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Unbedingte Strafe für Tierquäler

Aber leider wohl auch nur wegen seinem Vorstrafenregister :(
Vier Monate fürs Zehenbrechen, mach das mal bei nem Menschen...

Den Anwalt hättens auch gleich miteinkasteln sollen, Erziehungsmassnahme... der Herr Anwalt kennt anscheinend das TschG nicht.
 
Aber leider wohl auch nur wegen seinem Vorstrafenregister :(
Vier Monate fürs Zehenbrechen, mach das mal bei nem Menschen...

Na ja, schau dir mal die Strafen an, die Leute kriegen, die ihre Kinder mißhandeln.
Ich find´s trotzdem bemerkenswert und bin so optimistisch das für ein Signal und ein positives Zeichen zu halten.
 
DER ARME HUND!! Ich find's VIEL zu wenig, find's aber gut, dass er überhaupt eine beckommt, denn manche entkommen einfach soo!!
 
Ich hab mich richtig gefreut als ich das gerade gelesen habe, endlich eine unbedingte Strafe, nicht viel, aber immerhin ein Zeichen.
Kompliment an den Richter, der Anwalt allerdings gehört gleich mit eingesperrt, für so eine Aussage.
Egal warum der Mann die Strafe bekommen hat, er hat einen Welpen gequält und misshandelt und dafür wurde der bestraft, dem Richter sind natürlich auch die Hände gebunden, der kann ihm nur das geben was das Gesetz hergibt.
LG Ingrid
 
Interessant wär schon, was aus dem armen Welpen wurde - der durfte beim Besitzer bleiben? Wurde ihm abgenommen, ist jetzt im TH? Das geht aus dem Artikel leider nicht hervor... :confused:

Schließe mich Leopold an, gut, dass mit einer unbedingten Strafe ein Zeichen gesetzt wurde. Über das Ausmaß der Strafe kann man geteilter Meinung sein, unbestritten, da geht´s mir aber bei vielen Vergehen/Verurteilungen so.
 
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