Verpflichtungen Hunde"biss"

laubfrosch

Super Knochen
Hallo,
ich wurde von einer Freundin gerade gefragt, welche Verpflichtungen sie als Besitzer eines beißeden (eher zwickenden) Hundes hat, wenn es zu einem Vorfall kommt bzw. was im "schlimmsten" Fall passiert.
Gibt es so etwas wie "Fahrerflucht" bei Hundehalter? Oder reicht es den "Schaden" der Versicherung zu melden? Wie sieht das aus bei Hund beißt Hund? Muss ich das melden? Ja? Wo?

Vielen Dank :)
 
Also wenn sie weiß, dass ihr Hund zum beissen/zwicken/schnappen neigt, wüde ich meinen sie hat die Verpflichtung ihm einen Maulkorb draufzutun! (wenn auch nicht unbedingt vor dem Gesetz, doch zumindest vor Vernunft und Verantwortungsbewußtsein)
Wenn es wirklich zu einem Zwischenfall kommt und der Hund einen Menschen verletzt, wird es womöglich zu einer Anzeige kommen.
Wird ein anderer Hund verletzt ist es wohl das Schlauste, sich mit dem anderen Hundehalter zu verständigen (Übernahme der TA-Rechnung...).
Einfach abzuhauen ohne mit dem "Opfer" zu klären: Was ist passiert? Was tun wir jetzt? Können wir uns auf eine Lösung einigen? (Nummern, Adressen, Versicherungsinfos austauschen...) ist auf keinen Fall OK!
Sowohl eine Strafe als auch die TA-Rechnung kann man natürlich versuchen über die Hundehaftpflicht abzuwickeln, inwieweit die Versicherung da mitspielt/zahlt, wenn bekannt war, dass der Hund "bissig" ist (es womöglich schon dokumentierte Beissvorfälle gibt) und ohne Maulkorb gefürt wurde (oder im Freilauf war) ist fraglich, würde ich meinen.


Also in kritischen Situationen Maulkorb drauf und vielleicht mal zu einem Trainer, um an dem Verhalten zu arbeiten! ("eher zwicken" hört sich für mich jetz nicht nach einem agressiven Tier an, eher nach einer Übersprungshandlung bei Aufregung/Nervosität?) :)

Alles Gute deiner Freundin und ihrem Hund!
 
einfach mal nachlesen ;)

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000404

Grundsätze der Tierhaltung
§ 3. Tiere sind so zu halten oder zu verwahren, dass
1.Menschen nicht gefährdet,
2.Menschen, die nicht im selben Haushalt leben, nicht unzumutbar belästigt und
3.fremde Sachen nicht beschädigt werden.

"sachen" sind in dem sinne auch andere hunde!

Begriffsbestimmungen
§ 2. (1) Halterin oder Halter ist, wer im eigenen Namen zu entscheiden hat, wie ein Tier zu betreuen oder zubeaufsichtigen ist.
(2) Verwahrerin oder Verwahrer ist, wer die unmittelbare Herrschaft über das Verhalten eines Tieres ausübt.
(3) Als bissiger Hund ist jeder Hund anzusehen, der einmal einen Menschen oder einen Artgenossen gebissen hat oder von dem auf Grund seiner Aggressivität eine Gefahr für die Sicherheit von Menschen oder anderen Hunden ausgeht.

(3) An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

und sollte der hund dennoch einen anderen hund beissen, wird er sowieso in zukunft ohne maulkorb nicht mehr auf die strasse drüfen. denn rasseunabhängig hat jeder hund, der einen menschen oder ein anderes lebewesen gebissen hat einen maulkorb zu tragen.
 
Letztes Jahr im Sommer war eine Freundin mit meinen beiden Hunden unterwegs, bei einer Hundebegegnung ist ihr die Leine aus der Hand gerutscht und es kam zu einer Rauferei zwischen den Hunden.
Die Besitzerin des anderen Hundes hat die Polizei gerufen und ausgesagt, mein Hund hätte sie auch gebissen.

