Vor- oder Nachrang von Radfahrern bei Hundefreilauf

Futterknecht

Super Knochen
Hallo,

hab eben was auf Salzburgwiki entdeckt

In der Stadt Salzburg gilt ENTWEDER Leinenplficht - ODER Maulkorbpflicht. Ein Hundehalter kann also seinen Freund MIT Maulkorb frei laufen lassen. Darauf sollten speziell Radfahrer aufpassen, denn ebenso wie Kleinkinder, können auch (berechtigt) freilaufende Hunde jederzeit unvorhersehbare Richtungswechsel machen, weshalb vom Radfahrer gefordert wird, jederzeit bremsbereit zu sein, denn er hat Nachrang gegenüber zwei- und vierbeinigen Lebewesen!
http://www.salzburg.com/wiki/index.php/Hundehaltung

leider steht kein Quellennachweis dabei und es tät mich wirklich interessieren, ob das stimmt.
 
VORSICHT

SO, ist das nicht ...

1. gibt es die Begriffe Vorrang und Nachrang (korrekt ist: der Vorrang ist genommen) auf Wegen, die von Fußgängern und Radfahrern gemeinsam benützt werden, nicht.

2. Der "Stärkere", ergo der Radfahrer, hat auf "Schwächere" also Fußgänger, grundsätzlich zu achten und Rücksicht zu nehmen. Also auf unvorhersehbare Richtungswechsel von Kindern etc etc.

das bedeutet allerdings nicht, dass auf Wegen, die von Radfahrern benützt werden dürfen, Hunde wild durch die Gegend toben dürfen......

denn auch der Fußgänger hat auf Radfahrer zu achten, das schließt natürlich Hunde mit ein....

bedeutet:

bei einem Zwischenfall wird individuell beurteilt, ist es eine Frage des Ermessens......

In der Stadt Salzburg gilt ENTWEDER Leinenplficht - ODER Maulkorbpflicht. Ein Hundehalter kann also seinen Freund MIT Maulkorb frei laufen lassen. Darauf sollten speziell Radfahrer aufpassen, denn ebenso wie Kleinkinder, können auch (berechtigt) freilaufende Hunde jederzeit unvorhersehbare Richtungswechsel machen, weshalb vom Radfahrer gefordert wird, jederzeit bremsbereit zu sein, denn er hat Nachrang gegenüber zwei- und vierbeinigen Lebewesen!
 
@ Tamino, wie schaut das eigentlich in einer sogenannten "Gemeinschaftszone" aus. Zur Erklärung durch den Hundesauslauf, der im Gegensatz zu einer HZ nicht eingezäunt sein muss, dürfen Radfahrer und natürlich auch Fußgeher fahren/gehen, der Hund darf sich frei bewegen ohne MK ?

schon mal großes Danke
lg
Tina :)
 
@ Tamino, wie schaut das eigentlich in einer sogenannten "Gemeinschaftszone" aus. Zur Erklärung durch den Hundesauslauf, der im Gegensatz zu einer HZ nicht eingezäunt sein muss, dürfen Radfahrer und natürlich auch Fußgeher fahren/gehen, der Hund darf sich frei bewegen ohne MK ?

schon mal großes Danke
lg
Tina :)

:):)Was meinst Du mit "Gemeinschaftszone"?

wenn es sich um eine gekennzeichnete Hundeauslaufzone handelt, dann darf der Hund ohne+ohne laufen.

Wahrscheinlich steh ich grad am Schlauch, aber mir ist nicht klar, was Du wissen möchtest????
 
Der Hund darf trotzdem keine Menschen belästigen oder beissen und keine Radfahrer jagen ;)

In der HuZo Donauinsel (zw. Flodorferbrücke und Nordbrücke) ist übrigens radfahren verboten - fahren tuns trotzdem :rolleyes: - wenn DA ein Radfahrer wegen meinem Hund eine Vollbremsung hinlegen muß, braucht er sich bei mir nicht beschweren :mad:
 
Der Hund darf trotzdem keine Menschen belästigen oder beissen und keine Radfahrer jagen ;)

In der HuZo Donauinsel (zw. Flodorferbrücke und Nordbrücke) ist übrigens radfahren verboten - fahren tuns trotzdem :rolleyes: - wenn DA ein Radfahrer wegen meinem Hund eine Vollbremsung hinlegen muß, braucht er sich bei mir nicht beschweren :mad:

