Vorsicht bei der Einreise mit Hunden nach Frankreich!

Neufi

Gesperrt
Super Knochen
Ich stell das hier auch noch mal rein, obwohl es schon auf der Startseite seht, aber ich finds enorm wichtig!!!!

LG
Susanne


Vor allem betroffen: Listenhunde
07.07.2005 / Arbeitskreis Tierschutz der SPD

Die veröffentlichten Bestimmungen für die Einreise mit Hunden nach Frankreich sind zumeist unvollständig, oft auch schlicht falsch!
Deshalb besteht akute Gefahr, dass die Einfuhr/Einreise eines Hundes nach Frankreich gegen die dortigen Bestimmungen verstößt. Infolgedessen könnte das Tier in Frankreich sofort beschlagnahmt und getötet werden! Auch bei Reisen mit Tieren in oder durch andere Länder ist dringend zu empfehlen, sich vorher den Original-Gesetzestext der Einreise- und ggf.
Rassebestimmungen zu beschaffen, da auch diese Bestimmungen in den in Deutschland veröffentlichten Reiseinformationen meist unvollständig wiedergegeben sind. Ein Irrtum aufgrund falscher Einreiseinformationen kann für das Tier jedoch tödlich sein!

Allgemeine Bestimmungen für die Einreise mit Tieren nach Frankreich:
Hunde, Katzen und Frettchen, die älter als 3 Monate sind, benötigen einen EU-Heimtierpass. Die Einfuhr von Tieren unter 3 Monaten ist nicht erlaubt.
Die Tiere müssen gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Katzen zusätzlich gegen Katzenseuche, geimpft sein. Die Impfungen müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgt sein und dürfen nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Die Impfdaten müssen vom Tierarzt im Heimtierpass vermerkt sein.
Ihr vierpfotiger Begleiter muss außerdem durch Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar sein (auch bei Transit!).
Mitnahme von höchstens 3 Tieren erlaubt, davon nur 1 Tier zw. 3-6 Monaten, ansonsten Sondergenehmigung der französischen Behörden erforderlich.

Hunden der Kategorie 1 (sogen. Kampfhunde), der mutmaßlichen Rassen Pitbull, Boerbull, Mastiff, Doggen und doggenähnlichen mit oder ohne Zuchtbuch sowie allen mutmaßlichen Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa und ähnlichen ohne in Frankreich gültigem Zuchtbuch, ist die Einfuhr/Einreise nach Frankreich ausnahmslos verboten! In Frankreich lebende Tiere müssen kastriert/sterilisiert sein. Mit diesen Hunden dürfen weder öffentliche Gebäude, Parks oder Gärten, noch öffentliche Verkehrsmittel benützt werden. Illegal eingeführte Hunde werden sofort beschlagnahmt und können getötet werden! Darüber hinaus werden Zuwiderhandlungen mit bis zu 6 Monaten Gefängnis und einer Geldbuße bis Euro 15.000 bestraft.

Für Hunde der Kategorie 2 (Wach- und Schutzhunde), der mutmaßlichen Rassen Rottweiler und deren Mischlinge mit oder ohne Zuchtbuch sowie mutmaßliche Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa und ähnliche mit in Frankreich gültigem Zuchtbuch, benötigen, neben dem Heimtierpass, einen gültigen Abstammungsnachweis, eben das Zuchtbuch, das die Rassezugehörigkeit zur Kategorie 2 als Wach-/Schutzhund bestätigt, gemäss der französischen Gesetzesvorlage.

Für Hunde beider Kategorien gilt: Die Hunde unterliegen in Frankreich absolutem Maulkorb- und Leinenzwang und dürfen nur von Erwachsenen geführt werden. Eine Extrahaftpflichtversicherung ist nachzuweisen. Die Tiere müssen durch Mikrochip oder Tätowierung identifizierbar sein. Die Haltung dieser Hunde ist Jugendlichen unter 18 Jahren, Erwachsenen unter Vormundschaft, Personen mit Tierhaltungsverbot sowie Vorbestraften verboten. Die Hunde müssen bei der Gemeinde angemeldet werden.
Fundhunde, die mutmaßlich einer der beiden Kategorien angehören, werden in den städtischen Auffangstationen (Fourrières) getötet, ohne Rücksicht auf ihr Alter!

Daraus ergeben sich einige Probleme:

Erstes Problem:
Die Rassebestimmung geht von französischen Zuchtbüchern (LOF) bzw. deren Rassedefinitionen aus! Die im Heimtierpass eingetragene Rassebezeichnung wird nicht anerkannt!!! Die zusätzlich nachzuweisende Rassezuordnung muss von einem Fachtierarzt oder kynologischen Verein stammen. Doch auch in diesem Fall besteht keine 100%ige Sicherheit, dass französische Behörden diese anerkennen. Schon gar nicht, wenn das Dokument nicht in französischer Sprache abgefasst ist. Eine entsprechende Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer stammen oder amtlich beglaubigt sein!

