Vererben - Testament

Connie

Super Knochen
Frage an diejenigen, die Kinder und Ehepartner haben. Wie bedenkt ihr Kind(er) und Ehegatten im Testament? Vererbt ihr 2/3 an den Ehegatten und 1/3 an das/die Kind(er), oder bevorzugt ihr die gesetzliche Erbfolge? Wie hält man es wohl bei einem Eigentumshaus damit, was hier doch der Eine oder Andere besitzt?

Ich hatte bislang geglaubt, dass es in "Stein und Meißel gehaut ist", dass der Ehegatte 1/3 und die Nachkommen 2/3 zwingend bekommen. Nachdem es in unserem Freundeskreis deswegen eine Diskussion gab, habe ich mich schlau gemacht und im Internet gelesen, dass die gesetzliche Erbfolge - auch ggü. Nachkommen und Ehepartner -mittels Testament doch geändert werden kann.

Auch, dass man mittels Testament dem Ehepartner und den Nachkommen nur den Pflichtteil vererben und den Rest an beliebige Personen oder Institutionen vererben kann. Was wohl in den wenigsten Fällen so gehandhabt werden dùrfte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier bekommt alles das Kind, der Mann kann sich eh besser selber versorgen. Und klagt im Falle des Falles hoffentlich auch kein Pflichtteil ein.
 
Aber der Pflichtteil ist doch wohl zwingend vererbbar? Natürlich kann vom Ehepartner in Folge darauf verzichtet werden.
 
Man kann die Erben ja auch im Vorhinein ausbezahlen. Der große Sohn hat jetzt Geld bekommen, weil er sich eine Whg gekauft hat und hat auf weitere Ansprüche verzichtet. Der Kleine bekommt dann das Haus. Sollte etwas mit einem von uns sein, hat der jeweilige Ehepartner vollen Anspruch, allerdings ist es bei minderjährigen Kindern dann so, das man das Haus nicht verkaufen kann ohne das Erbteil unter notarieller Aufsicht zu hinterlegen. So wurde es zumindest uns mal erklärt. Will man eh nicht verkaufen, bekommt er bei Volljährigkeit den anteilsmäßigen Part vom verstorbenen Elternteil ( wenn darauf bestanden würde) und beim Tod des verbliebenen Elternteils, den Rest. Ui, das liest sich jetzt seltsam, kanns aber nicht besser erklären.
 
Aber der Pflichtteil ist doch wohl zwingend vererbbar? Natürlich kann vom Ehepartner in Folge darauf verzichtet werden.

Nein, wieso? Ich kann ein Testament machen, wo ich alles meiner Tochter vermache. Mein Mann könnte dieses Testament dann anfechten und seinen Pflichtteil einklagen.
 
Soweit ich es weis , kann die Ehefrau nur die Hälfte
des Hauses vererben .

Die andere Hälfte gehört dem Ehemann , sofern vor
der Hochzeit keine Gütertrennung vereinbart wurde .

Sollte nun der Ehemann sterben bekommt die Ehefrau
von dessen Erbe 1/3 und die Kinder erhalten die
restlichen 2/3 . !

Auch wenn die Gesetzeslage jetzt anders sein sollte ,
so kann man den Ehegatten oder Ehegattin nicht vom
Erbe ausschließen . Der Pflichtteil steht einem der
Ehepartner auf alle Fälle zu und ist gerichtlich
einklagbar .

Selbstverständlich kann einer der Ehepartner auf das
Erbe verzichten .

Wobei , ich bin der Meinung das man sich mit dem
Testament Zeit lassen sollte . Man weis nicht wie die
Zeiten noch werden beziehungsweise wie sich
die Erbin/der Erbe dann dem Vererber gegenüber verhält .
.
 
Dass man immer nur das vererben kann, was einem auch gehört, das muss man hoffentlich nicht dazusagen:)

Abgesehen davon, kann ein Haus auch nur einem der beiden Partner gehören, je nachdem. Hat man es gemeinsam erbaut, wird es in den allermeisten Fällen beiden gemeinsam gehören.

Jede/r kann ein Testament machen, wie sie/er will, ob es nachher "hält", ist eine andere Frage. Wenn allerdings keiner der pflichtteilberechtigten Erben Einspruch erhebt, dann bleibt es so, wie vom Erblasser gewünscht.

Und das mit dem "Zeit lassen" ist nicht recht empfehlenswert.......ändern kann man ja noch, so oft man will, solange man lebt.

