaum jemand was machen - noch dazu, wo die Mieter offensichtlich einen Hund im Hof wollen.;)
 
Wenn der Hund dann aber mal einen "Fremden" oder sogar einen Mieter zwickt/beisst, ist das ziemlich egal, befürchte ich.....! Ich würde mich da gut erkundigen!

Genau so ist es, ein Mietshaus ist laut Definition ein öffentlich zugänglicher Ort, somit ists egal ob der Eigentümer den Hund erlaubt oder die Mieter dafür sind.
Postboten, Leuten vom Gas&E-Werk, Paketdienste usw. haben ja zugang dazu und ob die immer mit dem Hund und dessen Reaktionen einverstanden sind...
Da muss nicht mal ein Biss die folge sein, allein das Bedrängen durch den Hund reicht aus um rechtliche Schritte gegen den Hundehalter einzuleiten. (die nicht-rechtlichen Folgen nicht zu vergessen: Pakete werden nicht zugestellt weil man Angst vorm Hund hat, der Stromableser kommt nicht mehr und "schätzt" den Betrag nur, oder man bekommt nen "netten" Brief das die Ablesung nicht möglich ist usw.)

Ich hab mich da informiert weil unser Hof/Garten auch in diese Kategorie fällt und unsere Hunde da öfters toben.
Sie sind aber ständig unter aufsicht und wenn wer Fremder kommt werden sie sofort gesichert.
 
Na auf das Tierschutzgesetz hab ich ja schon gewartet.

Es gilt leider nicht, denn das Haus ist nicht frei zugänglich.

Wir haben - auf Beschluß der Mieter - eine Gegensprechanlage. Dadurch sollte ja eigentlich keine unerwünschte Person Zugang haben.Die Postbeamten und die Müllabfuhr kannte der Hund, andere Einsatz-und Botendienste, Handwerker und Heimhilfen, Besucher kommen nicht unangemeldet. Kamen die, war der Hund unter Aufsicht und eventuell an der Leine. Er war bei Polizeieinsätzen dabei - ohne Leine/Mauli - die (zunächst heftig verbellten) Beamten befanden ihn für äußerst nützlich: "Der passt aber gut auf.. so ist es braaaav."

Leider ist es so, dass jeder Sektenbruder, Spendenschnorrer und jeder Zettelverteiler einen Postschlüssel hat und sich somit aufsperren kann. Wie das geht, ist mir unklar - aber es geht. Dadurch ist die Gegensprechanlage entwertet.
Alle diese Leute betreten das Haus unerwünscht, unangemeldet, im Widerspruch zur Hausordnung und somit eigentlich widerrechtlich. Speziell im Innenhof haben sie nichts zu suchen, denn dieser ist für Hausfremde überhaupt tabu - worauf ein Schild auch deutlich hinweist. Natürlich kommen sie trotzdem rein. Mit Merlin an den Fersen waren sie aber auch sehr fix und dauerhaft wieder draußen.

Und meine Nachbarschaft ist nicht gerade sicher. Wir haben Raubüberfälle (auch schon Raubmorde), Einbrüche sowieso, Vandalismus. Im Herbst wurde zwei Häuser weiter ein Mann im Eingangsbereich seines Wohnhauses (INNEN!) überfallen und mit einer Eisenstange niedergeschlagen.

Ein freilaufender Hund sorgt einfach dafür, dass die Hare Krishnas etc ein Häuserl weitergehen. Ich spreche aus Erfahrung - man wird deutlich weniger belästigt. Daher auch der Wunsch unserer Parteien nach einem neuen Vierbeiner und nicht nach einer Alarmanlage.
Der Hund ist einfach eine nicht berechenbare Größe: Bellt der wirklich nur, oder ist doch mehr dahinter? - Man weiß es nicht. Wo ist er? - Liegt er unter den Büschen, ist er irgendwo im Treppenhaus? - Man weiß es nicht.

Auch der nächste soll lernen, dass er alles bewachen und auch bedrohlich bellen, aber nicht beißen darf.
Fürs Beißen bin ich zuständig - sollte das nötig werden, dann Sayonara für den Einbrecher. Ich brauche keinen Hund, der für mich kämpft. Das kann ich bestens selber.
Der Hund ist nur dafür da, unangenehme Situationen zu reduzieren, indem er abschreckend wirkt. Und das Abschrecken soll er ruhig ordentlich lernen, damit den Hare Krishnas keine Gefahr droht - auch wenn die das nicht wissen müssen.

Meine Frage wurde nicht beantwortet: Existiert die Wachhunde-Ausbildung OHNE Schutzarbeit noch, die auch für kleinere Rassen sinnvoll ist, oder gibt es das nicht mehr?
 
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Um deine Frage zu beantworten:
Mir wäre nicht bekannt, dass diese Ausbildung in die Ausbildung des ÖKV fallen würde, ...

Es gibt eine Förderung für Wachhunde in NÖ, ...
 
Na auf das Tierschutzgesetz hab ich ja schon gewartet.

Ist zwar nur das TierHALTEgesetz aber egal, ich versteh dich schon, trozdem wenn was passiert ist dein Hund quasi der Schuldige, ob nun Gegensprechanlage oder nicht.
Wollt nur drauf hinweisen.

Und Nein es gibt keine offiziele Wachhundausbildung.

Noch dazu was willst dem Hund beibringen, dass er in keiner Situation jemahls beissen darf? Ist irgendwie unmöglich wenn der Hund ohne Aufsicht ist, find ich.
 
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Hallo,

lass es sein sonst steht die nächste vorprogrammierte Hundeattacke in der Zeitung....und wird aufgebauscht...

Mieter von ausgebildetem Wachhund gebissen......
Hund eingeschläfert.....
neue Rassen auf der Liste....

warum...
weil der Halter sich nicht ausgekannt hat!!!!


legt zusammen und kauft euch eine Alarmanlage oder einen Baseballschläger da muss bei Fehlalarm keiner von uns drunter leiden.
 
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Hi,
steuerlich kannst du den Hund leider nicht absetzen.
Wegen der Sache mit den Postschlüsseln: Vielleicht könnet ihr ja ein Haustürschloss mit Nummerncode (ohne Schlüssel) installieren?

Und: Lass dir die Anschaffung eines neuen Hundes nicht durch Pankikmache vermiesen allerdings gehört der Hund ordnungsgemäß verwahrt und beaufsichtigt, dann kann dir auch rechtlich nicht viel passieren.:)
 
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