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in verträgen beim kauf eines tieres vom züchter sind klauseln wie "nur wohnungshaltung" ,züchter hat das recht, haltung zu kontrollieren, tier darf nicht weiterverkauft werden u.ä. enthalten.
inwieweit ist das rechtlich gedeckt - also vor gericht durchsetzbar?
Ich würde derartige Verträge gar nicht akzeptieren. Wenn der Abgeber darauf beharrt, dann zieht eben ein anderer tierischer Mitbewohner bei uns ein.
Meine Katze hat uns annektiert und der Kauf sowohl des Sternen- als auch des Jetzthund wurde mit den Züchtern per Handschlag abgewickelt.
darum geht es nicht - sondern nur die rechtliche seite, hält das vor gericht oder nicht.
darum geht es nicht - sondern nur die rechtliche seite, hält das vor gericht oder nicht.
um solchen Schwierigkeiten von vorneherein aus dem Weg zu gehen - sich gar nicht so knebeln lassen.
an und für sich wäre davon auszugehen, dass mit Bezahlung des vereinbarten Preises und der Übergabe "der Sache" die Besitz- und Eigentumsverhältnisse absolut klar sind und damit das Verfügungsrecht uneingeschränkt ist - aber heutzutage
@ ludmilla
solche Klauseln würde ich auch von einer Tierschutzorganisation nicht akzeptieren.