Umzug von Wien nach NÖ, doppelte Hundeabgaben?

dudnduha

Super Knochen
Hallo, wir ziehen mit Juli nach NÖ, in Wien habe ich meinen Hund online schon abgemeldet. Wie ist das mit der Steuer? Habe leider nichts Aussagekräftiges im Netz gefunden. Erhalte ich einen Teil zurück? Wenn ja, muss ich das beantragen? Hat da jemand Erfahrung?
Danke schon mal
Lg
Renate
 
Wenn du das Bundesland wechselst, dann bezahlst du noch einmal, wenn du in Nö nur die Gemeinde wechseln würdest, dann müsstest du nicht noch einmal zahlen :)
 
In Deutschland kommt nach der Abmeldung des Hundes der Restbetrag der Hundesteuer zurück..
.. und beim neuen Wohnort wird der Hund neu angemeldet..
 
Als meine damalige Hündin kurz nachdem ich die Hundesteuer für das Folgejahr bezahlt hatte verstorben ist, hat man mir erklärt dass eine Rückerstattung nicht vorgesehen ist und ich auch wenn ich noch nicht bezahlt gehabt hätte, die Hundesteuer für das gesamte Jahr fällig gewesen wäre, auch wenn der Hund nur 1 Tag "zu spät" stirbt , keine Ahnung ob ich da einen Trottel am Telefon hatte oder ob das stimmt, mir war es zu mühsam mich da herumzustreiten .... ich hatte andere Sorgen :(
 
Muss man leider doppelt zahlen. Meine sind dann eben immer Dezember/Jänner umgezogen. :)


Manchmal kann man aber auch reden mit den Leuten am neuen Gemeindeamt, einen Versuch wäre es wert.
 
Schon komisch, aber so holen sie sich dann wahrscheinlich doch einiges! Danke für eure Antworten, schau ma mal, ob es eine
Kulanzlösung gibt.
 
Schon komisch, aber so holen sie sich dann wahrscheinlich doch einiges! Danke für eure Antworten, schau ma mal, ob es eine
Kulanzlösung gibt.

Ich wünsch sie dir, ich habe meine nächste Hündin dann erst angemeldet als die Steuer für den toten Hund ausgelaufen war ! Ich zahl ja nicht für 3 Hunde wenn ich nur 2 hab !
 
als meine Leni gestorben ist, mußte ich für Mini keine neue Hundesteuer zahlen, man hat die Lenihundesteuer ganz einfach gelten lassen.
 
Als meine damalige Hündin kurz nachdem ich die Hundesteuer für das Folgejahr bezahlt hatte verstorben ist, hat man mir erklärt dass eine Rückerstattung nicht vorgesehen ist und ich auch wenn ich noch nicht bezahlt gehabt hätte, die Hundesteuer für das gesamte Jahr fällig gewesen wäre, auch wenn der Hund nur 1 Tag "zu spät" stirbt , keine Ahnung ob ich da einen Trottel am Telefon hatte oder ob das stimmt, mir war es zu mühsam mich da herumzustreiten .... ich hatte andere Sorgen :(

ist in wien leider so.
mein hund ist auch erst gestorben kurz bevor die steuer wieder zu bezahlen war...:rolleyes: und dann hab ich den nächsten hund angemeldet.
rasse ist immer ein mischling ;)
 
Ich würd mal schauen wie hoch die Steuer in der neuen Gemeinde ist.
Wenns da um 20€ geht, würd ich da gar nicht viel herum tun sondern halt bezahlen...
 
Ich würd mal schauen wie hoch die Steuer in der neuen Gemeinde ist.
Wenns da um 20€ geht, würd ich da gar nicht viel herum tun sondern halt bezahlen...

Ja ok.

Aber, an die Wiener, wenn ein Hund stirbt und man im Laufe des Jahres einen neuen aufnimmt, dann zahlt man nicht doppelt. Muss man nur melden? Oder wurde das geändert?
Bei uns war es definitiv noch so geregelt.
 
wenn man in wien einen hund angemeldet hat, für das betreffende jahr schon bezahlt hat und der hund stirbt, bekommt man nichts zurück.
wenn man dann (nach einiger zeit) wieder einen hund nimmt, fängt man für diesem hund neu zu zahlen an. d.h., dass man im schlimmsten fall schon einiges an monaten doppelt zahlt. man muss ja auch immer die rasse und den namen ausfüllen, die hundesteuer bezieht sich auf den jeweiligen hund.
auch muss man für einen zweiten hund im haushalt die höhere steuer bezahlen, da die meldeadresse gilt und nicht besitzer a hat einen hund und besitzer b einen eigenen (ist in unserer familie so). :mad:
 
https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/f0600200.htm

"*Beim Tod eines Hundes findet für das betreffende Abgabenjahr keine Ermäßigung der Abgabe statt. Wird anstelle eines nachweislich verendeten oder getöteten Hundes, für welchen die Abgabe bereits entrichtet wurde, von demselben Hundehalter ein anderer Hund gehalten, so entsteht im gleichen Jahr für diesen Hund keine Abgabepflicht."

Man bekommt nix zurück, muss aber auch nicht doppelt zahlen.
 
Am Telefon wurde mir das damals von einem offenbar nicht so kompetenten Mitarbeiter der MA anders erklärt !
 
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