Dh. bekam meine Freundin eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, ich musste bei der Polizei auch Aussage machen und es wurde eine Tollwutüberprüfung vom Tierarzt verlangt, also 2 Untersuchungen - ich glaube, im Abstand von 10 Tagen. In der Zeit hatte ich die Auflage, das wir nur mit Beisskorb raus dürfen und ich ihn nicht in fremde Obhut geben darf.

Ich hab den Vorfall direkt an meine Versicherung gemeldet, die haben die Tierarztkosten des anderen Hundes problemlos übernommen.

Die Anzeige wg. Körperverletzung ist fallen lassen geworden, da sich rausgestellt hat, das die Dame gar nicht gebissen wurde bzw. nicht beim Arzt war und es dh. wahrscheinlich nicht gestimmt hat. Meine Freundin hat auch nix davon mitbekommen, das die Dame gebissen worden wäre.

Seitdem hab ich nie wieder was gehört, von einer Beisskorbpflicht hat mir auch niemand etwas gesagt - das es in der Tierhalteverordnung steht weiss ich aber ich glaube, es wurde nirgends festgehalten.
Ich geh trotzdem seitdem mit ihm nur noch mit Beisskorb raus, zumindest in städtischen Gebiet, da mein Bub unverträglich ist und wir im Herbst in eine Gegend mit großer Hundedichte gezogen sind.
 
Es geht mir eher darum, ob man die Verpflichtung hat den Vorfall an offizieller Stelle zu melden.

Das man die Verischerung verständigt ist eh klar und das man, je nach dem eben Trainings- bzw. Verhütungsmaßnahmen ergreift auch.
 
Letztes Jahr im Sommer war eine Freundin mit meinen beiden Hunden unterwegs, bei einer Hundebegegnung ist ihr die Leine aus der Hand gerutscht und es kam zu einer Rauferei zwischen den Hunden.
Die Besitzerin des anderen Hundes hat die Polizei gerufen und ausgesagt, mein Hund hätte sie auch gebissen.

Dh. bekam meine Freundin eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, ich musste bei der Polizei auch Aussage machen und es wurde eine Tollwutüberprüfung vom Tierarzt verlangt, also 2 Untersuchungen - ich glaube, im Abstand von 10 Tagen. In der Zeit hatte ich die Auflage, das wir nur mit Beisskorb raus dürfen und ich ihn nicht in fremde Obhut geben darf.

Ich hab den Vorfall direkt an meine Versicherung gemeldet, die haben die Tierarztkosten des anderen Hundes problemlos übernommen.

Die Anzeige wg. Körperverletzung ist fallen lassen geworden, da sich rausgestellt hat, das die Dame gar nicht gebissen wurde bzw. nicht beim Arzt war und es dh. wahrscheinlich nicht gestimmt hat. Meine Freundin hat auch nix davon mitbekommen, das die Dame gebissen worden wäre.

Seitdem hab ich nie wieder was gehört, von einer Beisskorbpflicht hat mir auch niemand etwas gesagt - das es in der Tierhalteverordnung steht weiss ich aber ich glaube, es wurde nirgends festgehalten.
Ich geh trotzdem seitdem mit ihm nur noch mit Beisskorb raus, zumindest in städtischen Gebiet, da mein Bub unverträglich ist und wir im Herbst in eine Gegend mit großer Hundedichte gezogen sind.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000404

hier im gesetz nachzulesen. jeder hund der einen artgenossen oder einen menschen gebissen hat oder aufgrunds ein aggressivität davon auszugehen ist, hat einen maulkorb zu tragen.

und ja wenn der hund beisst, ist bei der polizei anzeige bzw. selbstanzeige zu erstatten.
 
Aber Wien IST doch Österreich!! (Der Häupl würde es so oder ähnlich sagen - wenn er nicht gerade 22 Stunden arbeiten muss).
 
Oben