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Tödliche Reise das Pitbullgesetz in den Niederlanden
Bericht vom WDR
Tödliche Reise – das Pitbullgesetz in den Niederlanden
Sonntag, 30. März 2008, 18.15 - 19.10 Uhr .
Pitbull
In den Niederlanden können Pitbulls und pitbullähnliche Hunde beschlagnahmt und getötet werden, wenn sie keinen Stammbaum mit FCI-Stempel haben. Der Fédération Cynologique International (FCI) sind die meisten der organisierten Züchter angeschlossen. Die FCI ist nicht der einzige Dachverband von Hundezüchtern, aber der einzige in Europa, der seine Mitglieder halbwegs gut kontrolliert.
Die Einfuhr pitbullartiger Hunde ohne FCI-Stammbaum ist ausdrücklich auch Touristen verboten, selbst wenn der Hund in Deutschland einen Verhaltenstest bestanden hat, also vom Maulkorb- oder Leinenzwang befreit ist. Die Frage des WDR, ob je Hunde deutscher Touristen beschlagnahmt wurden, konnte das niederländische Landwirtschaftsministerium nicht beantworten. Ein niederländischer Züchter berichtet, dies sei im Jahr 2007 geschehen. Der in den Süd-Niederlanden beschlagnahmte American Staffordshire Terrier sei aber freigelassen worden, nachdem sein deutscher Eigentümer einen FCI-Stammbaum vorgelegt habe.
Rechtsgrundlage für die Beschlagnahmungen ist die R.A.D., die „regeling agressieve dieren“, im Volksmund auch „Pitbullgesetz“ genannt. Diese Verordnung wurde 1993 vom niederländischen Landwirtschaftsministerium erlassen. Danach gelten Pitbulls und pitbullartige Hunde als aggressiv. Allein ihr Äußeres entscheidet über die Beschlagnahmung, nicht ihr Verhalten. 2005 wurde die R.A.D. konkretisiert. Seitdem sind Hunde, in deren Stammbaum die Rasse American Staffordshire Terrier angegeben ist, ausdrücklich nicht mehr vor der R.A.D. geschützt, wenn der Stammbaum nicht vom FCI ist.
Was ist ein Pitbull?
Hundehalter mit ihrem Pitbull
Zum einen sind damit Hunde gemeint, die selbst oder deren Eltern erfolgreich im Pit gegen andere Hunde gekämpft haben. Zum anderen ist damit die Rasse American Pit Bull Terrier gemeint. Sie entstand aus Gebrauchshunde- und Hundekampfrassen, die Immigranten aus Großbritannien in die USA brachten. Vor etwa 100 Jahren zerstritten sich die Pitbullzüchter. Die einen folgten dem UKC (United Kennel Club), der den Pitbull als Gebrauchshund – Hundekämpfe zunächst inklusive – erhalten wollte, die anderen folgten dem AKC (American Kennel Club), der die Zucht für Hundekämpfe verbot und den Pit Bull Terrier fortan American Staffordshire Terrier nannte. Der FCI übernahm die Definition des AKC und erkennt die Rasse American Pit Bull Terrier nicht an.
Was ist ein Pitbull oder pitbullartiger Hund im Sinne der R.A.D. (regeling agressieve dieren)? Die Verordnung listet 33 Merkmale des Pitbulls auf. Glatthaarig, muskulös, athletisch, aber nicht sehr schlank, eine im Vergleich zum Hinterteil massive Vorderseite – so lauten einige Kriterien der R.A.D. Staffordshire Terrier und American Staffordshire Terrier ohne FCI-Papiere sowie ihnen ähnliche Mischlinge sind Pitbulls im Sinne der R.A.D. Daneben wurden nach Angaben eines R.A.D.-Gutachters auch Hunde der Rassen Cane Corso, Dogo Canario, Alano und American Bulldog als Pitbullartige begutachtet und getötet. Ob auch Bullterrier, die eine andere Kopfform als der Pitbull haben, beschlagnahmt werden, ist unsicher. In einem Schreiben der niederländischen Botschaft in Berlin heißt es, Bullterrier dürften nur mit FCI-Stammbaum eingeführt werden. Dagegen berichtet eine niederländische R.A.D.-Expertin, Bullterrier seien auch ohne FCI-Stammbaum legal.
Zuständig für den Vollzug der R.A.D. sind die Gemeinden. Viele ignorieren die Verordnung oder wenden sie ausdrücklich nicht an. Einige setzen sie rigoros um, wie zum Beispiel die Stadt Rotterdam. Seit 2003, so heißt es, wird die Verordnung in den Niederlanden ernster genommen – weil damals ein Kind von einem Pitbull totgebissen wurde, sagen die einen, weil sich einige Politiker profilieren wollten, sagen die anderen. Die Zahl der R.A.D.-Opfer seit 1993 ist unbekannt. Erst ab 2003 nennt das Landwirtschaftsministerium Zahlen. Danach wurden 2003 147 pitbullartige Hunde beschlagnahmt und 122 von ihnen getötet, 2004 wurden von 322 konfiszierten Hunden 296 getötet und 2005 mussten 323 von 429 sterben.
