Urlaub in Frankreich

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Alex+Emma

Guest
Hi liebe Leute!

Hoffentlich kann mir jemand von Euch helfen, denn ich möchte gerne im September 3 Wochen nach Frankreich fahren und habe gerade bei den Reisebestimmungen gelesen, dass das Mitnehmen von Sokas nur mit Auflagen erlaubt ist und mit Pit Bulls die Einreise überhaupt verboten ist.
Emma, meine kleine Krummnase, ist eine 9 Monate alte Bullterrierhündin. Brauche ich für sie spezielle Papiere, oder Untersuchungen, oder kann ich sie sowieso nicht mitnehmen?
Wer kann mir helfen - bitte meldet euch!

Alex+die kleine Krummnase Emma
 
Hallöchen!!

Hier ein Ausschnitt aus der Einreisebestimmung für Frankreich:

Internationaler Impfpass und Gesundheitsnachweis.

Tollwutimpfung mindestens 30 Tage vor Grenzübertritt aber nicht älter als 12 Monate.

Besonderheiten Die Tiere müssen durch Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar sein (auch für Transit).

Weitere Pflichtimpfungen: Staupe (nur Hunde), Leptospirose und infektiöse Hepatitis.
Es dürfen max. 3 Tiere mitgenommen werden, davon ein Jungtier mit einem Alter zwischen 3 und 6 Monaten. Die Einfuhr von Tieren, die jünger als 3 Monate sind, ist verboten. Die Einfuhr von Hunden des Typs Pitbull (Staffordshire Terrier und American Staffordshire Terrier) sowie der Rassen Mastiff und Tosa ist verboten.
Leine- und Maulkorbzwang besteht für gewisse Hunderassen (z.B. Rottweiler).


EU-HEIMTIERAUSWEIS
Ab 3.7.2004 genügt zur Einreise der EU-Heimtierausweis mit eingetragener Tollwutimpfung (mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor Grenzübertritt).
In Zusammenhang mit dem EU-Heimtierausweis ist ebenfalls vorgeschrieben, dass ab 3.7.2004 Haustiere mit einem Mikrochip oder einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sind.
Achtung: Es empfiehlt sich den Chip zu besorgen, da die alternative Tätowierung nur bis zum Jahr 2012 erlaubt ist

Übergangsregelung für die Reisesaison 2004:


In der Zeit von 3. Juli 2004 bis 1. Oktober 2004 gelten auch noch die am Anfang genannten, alten, nationalen Regelungen.
Wenn die Tollwutimpfung vor dem 3. Juli 2004 erfolgt ist gelten die alten Impfpässe noch bis zur nächsten jährlichen Auffrischungsimpfung. Ab 1. Oktober 2004 müssen die Tiere mit einem Mikrochip versehen oder tätowiert sein.

Lg
 
Hallo Alex & Emma!

Paßt da jetzt zwar nicht zu deiner Frage, aber bist du die Alex mit Emma, die wir mal auf der Donauinsel mit Branja Frauli getroffen haben???? :)

Die kleine Emma-Nase, die so süß alleine mit den Stockis spielt? :D
 
da steht die "Einfuhr" ist verboten, die "Einreise" ist erlaubt.
sie macht ja dort nur urlaub und nimmt ihn wieder mit.
dafür gibts ausnahmeregelungen:

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als eine Woche) und internationaler Impfpass
Tollwutimpfung mindestens 30 Tage vor Grenzübertritt oder nicht älter als zwölf Monate
Die Mitnahme von Tieren, die jünger als drei Monate sind, ist verboten

lg
 
@Sammy
ja, die bin ich und jajaja das ist mein Emmchen!!!
Wir haben uns ja leider schon länger nicht gesehen, aber erstens war Emma leider schon mit 7 1/2 Monaten läufig und währenddessen und danach musste ich die Donauinsel meiden, seufz.....
Und zweitens war Emmchen danach sehr krank - verkühlt, fast eine Bronchitis, weiß der Kukuck woher und wie und gleichzeitig eine böse Augenentzündung :mad: Sei durfte wegen der beiden Sachen dann natürlich nicht schwimmen gehen und ist deshalb eh schon stinksauer, aber leider wird sie noch eine Woche aushalten müssen - und das bei dem endlich schönen Wetter - arme Maus!!!
Geht´s euch gut, hoffe wir sehen uns bald mal wieder.....

Alex+Emma, die Krummnase
 
Amtstierärztliches Zeugnis entfällt, wenn du eine EU-Pass hast!

Ich würde direkt beim Magistrat anfragen, ob es für diese Rasse eh keine Probleme gibt und auch, ob dein Hund ständig Leinen- und Maulkorbzwang hat, wenn er mit darf!!

