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vertragsklauseln

ludmilla

Super Knochen
in verträgen beim kauf eines tieres vom züchter sind klauseln wie "nur wohnungshaltung" ,züchter hat das recht, haltung zu kontrollieren, tier darf nicht weiterverkauft werden u.ä. enthalten.

inwieweit ist das rechtlich gedeckt - also vor gericht durchsetzbar?
 
in verträgen beim kauf eines tieres vom züchter sind klauseln wie "nur wohnungshaltung" ,züchter hat das recht, haltung zu kontrollieren, tier darf nicht weiterverkauft werden u.ä. enthalten.

inwieweit ist das rechtlich gedeckt - also vor gericht durchsetzbar?

Das entscheidet immer ein Richter.
Und das hängt vom gesamten Vertrag ab, nicht nur von einem Punkt.
 
Also wenn im Vertrag "nur Wohnungshaltung" steht, der Eigentümer aber nach 3 Jahren in ein Haus zieht, die Katze im gesicherten Garten gesicherten Freigang hat, die Katze das genießt....wird der Züchter keine Chance haben, auf Herausgabe zu klagen....

Weil es bei der Herausgabe eines Tieres, anders als im Vertragsrecht bei z.B. "Sachen", um die Verhältnismäßigkeit der Wertung, in dem Fall, das Wohl des Tieres geht....
 
Ich würde derartige Verträge gar nicht akzeptieren. Wenn der Abgeber darauf beharrt, dann zieht eben ein anderer tierischer Mitbewohner bei uns ein.

Meine Katze hat uns annektiert und der Kauf sowohl des Sternen- als auch des Jetzthund wurde mit den Züchtern per Handschlag abgewickelt.
 
Ich würde derartige Verträge gar nicht akzeptieren. Wenn der Abgeber darauf beharrt, dann zieht eben ein anderer tierischer Mitbewohner bei uns ein.

Meine Katze hat uns annektiert und der Kauf sowohl des Sternen- als auch des Jetzthund wurde mit den Züchtern per Handschlag abgewickelt.

darum geht es nicht - sondern nur die rechtliche seite, hält das vor gericht oder nicht.
 
darum geht es nicht - sondern nur die rechtliche seite, hält das vor gericht oder nicht.

um solchen Schwierigkeiten von vorneherein aus dem Weg zu gehen - sich gar nicht so knebeln lassen.

an und für sich wäre davon auszugehen, dass mit Bezahlung des vereinbarten Preises und der Übergabe "der Sache" die Besitz- und Eigentumsverhältnisse absolut klar sind und damit das Verfügungsrecht uneingeschränkt ist - aber heutzutage :confused:
 
es ist eine rein theoretische frage - ich selber würde nie im leben ein tier von einem züchter kaufen - die TSH sind voll mit viechern, die ein zuhause brauchen.

es kam im gespräch die frage auf, ob eben solche klauseln rechtlich überhaupt gedeckt sind.

im grunde bin ich ja froh über jede maßnahme, die tiere schützt....
 
um solchen Schwierigkeiten von vorneherein aus dem Weg zu gehen - sich gar nicht so knebeln lassen.

an und für sich wäre davon auszugehen, dass mit Bezahlung des vereinbarten Preises und der Übergabe "der Sache" die Besitz- und Eigentumsverhältnisse absolut klar sind und damit das Verfügungsrecht uneingeschränkt ist - aber heutzutage :confused:

Dass sich auch Züchter heutzutage absichern, um ein Tier zu schützen, sehe ich vollkommen ein und finde das auch richtig gut so. Die Klausel jedoch mit der reinen Wohnunghaltung bei Katzen ist m.E. übertrieben und ich denke halt nicht, dass dies halten würde vor Gericht.

Jedoch dass auch ein Züchter, so wie eine Tierschutzorga eine Nachkontrolle macht und eine Weitergabe/Weiterverkauf des Tieres nur mit Zustimmung des Züchters oder der Tierschutzorganisation zu erfolgen hat, da sehe ich sogar als vollkommen richtig an.

Man kann den Menschen heutzutage nicht hinter die Stirn schauen und zuviel ist schon passiert. Für mich würden solche Vertragsklauseln keine Abschreckung sein (außer eben das mit der Wohnungshaltung bei Katzen), einen Vertrag zu unterschreiben. Es zeigt m.E. auf, dass sich in dem Fall hier auch Züchter ihrer Verantwortung ihrer gezüchteten Tiere bewusst sind.


@ ludmilla

solche Klauseln würde ich auch von einer Tierschutzorganisation nicht akzeptieren.


Die Gründe dafür hätte ich jetzt gerne gewusst? Wie ich aber oben angesprochen habe, ohne dem Passus der Wohnungshaltung, weil auch ich das nicht in Ordnung finde.
 
Auch Züchter schreiben wohl eher Wohnungshaltung bzw. gesicherter Freigang.
Finde ich völlig normal.

Ob etwas vor Gericht haltet, hängt vom ganzen Vertrag ab, von der Formulierung usw.
 
Also gegen ein Vorkaufsrecht zu klagen, sprich das Tier darf ohne Einverständnis nicht weiterverkauft werden, bringt garantiert nichts. Das ist Gang und Gebe mittlerweile.
Ein Weiterverkauf ansich darf dir aber vertraglich nicht verwehrt werden, da könntest du sehr wohl gerichtlich dagegen angehen und es würde dir wohl auch das Recht zugesprochen werden.
Sprich wenn du das Tier verkaufen willst, muss dir vom Vorbesitzer/Züchter entweder die Erlaubnis gegeben werden, dass Tier an jemanden zu verkaufen oder es ins Tierheim zu bringen oder er muss es zurücknehmen. Er darf dir aber nicht beides verweigern.
Bezüglich Wohnungshaltung, wird dir wohl auch kein Gericht rechtgeben, wenn du das anfechtest.
 
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