Connie
Super Knochen
Frage an diejenigen, die Kinder und Ehepartner haben. Wie bedenkt ihr Kind(er) und Ehegatten im Testament? Vererbt ihr 2/3 an den Ehegatten und 1/3 an das/die Kind(er), oder bevorzugt ihr die gesetzliche Erbfolge? Wie hält man es wohl bei einem Eigentumshaus damit, was hier doch der Eine oder Andere besitzt?
Ich hatte bislang geglaubt, dass es in "Stein und Meißel gehaut ist", dass der Ehegatte 1/3 und die Nachkommen 2/3 zwingend bekommen. Nachdem es in unserem Freundeskreis deswegen eine Diskussion gab, habe ich mich schlau gemacht und im Internet gelesen, dass die gesetzliche Erbfolge - auch ggü. Nachkommen und Ehepartner -mittels Testament doch geändert werden kann.
Auch, dass man mittels Testament dem Ehepartner und den Nachkommen nur den Pflichtteil vererben und den Rest an beliebige Personen oder Institutionen vererben kann. Was wohl in den wenigsten Fällen so gehandhabt werden dùrfte.
Ich hatte bislang geglaubt, dass es in "Stein und Meißel gehaut ist", dass der Ehegatte 1/3 und die Nachkommen 2/3 zwingend bekommen. Nachdem es in unserem Freundeskreis deswegen eine Diskussion gab, habe ich mich schlau gemacht und im Internet gelesen, dass die gesetzliche Erbfolge - auch ggü. Nachkommen und Ehepartner -mittels Testament doch geändert werden kann.
Auch, dass man mittels Testament dem Ehepartner und den Nachkommen nur den Pflichtteil vererben und den Rest an beliebige Personen oder Institutionen vererben kann. Was wohl in den wenigsten Fällen so gehandhabt werden dùrfte.
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