Lg
 
Und zweitens war Emmchen danach sehr krank - verkühlt, fast eine Bronchitis, weiß der Kukuck woher und wie und gleichzeitig eine böse Augenentzündung Sei durfte wegen der beiden Sachen dann natürlich nicht schwimmen gehen

:( oje, die arme Maus. Aber tröste dich zur Zeit ist es auf der Donauinsel eh nicht so toll, vielzuviele Leute :(

Wenn Emma wieder ganz gesund ist, würden wir uns freuen euch wiedermal zu treffen :)
 
@ Luna
@ Claro

Vielen Dank für eure Hilfe! Denkt ihr, dass es sonst irgendwelche Sonderregelungen gibt, die man nur auf der Boschaft erfragen kann? Ich möchte keine Probleme wegen eines nicht besorgten Dokumentes haben oder sonst irgendwelchen bürokratischen Mist vergessen haben.....

LG,
Alex+Emma Bullienäschen
 
Das hab ich im Internet gefunden über die Einreise zwecks Urlaub in Frankreich:

Einreisebestimmungen:

I. Die aus einem EU-Mitgliedsstaat stammenden Haustiere

Fleischfressende Haustiere:

Die Einfuhr im privaten Reiseverkehr ist beschränkt auf drei Tiere, die älter sind als drei Monate (darunter höchstens ein Jungtier zwischen 3 und 6 Monaten), unter der Bedingung, dass eine je nach den Bestimmungen des Herkunftslandes gültige Bescheinigung über eine Tollwutimpfung vorgelegt werden kann, die von einem praktizierenden Tierarzt ausgestellt worden ist, und die genaue Identifizierung des Tieres möglich ist (Tätowierung oder Microchip).

Falls die Tiere aus einem Land kommen, in dem es seit mehr als 3 Jahren keine Fälle von Tollwut gab und die Tiere nicht gegen Tollwut geimpft sind, kann der Impfschein durch einen Schein ersetzt werden, der beweist, dass das Tier aus einem solchen Land kommt und dass es sich dort seit mehr als 6 Monaten oder seit seiner Geburt aufgehalten hat.

Für die anderen Fälle können die Reisenden eine Sondergenehmigung bei der folgenden Dienststelle erhalten:

Ministère de l’Agriculture et de la Pêche
Direction générale de l’alimentation (DGAL)
Sous direction de la santé et de la protection animale
Bureau de la protection animale
251, rue de Vaugirard
75732 Paris Cedex 15
France

Tel.: 00 33-1-49-55-84-70
Fax: 00 33-1-49-55-81-97


VORSICHT: Kampf- (1. Gruppe), Wach- und Schutzhunde (2. Gruppe).

Erste Kategorie:

Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden dieser Kategorie sind ganz verboten. Zu dieser Kategorie gehören alle Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier (diese beide Hundearten können allgemein „Pit-bulls" genannt werden), Mastiff („Boer-bulls") oder Tosa vergleichbar sind und in keinem vom Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei zugelassenen Stammbuch eingetragen sind.

Sie haben keinen Zugang zu den öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen Orten, mit Ausnahme von öffentlichen Wegen und Strassen. Sie müssen von einem Volljährigen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.


Zweite Kategorie:

Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden dieser Kategorie sind erlaubt. Zu dieser Kategorie gehören die Rassehunde Staffordshire Terrier, die Rassehunde American Staffordshire Terrier, die Rassehunde Rottweiler und die Rassehunde Tosa, die in einem vom Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei zugelassenen Stammbuch eingetragen sind. Zu dieser Kategorie gehören auch Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind und in einem vom Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei zugelassenen Stammbuch eingetragen sind oder nicht.

Auf öffentlichen Strassen, an öffentlichen Orten und in den öffentlichen Verkehrsmitteln müssen sie von einem Volljährigen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.


Aufenthalt:

An atlantischen Badestränden sind Hunde meist erlaubt. An den Mittelmeerstränden sind sie meist verboten.


Beste Reisezeit / Klima:

Das Land kann ganzjährig mit Hunden Bereist werden . Lediglich an der Mittelmeerküste steigt im Sommer die Temperatur regelmäßig über 30°C.


Verkehr:

Hunde werden in der Regel in öffentlichen Verkehrsmitteln befördert.


Unterkunft:

Hunde sind in den meisten Hotels und Campingplätzen erlaubt.
In Jugendherbergen sind Hunde verboten


Kontakt:

Botschaft der Französischen Republik
Tel.: 030 / 20 63 90 00
Fax: 030 / 20 63 91 11
E-mail: Info@botschaft-frankreich.de
Homepage: http://www.botschaft-frankreich.de
 
Pitbulls dürfen nicht eingeführt werden auch für keinen Urlaub! Wird an der Grenze nachgewiesen das ist ein Pitbull wird er sofort eingezogen und eingeschläfert, das selbe bei American Staffordshire die keine Papiere haben. Sie dürfen nicht auf Urlaub mitgenommen werden, das kann für diese Hunde wirklich lebensbedrohlich sein :( Ich habe alles durchgelesen, kenne Bekannte die sich wochenlang mit den Behörden gestritten haben - keine Chance :(

Pitbull (Mix): Nein
Amstaff ohne Zuchtpapiere & Co: Nein.

Wie es bei Bullis aussieht weiß ich nicht.

traurig :( veilchen
 
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