Ich glaube, Tina geht's um Grundsätzliches, nur weiß ich nicht so recht um was genau...dass Hund keine Menschen usw usw ist ja klar.
 
genau, bin gerade am Suchen gewesen, eine Hundeauslauf ist ein nicht eingezäunter Auslauf, wo allerdings auch der Hund o+o sich bewegen darf, allerdings werden, wie bei uns auch Radfahrer durchgeführt, Schulklassen- und Kindergartenkinder. Die Tafeln sind so angebracht, dass der Hundeauslauf eigentlich sich nur auf die Wiese beschränkt, aber in real natürlich nicht machbar ist und die Hunde selbstverständlich auch den Allzweckweg in ihren Auslauf mit einschließen. Wie ist das rechtlich dann zu handhaben, wenn am Weg etwas passiert und der Auslauf nur in der Wiese ohne Abgrenzung stattfinden soll :eek:
 
genau, bin gerade am Suchen gewesen, eine Hundeauslauf ist ein nicht eingezäunter Auslauf, wo allerdings auch der Hund o+o sich bewegen darf, allerdings werden, wie bei uns auch Radfahrer durchgeführt, Schulklassen- und Kindergartenkinder. Die Tafeln sind so angebracht, dass der Hundeauslauf eigentlich sich nur auf die Wiese beschränkt, aber in real natürlich nicht machbar ist und die Hunde selbstverständlich auch den Allzweckweg in ihren Auslauf mit einschließen. Wie ist das rechtlich dann zu handhaben, wenn am Weg etwas passiert und der Auslauf nur in der Wiese ohne Abgrenzung stattfinden soll :eek:

:) Also grundsätzlich gilt das o+o nur auf den gekennzeichneten Flächen.
Gehört der Weg nicht zur Freilaufzone, gilt das Hundehaltegesetz.

Auch da wird bei einem Vorfall das Ermessen eine Rolle Spielen. z.B. wäre ein Argument i.S. Radfahrer, dass dieser seinerseits ja weiß, dass auf beiden Seiten des Weges eine Auslaufzone ist und daher sein Fahrstil sehr wohl anzupassen hat.

Aber grundsätzlich muss sich ein Hund im Einflussbereich des HH befinden, auch im Freilauf.


Wenn ich jetzt mal die Auslaufzone in Wien-Prater nehme, da führt - leider - soviel ich weiß, auch ein Radweg durch. Allerdings ist der Weg NICHT von der Auslaufzone ausgenommen.

Von Grundsatzgesetz her ist der Hund so zu halten, dass er niemandem schadet. Auch da ist es klar eine Frage der Argumente.

Ergo: es gibt für solche Fälle keine direkten Buchstaben des Gesetzes, keinen §, es werden verschiedene Gesetze, die halt passen können oder könnten, herangezogen und die Ausführungen bewertet.
 
Danke Tamino :)
so habe ich mir das eh vorgestellt, Konflikte sind in so einem Bereich natürlich vorprogrammiert, da jeder auf seinen Rechten (!) beharrt :(. Eine Freundin von mir hat voriges Jahr den Bürgerdienst deswegen angerufen, da die Geschwindigkeit der Radfahrer Renntempo ist und nie wie normalerweise in Fußgeherbereichen Schritttempo eingehalten wird. Die Auskunft war, wenn die Beschwerden überhand nehmen, von beiden Seiten, wird es dort keinen Hundeauslauf mehr geben :mad:. Mir persönlich und auch für meinen Hund nicht relevant, aber aufgrund meines Gerechtigkeitssinnes ein persönlicher Aufreger :cool:

lg
Tina
 
Danke Tamino :)
so habe ich mir das eh vorgestellt, Konflikte sind in so einem Bereich natürlich vorprogrammiert, da jeder auf seinen Rechten (!) beharrt :(. Eine Freundin von mir hat voriges Jahr den Bürgerdienst deswegen angerufen, da die Geschwindigkeit der Radfahrer Renntempo ist und nie wie normalerweise in Fußgeherbereichen Schritttempo eingehalten wird. Die Auskunft war, wenn die Beschwerden überhand nehmen, von beiden Seiten, wird es dort keinen Hundeauslauf mehr geben :mad:. Mir persönlich und auch für meinen Hund nicht relevant, aber aufgrund meines Gerechtigkeitssinnes ein persönlicher Aufreger :cool:

lg
Tina

:)Völlig Deiner Meinung. Für mich stellt sowas schlicht eine Rechtsunsicherheit dar, die nicht notwendig ist.
 