Übrigens, Gütertrennung muss man in Ö nicht extra vereinbaren, ist bei uns in den meisten Fällen sowieso gegeben. Bei Haus und Wohnung zwar etwas komplizierter, aber auch nur in Bezug auf das Wohnbedürfnis, nicht grundsätzlich in Bezug auf das Eigentum.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich muss mich noch schlau machen, ob ein Kind der Erbteil ausgezahlt werden muss, oder es auch möglich ist, dass es mit seinem Erbanteil stattdessen vorerst nur ins Grundbuch kommt.

Weil, wenn außer einem Haus keine Vermögenswerte vorhanden sind und der Hinterbliebene samt Witwen/Witwerpension kein üppiges monatliches Auskommen hat, sollte man doch so verhindern können, dass man einen Kredit aufnehmen muss (den man unter Umständen nur schwer zurückzahlen könnte), um den anteiligen Erbteil an den/die Nachkommen auszahlen zu kõnnen.

Natürlich nimmt jeder wohl an, dass sich sein Kind anständig benimmt und den hinterbliebenen Vater oder die hinterbliebene Mutter nicht nõtigen wird das Haus zu verkaufen, damit es an Bargeld kommt.

Aber solche unschõnen Charakterzüge sollen ab und an
schon zutage getreten sein, z.B. wenn Tochter/Sohn (und vielleicht Schwiegerkinder beeinflussend auf sie einwirken) in größeren Geldnöten stecken sollten und der Meinung wären "Muttern oder Vatern" kann auch gut in einer kl. Wohnung leben.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Connie

Zuerst brauchst du mal einen Schätzwert , also , was das
Haus oder die Eigentumswohnung Wert ist .
Dies sollte man von einem gerichtlich vereidigten
Sachverständigen machen lassen .
Und nach diesem Gutachten wird dann der jeweilige
Erbanteil berechnet .

Der Erbanteil muss natürlich nicht ausbezahlt werden ,
es sei denn , der Erbe besteht darauf .
Wobei , nur das der Erbe auch im Grundbuch steht ,
davon hat der Erbe nichts . Den wenn der Haupterbe
den Erbanteil nicht ausbezahlt , ist es für den anderen
Erben ein totes Kapital .
Einen Nachteil hat dies noch . Der Haupterbe kann nicht
frei über das Haus verfügen . Der zweiterbe hat sogar
ein Wohnrecht ... als Erbe und ein mitbestimm-recht .

Theoretisch wenn der Haupterbe das Erbe annimmt ,
Kann der zweit oder dritterbe auf die Auszahlung seines
Erbanspruches bestehen .

Manches mal ist es besser man hat nichts , dann kommt
auch kein Streit zwischen den Erben auf .
.
 
Dass man immer nur das vererben kann, was einem auch gehört, das muss man hoffentlich nicht dazusagen:)

Abgesehen davon, kann ein Haus auch nur einem der beiden Partner gehören, je nachdem. Hat man es gemeinsam erbaut, wird es in den allermeisten Fällen beiden gemeinsam gehören.

Übrigens, Gütertrennung muss man in Ö nicht extra vereinbaren, ist bei uns in den meisten Fällen sowieso gegeben. Bei Haus und Wohnung zwar etwas komplizierter, aber auch nur in Bezug auf das Wohnbedürfnis, nicht grundsätzlich in Bezug auf das Eigentum.


Ich denke , da irrst du .
.
 
Ich denke , da irrst du .
.

Nein, sie irrt nicht.

Siehe Ehegüterrecht:

Allgemeines

Das Ehegüterrecht regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen zu Vermögensmassen zwischen dem Ehegatten und der Ehegattin.

Im österreichischen (Ehe-)Recht gilt der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung. In einem Ehevertrag kann eine Gütergemeinschaft vereinbart werden.

Gütertrennung

Das System der Gütertrennung sieht vor, dass die Ehegattin/der Ehegatte Eigentümerin/Eigentümer des Vermögens bleibt, das in die Ehe eingebracht als auch während der Ehe erworben wurde.

Die Ehegattin/der Ehegatte verwalten das eigene Gut selbst und haften nur für die eigenen Schulden.
 
Ich muss sagen, das macht mich jetzt irgendwie betroffen und ich weiß nicht, wie ich da einmal handeln werde. Als ich naiverweise glaubte, die gesetzliche Erbfolge bezüglich Ehegatten und Nachkommen sei in "Stein und Meißel gehauen" habe ich mich nicht mit sowas beschäftigt. Ich dachte, ich mache kein Testament, weil eh alles gesetzlich geregelt ist. Nun muss ich über vieles nachdenken.

