Vermehrer und was dagegen getan wird

lenny

Super Knochen
[URL="http://www.animal-health-online.de]Gehäufte Todesfälle, mangelnde Qualifikation, laienhafte Therapieversuche: Gericht untersagt Katzenzucht[/URL]

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Mainz (aho) – Zu Recht hat die zuständige Behörde einem Mann aus Rheinhessen (Antragsteller), der seit mehreren Jahren eine Zucht mit Bengal-Katzen betreibt, mit sofortiger Wirkung die gewerbsmäßige Zucht von Katzen und den Handel mit ihnen untersagt. Das hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz in einem Eilverfahren entschieden.Der Antragsteller hält in seinem Wohnhaus zu Zuchtzwecken zwei weibliche Bengal-Katzen und drei Kater. Außerdem hat er neun Jungkatzen. Soweit Tiere getrennt werden sollen, werden sie in verschiedenen Zimmern untergebracht. In der Vergangenheit kam es unter den Katzenbabys gehäuft zu Todesfällen, deren Ursachen nicht geklärt sind.
Die zuständige Behörde untersagte dem Mann unter Anordnung des Sofortvollzuges die Zucht von Katzen und den Handel mit ihnen, weil er die nach dem Tierschutzgesetz erforderliche Erlaubnis für eine gewerbsmäßige Zucht nicht habe und die ihm wegen seiner nicht nachgewiesenen Sachkunde und der unzureichenden Haltungsbedingungen auch nicht erteilt werden könne.
Der Antragsteller beantragte beim Verwaltungsgericht die Aussetzung des Sofortvollzugs der Untersagungsverfügung. Er züchte nur hobbymäßig und nicht gewerbsmäßig, da er keine Einnahmen aus der Zucht erziele. Er sei auch sachkundig, zumal er seit frühester Kindheit Säugetiere züchte.
Die Richter der 1. Kammer haben den Antrag abgelehnt, weil die Untersagungsverfügung rechtens sei. Für die Gewerbsmäßigkeit der Zucht reiche es aus, dass der Antragsteller fünf fortpflanzungsfähige Katzen halte und jedenfalls die Absicht habe, Gewinn zu erzielen; immerhin biete er derzeit im Internet 12 Katzen zum Preis von 13.800,00 € zum Kauf an. Seine Zucht sei auch nicht genehmigungsfähig. Dass ihm die notwendige Sachkunde fehle, zeigten die außergewöhnlich häufigen Todesfälle, die aus tiermedizinischer Sicht kranken und für die Zucht nicht geeigneten Elterntiere und seine laienhaften Therapieversuche. Die Haltungsbedingungen seien unzureichend, weil die Trennung kranker und gesunder Tiere durch ihre bloße Unterbringung in verschiedenen Wohnräumen nicht ausreiche.
1 L 712/10.MZ, Beschluss vom 23.06.2010
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Dieses Urteil sollte bei uns auch möglich sein, ist es aber leider nicht.
Bei uns darf der Amtsarzt nicht mal nachsehen gehen ob eh alles in Ordnung ist. Dafür nimmt man in Kauf, dass sich ca. 30 Katzen lustig weitervermehren dürfen.
 
Hm, du schreibst ja nicht auf welchen dir bekannten Fall du dich mit deiner "Anklage" beziehst, aber natürlich kann man Anzeige beim Veterinäramt erstatten und dem Amtstierarzt muss dann auch Zutritt in die Wohnung gewährt werden. Ich nehme an, dass es nicht von einer gewissen Anzahl an Katzen abhängt, ob der dann meint, dass man einschreiten muß oder nicht, sondern vom Zustand der Tiere (verwahrlost+krank oder gepflegt+gesund).
 
Das ist ja die Problematik, ich sehe nur viele Katzen und auch Jungtiere herumwuseln. Ob die gesund sind kann ich nicht beurteilen und nach dem Amtsvet müsste ich schon ein totes oder krankes Tier auf dem Grundstück entdecken. Wie soll das gehen, ich darf ja nicht aufs Grundstück.
Anzeige geht nur mit Namen. Ich kenne die Person zwar nicht persönlich haber vom sehen. Ich möchte niemanden Anzeigen, ich möchte das nach dem Rechten gesehen wird. Ob die Katzen kastriert werden und ob alles in Ordnung ist.

Wie lange will man warten, bis 100 Katzen dort herumlaufen? Leider gibt es anscheinend keine Beschränkung bei Katzen, da die ja frei herumlaufen dürfen. Ich würde es einsehen, wenn es kastrierte Findlingskatzen wären die dort aufgenommen wurden und werden, aber ich sehe nur Vermehrung weil eben nicht kastriert.

Anscheinend wartet man lieber ab, bis ein Krankheitsfall eintritt, die Tiere nicht mehr versorgt werden können (ist ja nur eine Person) um dann die Tiere abzunehmen und ins Tierheim zu bringen. Man kann sich ausrechnen wie viele Tiere dann dort einzufangen sind.

