Tollwutimpfung - Einreise Dänemark, Deutschland, Slowenien, Kroatien, Italien

rosanna

Super Knochen
Sodale, ich denke diese Frage wurde schon zig mal diskutiert, bitte net böse sein.

Bis dato war ich der Meinung, dass eine Impfung gemäß den Angaben des Impfherstellers gesetzeskonform ist. Jetzt telefonier ich herum da Peppino die 3jährige Tollwutimpfung bekommen soll. Sagen mir 2 Tierärzte: "Aber wenn sie verreisen, dann genügt das nicht. Dazu müssen sie jährlich impfen!" Bei einem TA hab i mi ja noch nicht gewundert, aber zwei mal gleicher Meinung ... *grübel*...:cool::confused:

Wie ist den das nun tatsächlich? Gibt es einen zuverlässigen Link?

Danke!
 
Bei Italien ist das so geregelt:

In dem blauen Heimtierpass mit dem europäischen Sternenbanner wird, neben den Angaben zum Tier und Besitzer, die gültige Tollwutimpfung tierärztlich bescheinigt. Sie wird von den EU-Mitgliedsstaaten als einzige Impfung für die Einreise verlangt und muss mindestens 30 Tage und längstens zwölf Monate vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein.

Siehe auf www.enit.at
 
Gibt es jetzt nicht diese einheitliche EU-Verordnung, die besagt, dass sich Auffrischungsimpfungen nach den Herstellergaben völlig okay sind? :confused: Ich finde mir lauter widersprüchliches ...
 
Lustig, in drei Foren mehr oder weniger gleichzeitig das gleiche Thema.

Aufgekommen ist es bei uns bei den Russells, bei unsere Italienerin sagt, dass für Italien überhaupt alle 11 Moante TW geimpft werden muss.

Aber ansich muss ich sagen, dass ich INfos aus dem Netz da nur bedingt vertraue, man liest so viel udn teilweise sind die Infos hoffnungslos veraltet, wie z.B. auch diese Info aus enit.at.

Wenn was aktuell ist, dann das da: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2005:031:0061:0061:DE:PDF
Und hier steht auch eindeutig drinnen

... Nach der genannten Verordnung muss für das Heimtier ein Ausweis mitgeführt werden, aus dem hervorgeht, dass
im Einklang mit den Empfehlungen des Herstellungslabors
eine gültige Tollwutimpfung
— gegebenenfalls eine
gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut — vorgenommen
wurde....

Allerdings gibt es in Italien Tollwutfälle und laut unserer Italienerin gibt es daher eine Sonderregelung ... ob das jetzt stimmt, das haben wir noch nicht herausgefunden.
 
Leider sind die Tierärzte hier keine zuverlässige Auskunftsquelle, bedingt durch jahrelange ( absichtliche? ) Fehlinformation durch die Tierärztekammer sowie die Amtstierärzte. Da kann ich mich zB an ein Telefongespräch erinnern mit einem ATA.....völligen Blödsinn hat der verzapft, und war ausserdem in seiner gottgleichen Herrlichkeit extrem gekränkt, dass ich das überhaupt anzuzweifeln wage, was er da so von sich gibt...war aber definitiv falsch, was er gesagt hat. Und wenn sogar die ATA's falsche Informationen verbreiten, was soll man dann von den normalen erwarten?

Tatsache ist, dass immer noch das gilt, was das Gesundheitsministerium veröffentlicht, und das ist, von den bekannten Ausnahmen abgesehen, innerhalb der EU eh das, was Du selber schreibst, je nach Zulassung des Impfstoffes.
Die 3-Wochen Frist gilt übrigens auch immer nur bei der ersten Impfung bzw, falls man eine Wiederholungsimpfung nicht rechtzeitig innerhalb der "Ablauffrist" gemacht hat.
Kroatien hat sich der EU-Regelung angeschlossen.
Wir kommen übrigens gerade von dort, es hat keiner kontrolliert, weder die Slowenen noch die Kroaten.

Ich zitiere mal von der Seite des Gesundheitsministeriums:

"Ausweis
Für jedes Tier muss ein Ausweis mitgeführt werden, der von einem von der zuständigen Behörde dazu ermächtigten Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Herstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres – gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – mit einem inaktivierten Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit (WHO-Norm) vorgenommen wurde.
Gültigkeit der Tollwutimpfung
Die Tollwutimpfung ist 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung gültig, wenn das Tier mit einem inaktivierten Impfstoff im Einklang mit den Empfehlungen des Herstellers gegen Tollwut geimpft wurde, es sich um einen Impfstoff handelt, der einen Wirkungsgrad von mindestens 1 inter-nationalen Antigeneinheit (WHO Norm) hat, das Tier danach regelmäßig gemäß den Empfehlungen des Herstellers einer Auffrischungsimpfung unterzogen wird."

Dort findet man übrigens auch Infos zu den Ausnahmeregelungen und dazu, was man zusätzlich noch braucht, wenn man aus einem Drittstaat einreist ( meist einfach eine extra Bescheinigung zum Impfpass dazu )
 
Wir kommen übrigens gerade von dort, es hat keiner kontrolliert, weder die Slowenen noch die Kroaten.

Ist schon klar, Michaela, wir fahren auch überallhinmit 3jähriger TW Impfung und werden nicht kontrolliert. .. aber das ist Problem ist ja was ist WENN sie sie mal kontrollieren, was ist dann?

Ich will weder einem kroatischen Zöllner noch der italienischen Polizei (oder wem auch immer) dem Hundeimpfpass erklären müssen.
Oder mit denen streiten, ob ich ausreisen darf oder ob sie die Hunde in Quarantäne stecken ...
 