Unwissenheit und nichts besitzen, ist nicht immer das Schlechteste.
 
Ich muss sagen, das macht mich jetzt irgendwie betroffen und ich weiß nicht, wie ich da einmal handeln werde. Als ich naiverweise glaubte, die gesetzliche Erbfolge bezüglich Ehegatten und Nachkommen sei in "Stein und Meißel gehauen" habe ich mich nicht mit sowas beschäftigt. Ich dachte, ich mache kein Testament, weil eh alles gesetzlich geregelt ist. Nun muss ich über vieles nachdenken.

Unwissenheit und nichts besitzen, ist nicht immer das Schlechteste.

Bei uns gibt es Sachverständige die für die Städte bzw über das Amtsgericht ehrenamtlich Häuser und Wohnungen schätzen.. Der Beitrag ist dann um die 160 Euro und nicht über 1.000 Euro, wenn man Architekten damit beauftragt ein Haus/Wohnung zu schätzen.. Diese Schätzwerte sind gerichtlich anerkannt. .Also bei uns in Deutschland ist das so..

Und ein Testament ist sehr wichtig, auch wenn man keine Kinder hat.. Sobald Besitzgüter da sind, sollte man ein Testament aufsetzen.. Aber dazu muss man nicht zu einem Anwalt oder Notar gehen, das kann man selbst handschriftlich aufsetzen und beim Amtsgericht beglaubigen und hinterlegen lassen.. Ganz einfach, das Berliner Testament, auf beidseitigen Leben.. also die Ehegatten ein Testament aufsetzen, indem der hinterbliebene Ehegatte alles erbt und dann erst die Kinder..

Ohne Testament gibt es nichts als Probleme.. Es ist nicht so, dass automatisch der Ehepartner erbt, wenn kein Testament vorhanden ist.. Ohne Testament ist auch das Konto des verstorbenen Ehepartner erst mal gesperrt. Gibt es ein Haus oder Wohnung, dann erbt der hinterbliebene Ehepartner nur ein Viertel von dem halben Anteil des Verstorbenen, wenn noch Eltern, Geschwister oder Kinder aus erster Ehe vorhanden sind, sind die auch erbberechtigt..

Eine Freundin von mir hat mit ihrem Mann ein Haus gebaut und beide haben dafür gearbeitet und dieses auch abbezahlt. und beide waren als Eigentümer im Grundbuch eingetragen... Als der Mann einen tödlichen Arbeitsunfall hatte, waren erst mal alle Konten für 3 Monate gesperrt, bis das Gericht die Erbschaft geregelt hat.. Ist kein Testament vorhanden, dauert das meistens länger.. und dann erbt die Frau nur ein Viertel von dem Anteil ihren verstorbenen Mannes.. In dem Fall war es so, dass das andere Viertel ein Halbbruder des verstorbenen geerbt hat, obwohl dieser keinen Kontakt zur Familie hatte.. Meine Freundin musste diesen Bruder dann ausbezahlen, sonst hätte sie das Haus verkaufen müssen.. Gibt es Kinder, erben diese das Viertel von dem halben Anteil des verstorbenen..

Also alles nicht so einfach, weshalb man dringend ein Testament haben sollte, um dem ganzen Ärger und Zirkus zu umgehen..
 
Das ist in Ö anders, hier erben, wenn kein Testament da ist, erst mal nur Kinder und Ehepartner (2/3 die Kinder, 1/3 der Partner). Gibt es keine Kinder, dann Ehepartner 2/3 und Eltern / Geschwister 1/3.
Gibt es weder Kinder bzw Enkel, noch Eltern, noch Geschwister oder deren Nachkommen, dann (meistens) alles der Ehepartner.
Pflichtteil ist jeweils die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles, wobei ab 2017 nur mehr dem Ehepartner und den Kindern ein Pflichtteil zusteht. Den Eltern nicht mehr, bei denen war der Pflichtteil aber auch bisher schon nur 1/3, nicht 1/2 vom gesetzlichen Teil.
 
Ich habe mir ehrlich gesagt bislang keine Gedanken darüber gemacht. Dachte aber immer, dass man selbst frei entscheiden kann, wer was erbt.
 
Liebe:r Mockelig,

total verständlich. In dieser pandemischen Sitaution waren jedoch Patientenverfügung und Testament doch irgendwie sehr präsent - so ist zumindest für alle Fälle vorgesorgt & niemand muss für dich "entscheiden".

Beste Grüsse und bleibt alle gesund!!! :love:
 
Oben