Danke Tamino :)
so habe ich mir das eh vorgestellt, Konflikte sind in so einem Bereich natürlich vorprogrammiert, da jeder auf seinen Rechten (!) beharrt :(. Eine Freundin von mir hat voriges Jahr den Bürgerdienst deswegen angerufen, da die Geschwindigkeit der Radfahrer Renntempo ist und nie wie normalerweise in Fußgeherbereichen Schritttempo eingehalten wird. Die Auskunft war, wenn die Beschwerden überhand nehmen, von beiden Seiten, wird es dort keinen Hundeauslauf mehr geben :mad:. Mir persönlich und auch für meinen Hund nicht relevant, aber aufgrund meines Gerechtigkeitssinnes ein persönlicher Aufreger :cool:

lg
Tina
Sollte ich mich wegen sowas mal beschweren, würde ich sicher nicht das Wort Hund sondern Kleinkind/Kind fallen lassen. ;)
 
sitaution am marchfeldkanal ist ähnlich.
mich hat ein radler einmal angepöbelt "scho wieda a hund ohne leine" (herr hund hatte einen MK)
meine antwort: "scho wieda a radler ohne hirn"
:eek::rolleyes::D

das ist eben keine straße, da gilt keine stvo, aber im eigenen interesse passt man eh auf

übrigens - die reiter, denen man dort begegnet sind auch nicht sehr rücksichtsvoll.
zwei pferde nebeneinander und ein blick der reiter der sagt "na, traust die vorbei?"
 
leider steht kein Quellennachweis dabei und es tät mich wirklich interessieren, ob das stimmt.

Lieber Futterknecht, hast du den Führerschein?

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/194/Seite.1940026.html

Radfahrern ist es laut STVO verboten, Gehsteige in Längsrichtung oder Schutzwege zu befahren. Sie gehören auf den für Fahrzeuge vorgesehenen Teil der Straße.

Deinen Hund darfst du nur auf dem für Fussgänger vorgesehenen Teil mit Maulkorb frei laufen lassen, FALLS er so gut gehorcht, dass er nicht auf die Fahrbahn läuft.

Wenn also Radler und Hund da sind, wo sie jeweils hingehören, könnt ihr euch im normalen Stadtgebiet nie begegnen.

Ferner ist der Radfahrer als Lenker eines Fahrzeugs genau wie jeder andere Verkehrsteilnehmer verpflichtet, sich so rücksichtsvoll zu verhalten, dass keine Personen gefährdet, kein Haustier erschreckt oder verletzt und keine fremden Sachen beschmutzt werden.

Er darf nicht angesoffen sein, wenn er sein Radl in Betrieb nimmt.

Und besser noch - andere Verkehrsteilnehmer dürfen voraussetzen, dass er diese Regeln kennt und sich danach richtet, außer er wäre noch ein Kind. (Oder eine Omi oder behindert. Aber spinnerte Radler sind ja meist männlich, jünger, sportlich und halten sich für geil. IMO gibts nichts Grindigeres als verschwitzte Mannsbilder am Muskeltrip, aber jedem Tierchen sein Pläsierchen.)

Und wenn es für Radfahrer eine Pflicht zur Kennzeichnung (Nummerntafeln), eine verpflichtende Grundwissen-Schulung (Führerschein) und eine verpflichtende Haftpflichtversicherung gäbe, so wie z.B. für Hunde, dann würden sie sich an die Regeln halten.

Da aber Radler politische Liebkinder sind und Hunde nicht, werden wir weiterhin aufpassen müssen, dass weder die Hunde noch wir selber plattgeradelt werden.
 
Wenn also Radler und Hund da sind, wo sie jeweils hingehören, könnt ihr euch im normalen Stadtgebiet nie begegnen.

dann bin ich froh, dass ich immer im nicht normalen Stadtgebiet unterwegs bin :o
Vor unserem Grundstück befindet sich eine Straße - mehr nicht. Kein Gehsteig, nichts markiert, einfach nur Straße. Und da begegnen sich Radfahrer, Autos und Fußgänger mit und ohne Hunde.