Ja, es gibt diese EU-Verordnung und ein paar Länder haben noch zusätzliche Vorgaben, die der Hund erfüllen muss.

Hier für Dänemark:
http://www.reisen-mit-hund.org/daenemark/einreisebestimmungen-hund-daenemark.php

und auf der Seite kannst Dir auch alle anderen Länder ansehen, wie es da ist mit den Bestimmungen:

http://www.tierschutzinwien.at/index.php?set_language=de&cccpage=reisen_mit_tieren


Und hier noch die EU-Verordnung:

http://www.wuff-online.com/forum/sh...highlight=EU-Verordnung+verbringen+Heimtieren


http://www.bmg.gv.at/cms/site/attac...10923401/reiseverkehr-innerhalb-eu-mai-10.pdf
 
Im EU Heimtierausweis steht doch eh drinnen, das eine "gültige" TW Impfung drin sein muss. (gleich wie auf der Öamtc seite, da hieß es früher "jährlich", jetzt "gültig")
Und Kroatien gehört zu den DrittStaaten, die da die gleiche Regelung wie die EU hat.
Und was der TA meint, ist mir zT auch egal:D
Probleme hat es bisher meines Wissens (=aus einem dt. Kroatienforum) an der Grenze zu HR noch nie gegeben, die werden auch andere Sorgen haben als die Hunde zu kontrollieren.
Zur Not würde ich mir einen Wisch in der jeweiligen Landessprache mitnehmen, wo draufsteht das die eben auch 3 Jahre gültig ist.
 
Also ich kann nur aus der Praxis berichten:

Wenn du vor einem kroatischen bzw. griechischen Beamten stehst, dann sind Herstellerregelungen und EU-Verordnungen für den Arsch.

Alles, was diese Analphabeten interessiert, ist ein EU-Heimtierpass mit einem Tollwut-Stempel drin, der max. 1 Jahr alt ist. Was sich sich irgendwelche Herren in Labors oder Brüssel sich ausgedacht haben, interessiert die nicht.

Haste Stempel nicht, lassen sie dich nicht rein. So einfach ist das.:o
 
Also ich kann nur aus der Praxis berichten:

Wenn du vor einem kroatischen bzw. griechischen Beamten stehst, dann sind Herstellerregelungen und EU-Verordnungen für den Arsch.

Alles, was diese Analphabeten interessiert, ist ein EU-Heimtierpass mit einem Tollwut-Stempel drin, der max. 1 Jahr alt ist. Was sich sich irgendwelche Herren in Labors oder Brüssel sich ausgedacht haben, interessiert die nicht.

Haste Stempel nicht, lassen sie dich nicht rein. So einfach ist das.:o

kann mich da nur anschliessen, ist leider so :o
 
Nicht böse sein.... aber wenn man das weiß, geht man hier auf die Botschaft des jeweiligen Landes bzw. kontaktiert diese und lässt sich die Vorschriften in der jeweiligen Landessprache zukommen. Das sollte doch auch der Uniformierte an der Grenze dann lesen können.

Warum muss man immer alles so verkomplizieren? Ich versteh es einfach nicht und nur wegen dem lasse ich meinen Hund sicher nicht jedes Jahr TW impfen, wenn der Impfstoff 3 Jahre Gültigkeit hat.

Schlussendlich haben sich die Kroaten ja freiwillig an diese EU-Verordnung gebunden, dann sollten die ausführenden Organe sich auch dran halten.
 
Also ich kann nur aus der Praxis berichten:

Wenn du vor einem kroatischen bzw. griechischen Beamten stehst, dann sind Herstellerregelungen und EU-Verordnungen für den Arsch.

Alles, was diese Analphabeten interessiert, ist ein EU-Heimtierpass mit einem Tollwut-Stempel drin, der max. 1 Jahr alt ist. Was sich sich irgendwelche Herren in Labors oder Brüssel sich ausgedacht haben, interessiert die nicht.

Haste Stempel nicht, lassen sie dich nicht rein. So einfach ist das.:o

REIN ist ja nicht das Problem, dann dreh ich wieder um (auch wenn´s mit Ärger, Stress udn Urlaubsabbruck verbunden ist) .. aber RAUS, das ist das größere Problem, das ich sehen würde.
 
Ich mache mir da eigentlich gar keine Sorgen....
Im Impfpass steht ja ein Datum, bis wann die Impfung gilt. Das Datum und der Stempel, das sollte schon genügen.
Aber vielleicht bin ich ja zu unbekümmert?
Kennt jemand im eigenen privaten Umfeld ( also nicht über 3 Ecken ) jemanden, der schon mal echte Schwierigkeiten bekommen hat, obwohl alle Papiere den jeweiligen Vorschriften genügt haben?
Also zB jemanden, der zB heuer zB nach Kroatien mit dem EU-Impfpass ein- oder ausreisen wollte und Probleme bekommen hat, weil die Impfung schon weiter als 1 Jahr zurück lag ( aber noch nicht abgelaufen war natürlich ) ?
 
Das würde mich jetzt auch interessieren. Habe noch nie davon gehört.
Und Griechenland gehört ja zur EU, da wird ja sowieso nicht kontrolliert?
 
Kontrolliert werden kannst du theoretisch immer.
Sicher sind die Grenzen offen, aber das heißt nicht, dass sie nicht stichprobenartig jemanden herausfischen.
 
Ich war einmal mit der Foxl in Kroatien und die haben mich saublöd angeguckt, als ich ihnen Foxls "Reise-" bzw. Impfpass überreichte.:D Aber nun ja verlassen möchte ich mich darauf nicht, dass es immer so abläuft.:confused:

Jemand andere Erfahrungen?

Jährlich impfen tue ich den Peppino deswegen sicher net. Nun ja, mal sehen ...:o
 
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