AmStaffs und AmStaff-Mischlinge, die nach deutschen Richtlinien unter die Kategorie 2 fallen, werden ohne die oben beschriebenen Rassenachweise in der französischen Praxis automatisch der Kategorie 1 zugeordnet, was die sofortige Beschlagnahmung und Tötung zur Folge hat!

Zweites Problem:
In Frankreich müssen alle "Listenhunde", auch die der Kat. 2, bei der für den festen Wohnsitz zuständigen Gemeinde angemeldet werden. Ein ausländischer Tourist hat aber keinen Wohnsitz in Frankreich. Er hat lediglich eine Hotel- bzw. Ferienwohnungsadresse, oder er befindet sich auf der Durchreise. Der Tourist kann seinen Hund also nirgendwo anmelden! Selbst wenn an der Grenze die Einreise toleriert wird, können sich Touristen nicht darauf verlassen, dass der Hund nicht andernorts beschlagnahmt und getötet wird!

Die Vorlage deutscher Abstammungspapiere und Genehmigungen kann hilfreich sein, nützt aber wenig, wenn die Dokumente nicht in französischer Sprache abgefasst sind, und zwar von einem vereidigten Übersetzer, bzw. amtlich beglaubigt!

Die Entscheidung und Sanktionen der französischen Behörden erfolgen also willkürlich, bzw. nach Gutdünken, meist zum Nachteil des Hundes.

Drittes Problem:
In der französischen Rasseliste stehen bei jeder aufgeführten Rasse die Zusätze mutmaßliche sowie oder ähnliche, was die Definition erheblich ausdehnt und die Auslegung vollends beliebig macht.

Viertes Problem:
Ein Polizist ist kein Kynologe, selbst Amtstierärzte kennen sich mit Hunderassen oft nicht aus. Zudem kann eine Rassezuordnung bei Hunden ohne Papiere nur aufgrund phänotypischer Merkmale getroffen werden.

Erfahrungen der vergangenen Jahre haben leider bestätigt, dass in Frankreich jeder Hund, der für einen Laien wie ein Kampfhund aussehen mag, im Zweifel der Kategorie 1 zugeordnet wird. Die Folgen können dramatisch sein:
Beschlagnahmung und Tötung des Hundes !!!

Der Arbeitskreis Tierschutz der SPD und die CIFAM/France raten daher dringend ab, mit Hunden nach oder durch Frankreich zu reisen. Es kann zur Katastrophe kommen! Bei Auseinandersetzungen mit den Behörden haben Touristen schon aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse schlechte Karten.
Deutsch- oder Englisch sprechende Beamte sind zudem in Frankreich eher die Ausnahme.

Diese Warnungen gelten nicht nur für Hunde oder Mischlinge der Kat. 1 und 2, sondern für alle Hunde, die eine, wenn auch geringe, Ähnlichkeit mit sogenannten Kampfhunderassen haben. Betroffen sind also nicht nur Kategoriehunde nach deutschen Bestimmungen, sondern sämtliche mittelgroßen und kurzhaarigen Hunde aller Farben, die über einen kräftigen Körperbau, Brustbereich oder Kopf verfügen sowie Hunde mit deutlich sichtbarer Muskulatur !

Eine Einreise nach Frankreich ist für solche Hunde ein tödliches Risiko!!!

Wir fordern auch alle anderen Hundehalter auf, aus Solidarität ebenfalls auf Reisen durch oder nach Frankreich zu verzichten. Nur der wirtschaftliche Druck durch ausbleibende Touristen kann den französischen Gesetzgeber zum Einlenken zwingen.
 
Vl hat ja schon jemand Erfahrung und kann darüber berichten!:)


Da diese Zeilen von einer polit. Partei stammen, können sie stimmen müssen aber nicht.

Ich will hier keine politische Diskusion führen, aber auch dies sollte man bedenken.;)

LG
Susanne
 
Neufi schrieb:
Fundhunde, die mutmaßlich einer der beiden Kategorien angehören, werden in den städtischen Auffangstationen (Fourrières) getötet, ohne Rücksicht auf ihr Alter!.
Das ist alles arg, aber das ist das allerärgste! :mad:

Sind die denn total verrückt geworden? :mad: Und das innerhalb der EU? :eek:

lg
Bonsai
 
Kann sich noch wer an den Sieger der Rettungshunde WM im letzten Jahr erinnern?
Er konnte diese Jahr nicht starten wegen dem Einreiseverbot. Der Rettungshunde WM Sieger ist ja auch so ein ein böser Kampfi.
Mir tut der Kopf schon langsam weh, vom vielen Kopfschütteln.

lg Yve
 
Dieses Warnschreiben hat sich der Arbeitskreis Tierschutz der SPD nicht aus den Fingern gesogen, sondern es wurde in monatelanger Arbeit verfasst, geprüft, ergänzt und korrigiert von Uta Seier-Maltz von der CIFAM/France in Zusammenarbeit mit einem fachkundigen französischen RA des französischen Tierschutzvereins GRAAL sowie auch dem Arbeitskreis Tierschutz der SPD.
 
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