Andersrum müsste man annehmen, dass einige Tiere doch kastriert sind, sonst würden dort noch viel mehr sein. Schlimmstenfalls werden halt dort Katzenwelpen ums Leben gebracht, wenn doch keine kastriert ist.
 
hm, in so einem fall ist es sicherlich schwierig zu entscheiden. ich würde versuchen mit den menschen in diesem haus in kontakt zu treten, eventuell einfach mal eine nachricht hinterlassen und dich nach den katzen erkundigen. Zudem besteht ja auch Kastrationspflicht, außer es handelt sich um einen ausgewiesenen Züchter, oder einen Bauernhof:


Vielen KatzenhalterInnen ist noch nicht bewusst, dass das Bundestierschutzgesetz die Katzenkastration durch die Tierärztin bzw. den Tierarzt verpflichtend vorschreibt, so die Samtpfoten regelmäßig Freigang haben. Ausgenommen sind nur Katzen, die zur kontrollierten Zucht verwendet werden sowie Katzen, die in bäuerlicher Haltung leben.
 
@ Lenny:

Handelt es sich bei deinem "Fall" um Rassekatzen oder Hauskatzen? Können die Katzen ins Freie?

lg
Dobifan
 
Es handelt sich um normale Hauskatzen die in einem Reitstall (kein Bauernhof nur ein Stall mit einer Person die Pferde hält) leben und Auslauf haben.
Mir wurde vom Tierschutz Wien erklärt, dass der so viele Katzen halten darf wie er will, so lange sie gesund sind und zu fressen haben.

Ob die sich da stark vermehren ist ihm wurscht. Wenn, dann müsste ich eine Anzeige machen mit Namen und allem Drum und Dran. Dann erst könnte der Amtsvet hinfahren.

Dass die Katzen kastriert sein müssen hat er nichts gesagt.

Ein Gespräch ist ja nicht möglich, denn dann weiß sie ja von wems kommt, wenn dann doch der Amtsvet kommt. Was mir auch passieren kann, wenn ich keine Anzeige mache, denn es sind schon viele die sich darüber aufregen. Allerdings auf NÖ-Gebiet und da wirds nichts nützen. Amtshilfe gibts lt. Auskunft von Tierschutz Wien nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
die Katzen müssen kastriert werden, wenn sie dem Reitstall gehören. Wenn sie niemandem gehören dürfen sie auch von jedermann kastriert werden.

Das Fangen auf dem Grundstück kann untersagt werden, auf öffentlichem Grund nicht.

Kann man neben dem Reitstall fangen? Sind die bereit, die Katzen kastrieren zu lassen, wenns jemand zahlt?

sonst hast du Recht, und wenns 300 Katzen sind ist es dem ATA wurscht
 
die Katzen müssen kastriert werden, wenn sie dem Reitstall gehören. Wenn sie niemandem gehören dürfen sie auch von jedermann kastriert werden. Das Fangen auf dem Grundstück kann untersagt werden, auf öffentlichem Grund nicht.
Kann man neben dem Reitstall fangen?
Es waren dort nicht immer Katzen. Angefangen hat es mit zwei Katzen, die sie sich geholt hat und damals noch nicht aus dem Haus rausgelassen hat . Später wurden es dann immer mehr und sie laufen auch aus dem Grund raus. Da sich rundherum Felder befinden (wo man sie auch zu beobachten kann) und in der Nähe auch der Marchfeldkanal ist, gehen sie sicher auch jagen raus. Der Stammplatz ist aber das Grundstück vom Reitstall. Ich seh sie auch immer wieder von den Feldern aufs Grundstück laufen. Mittlerweile befinden sich dort wieder etliche Jungtiere.

Fangen kann man sie sicher, aber wahrscheinlich nur mit Fallen, denn sie sind eher scheu. Was ich aber auch nicht so genau sagen kann, denn ich bin ja mit Hund unterwegs und den mögen sie natürlich nicht.

Sind die bereit, die Katzen kastrieren zu lassen, wenns jemand zahlt?
Keine Ahnung, ich denke wenn sie davon was halten würde, hätte sie es schon bei den ersten zwei Katzen gemacht.
Für mich ist das ein Fall von Animal Hoarding in Folge einer persönlichen tragischen Lebensumstandsänderung. Einfach die Realiät nichts sehen wollen/können und schleifen lassen.

Wenn du wen weißt an dem man sich wenden kann, der da mal dort nachsehen kann und der weiß wie man das angehen kann, dann bitte gerne per PN.
 
Und wenn du wirklich mal das Gespräch suchst? Vielleicht ist sie ja einsichtig und man kann was unternehmen und kastrieren.
Einen Versuch wäre es doch wert, oder?

lg
Dobifan
 
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