Transport eines Hundes Thailand > Österreich - wie?

  • Ersteller Ersteller Franz6
  • Erstellt am Erstellt am
F

Franz6

Guest
Hallo, das ist mein erster Beitrag, wir sind seit März in Thailand wohnhaft, haben uns natürlich einen armen kl. Welpen deren Mutter nach der Geburt gestorben ist zu uns genommen, Frage? Wie funktioniert das mitnehmen nach Österreich, wenn wir nach einiger Zeit die Zelte hier abbrechen.( 2-3 jahre) Status: Angel geb 13.2.2009 vom Tempel in Bang Niang mit 8 Wochen abgeholt lebt seitdem bei uns im Haus, alle Impfungen und Entwurmt, wer genau über die Einfuhr nach Österreich bescheid weiß, bitte sich bei mir PN oder im Forum melden. Danke im Vorraus G&F Bauer
 
AW: Angel

Hallo!
[FONT=&quot]
[/FONT]
[FONT=&quot]Auflistung der Ausnahmen von der grenztierärztlichen Kontrollpflicht im Reiseverkehr und in Kleinsendungen (Stand 1.5.2009):[/FONT]
[FONT=&quot]https://www.bmf.gv.at/Zoll/InformationenfrReisende/EinreiseausNichtEUStaaten/WichtigeEinfuhrverb_1402/ReisenmitTieren/Ausnahmen_Grenztierarzt.pdf
[/FONT]
Thailand ist ein nicht gelistetes Drittland nach EU-Bestimmungen:
HB = Heimtierbescheinigung Von der Europäischen Kommission wurde für Hunde, Katzen und Frettchen aus Drittstaaten, die im Reiseverkehr mitgeführt werden, eine einheitliche Veterinärbescheinigung festgelegt, der eine eindeutige Kennzeichnung und Überprüfung des
Tieres zulässt. Diese Bescheinigung muss durch einen amtlichen Tierarzt oder durch
einen von der zuständigen Behörde dazu ermächtigten Tierarzt in deutsch oder in
englisch ausgestellt werden. Wird die Bescheinigung nicht von einem amtlichen
Tierarzt ausgestellt, muss die Bescheinigung auch von der zuständigen Behörde beglaubigt
sein;


Nicht gelistete Drittländer:
Für alle Länder, die nicht in den Anhängen zur EU-Verordnung 998/2003 aufgeführt werden, gelten besondere Anforderungen. Eine Einreise mit dem Tier in eines dieser Länder ist dabei meist nicht aufwändig, die Wiedereinreise nach Deutschland ist aber erschwert. Neben Chip/Tätowierung (ab 2011 nur mehr Chip!), nachgewiesener und gültiger Tollwutimpfung, die in dem EU-Pass oder einer Veterinärbescheinigung dokumentiert ist, ist auch ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem zugelassenen EU-Labor erforderlich (Blutentnahme frühestens 30 Tage nach Impfung). Vom Zeitpunkt der Blutentnahme bis zur Einreise nach Deutschland ist eine Wartezeit von mindestens 3 Monaten einzuhalten. Für Jungtiere ergibt sich dadurch eine frühestmögliche Einreise mit 7 Monaten.

Da dies für Urlaubsländer wie Ägypten, Türkei, Marokko, Thailand, Tunesien und viele andere gilt, sollten Sie auch keine Fund-, Hotel- oder Strandtiere mitnehmen!
Die 3-Monats-Frist vor der Einreise gilt nicht für die Wiedereinfuhr von Heimtieren aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU, wenn bei diesen Tieren vor der Ausreise aus der EU eine Blutuntersuchung mit positivem Ergebnis durchgeführt wurde und dies im Heimtierausweis dokumentiert ist.
-------------

Wichtig ist, dass auch ein Impfstoff verwendet wird der den Bestimmungen der EU genügt, dann kann man sich auch vorort eine Bestätigung im Impfpass geben lassen, dass der Impfstoff einen 3-jährigen Impfintervall (Wiederholungsimpfung nach Angaben des Herstellers) zulässt:
• Kennzeichnung durch Chip (ISO)-Norm 11784 oder 11785) oder Tätowierung. Ab 3. Juli 2011 ist nur noch der Chip zulässig.
• Gültige Tollwutimpfung
• Tollwut-Antikörper-Bestimmung mit positivem Ergebnis frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung und mindestens drei Monate vor der Einfuhr
• Amtstierärztlich bestätigte EU-Einfuhrbescheinigung für die nicht gewerbliche Einfuhr von Heimtieren
http://www.tierschutzinwien.at/index.php?set_language=de&cccpage=reisen_mit_tieren
---------------------------------

noch eine Frage: Angel? Heißt so der Hund?
 
Zuletzt bearbeitet:
ja, wir haben ihr den Namen gegeben, weil ihre Mutter bald nach der Geburt gestorben ist.
 
Oben