Ich persönlich hatte noch nie ein Problem mit Radfahrern, wenn ich mit Hund unterwegs war und umgekehrt ebenfalls nicht. Es war eine Frage rein bezogen auf den Quote - leider, wie gesagt, ohne Quellenangabe.
 
dann bin ich froh, dass ich immer im nicht normalen Stadtgebiet unterwegs bin :o
Vor unserem Grundstück befindet sich eine Straße - mehr nicht. Kein Gehsteig, nichts markiert, einfach nur Straße. Und da begegnen sich Radfahrer, Autos und Fußgänger mit und ohne Hunde.

Ich persönlich hatte noch nie ein Problem mit Radfahrern, wenn ich mit Hund unterwegs war und umgekehrt ebenfalls nicht. Es war eine Frage rein bezogen auf den Quote - leider, wie gesagt, ohne Quellenangabe.

Ok, du wohnst in der Pampa. Ich wohne in der City. Und ich habe DAUERND Probleme mit Radlern, egal ob ich die Hunde dabei habe oder nicht, egal ob ich zu Fuß gehe oder Auto fahre (tu ich erst sehr kurze Zeit) oder die Öffis benutze.

Sie fahren am Gehsteig, sie fahren am Zebrastreifen zwischen den Fußgängern (wobei sie mit einer Hand lässig den Lenker halten und mit der anderen das Handy an einen Lauscher pressen), Vorrangregeln sind ihnen komplett blunzen, ebenso das Verkehrsschild "Fahrverbot für Radfahrer".
Teilweise halten sie sich für unsterblich.

Rücksicht und Höflichkeit kennen 20% des Radlerbestands, der Rest erwartet, dass man vom Waldweg springt und sich für die Dreckspritzer noch bedankt.
Mountainbikestrecken sind so ziemlich überall, jeder Wildwechsel wurde von den "Sportlern" in Eigenregie dazu umfunktioniert. Teilweise kann man die Wege als Fußgänger kaum noch benutzen, weil sie von den Rädern umgepflügt und extrem gatschig sind.

:mad::mad::mad::mad: Ich weiß, welche Partei ich NICHT wähle.
 
Man könnte sich auch folgendes Szenario vorstellen: wohlerzogener Hund mit Maulkorb läuft am Gehsteig, Halter radelt links neben dem Hund am rechten Fahrbahnrand. Das wäre technisch möglich und legal.:)
Aber gesund für den Hund nur auf eher kurzen Strecken, logisch.
 
genau, bin gerade am Suchen gewesen, eine Hundeauslauf ist ein nicht eingezäunter Auslauf, wo allerdings auch der Hund o+o sich bewegen darf, allerdings werden, wie bei uns auch Radfahrer durchgeführt, Schulklassen- und Kindergartenkinder. Die Tafeln sind so angebracht, dass der Hundeauslauf eigentlich sich nur auf die Wiese beschränkt, aber in real natürlich nicht machbar ist und die Hunde selbstverständlich auch den Allzweckweg in ihren Auslauf mit einschließen. Wie ist das rechtlich dann zu handhaben, wenn am Weg etwas passiert und der Auslauf nur in der Wiese ohne Abgrenzung stattfinden soll :eek:

ja, dieser Bereich ist echt zum Weinen :mad:. Es ist schon krank irgendwie, denn der Eingang für den KiSpielplatz ist sowieso "oben".

Ich hab erst unlängst in der Volksschule die Direktorin angerufen und gebeten, dass die LehrerInnen mit den Kindern NICHT durch diese Zone gehen (Recht hin Recht her...), im Zweifelsfall gibts nur Scherereien. Das bissi Umweg werden die Kids wohl schaffen, beim Fußballplatz durchzugehen, wo nebenbei bemerkt eh Hundeverbotstafeln sind...

Ich für meinen Teil find es aber KRANK, wenn Mütter mit Kleinkindern übern Zaun klettern :eek: und erst recht durch die Zone gehen. Verdammt nochmal, die sollen den offiziellen "Ein/Ausgang" benutzen und dann gefälligst auch übern Fußballplatz gehen. :mad:

Soweit ich allerdings in Erinnerung habe, ist bei dem Schild NICHT ausdrücklich die Wiese als Auslauf gekennzeichnet, das wissen nur "Insider", dass das so sein sollte.... oder irre ich mich :confused:

Abgesehen davon find ichs LETZTKLASSIG, dass und wie die Radfahrer über die Gehsteige brettern :mad:
 
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