Wenn pitbullartige Hunde wieder freigelassen werden, so entweder weil die Eigentümer FCI-Papiere nachlieferten oder weil sie Widerspruch einlegten und belegten, dass ihr Hund einem Pitbull nicht gleicht. Selten oder nie sind es Gegengutachten selbsternannten Hundexperten, die einen Hund vor der Giftspritze retten, sondern Richter, die gegen die Meinung der staatlichen Gutachter entscheiden. Informierte Kreise wissen von einem Richter zu berichten, der den Hund mit der Begründung freisprach, er liebe Tiere. Das niederländische Fernsehen meldete Anfang 2007, Groningens Bürgermeister habe einen Hund freigesprochen, nachdem dessen Eigentümer samt Anhang die Polizeihauptwache gestürmt hatten.
Misshandlung von Hunden in den Lagern?
Einige Eigentümer, die ihre Hunde tot oder lebendig zurückerhielten, berichten über Verletzungen. Beweise dafür, dass beschlagnahmte Hunde in den Lagern misshandelt werden, gibt es nicht. Eine Niederländerin berichtete dem WDR, sie habe einen ihrer Hunde in sehr schlechter Verfassung, abgemagert, mit Verletzungen an den Ohren, den Füßen und der Kehle, zurückerhalten. Auf Bildern, die das niederländische Fernsehen kurz nach der Rückkehr ihres Hundes sendete, ist eine Wunde an der Rute und die Magerkeit des Hundes zu erkennen. Anfang 2007 Jahres kursierten auf einer niederländische Internetseite Fotos getöteter Hunde mit entzündeten Zitzen, wunden Stellen an den Hinterläufen und blutigem Maul, die ab Frühjahr 2007 auch auf deutschen Seiten verbreitet wurden. Kurze Zeit später wurde die niederländische Seite vom Netz genommen. Ein ehemaliger Mitarbeiter der Behörde, die für die Unterbringung der Hunde verantwortlich ist, berichtet, sie würden gut behandelt, seien aber nach der Beschlagnahmung oft verstört, was zu Verletzungen führen könne. Hunde, die aggressiv reagierten, würden nicht ausgeführt.
Noch immer kennen viele Halter pitbuallartiger Hunde in den Niederlanden die R.A.D. nicht, wollen sie nicht kennen oder wurden von Hundeverkäufern gründlich desinformiert. Im Nachbarland Belgien unterliegt die Zucht dieser Hunde kaum Beschränkungen. Für Nachschub über die offene Grenze ist daher gesorgt. Wer in den Niederlanden lebt, die R.A.D. kennt und einen Staff-Welpen nicht bei einem FCI-Züchter kauft, weil er woanders billiger und schneller zu haben ist, macht sich mitschuldig an seinem Leid. Das ist eine Erklärung dafür, dass man bei Demonstrationen gegen die R.A.D. so wenig Niederländer sieht.
In diesem Frühjahr soll die R.A.D. nach einer Evaluation gegebenenfalls geändert und um weitere Rassen ergänzt werden. Auf eine rassebezogene Statistik der Beißunfälle kann das Landwirtschaftsministerium dabei nicht zurückgreifen, denn es führt keine. Klar ist nur, dass die Zahl der Krankenhauseinweisungen nach Hundebissen in den Niederlanden seit Jahren konstant ist.
Die nordrhein-westfälische Beißstatistik hat gezeigt: Pitbullähnliche Hunde beißen nicht häufiger zu als Hunde vieler anderer Rassen, die keinen Beschränkungen unterliegen. Da die Zahl der Bissverletzungen durch pitbullartige Hunde bezogen auf ihre Population seit 2003 kontinuierlich sank, während die Zahl der Bissverletzungen durch Hunde großer Rassen leicht zunahm, ist anzunehmen, dass es Sinn hatte, das Verhalten pitbullartiger Hunde zu testen und die Sachkunde ihrer Halter zu prüfen und dass diese Auflagen helfen könnten, viele Beißverletzungen durch Hunde großer Rassen zu vermeiden. Doch Verhaltenstests für alle oder alle großen Hunde vorzuschreiben, ist der Politik zu aufwendig. Das Argument des Gesetzgebers, nur gewisse Rassen müssten reglementiert werden, weil sie bevorzugt von Kriminellen oder in ungeeigneten Haltungsformen gehalten würden, ist berechtigt. Wenn sich der Gesetzgeber danach aber nicht dafür interessiert, auf welche Rassen Kriminelle oder unerfahrene Hundehalter umsteigen, um den Auflagen zu entgehen, erfüllen die Reglements ihren Zweck nicht – die Vermeidung von Bissverletzungen.
So unterschiedlich das Hundegesetz und die R.A.D. auch sind, sie haben ein Ziel gemeinsam: Die Anzahl der pitbullähnlichen Hunde zu reduzieren, damit sie nicht in falsche Hände geraten und beim nächsten zum Medienereignis gemachten Biss eines Pitbulls keiner sagen kann, die Politiker hätten nichts unternommen. Dahingehend ist das Hundegesetz rigoroser als die R.A.D. In Nordhrein-Westfalen ist die Zucht verboten und eine legale Haltung nur noch möglich, wenn die Tiere aus dem Tierheim stammen. In den Niederlanden dürfen pitbullähnliche Hunde gezüchtet und ohne Auflagen gehalten werden, wenn sie einen FCI-Stammbaum haben.
Autorin: Katinka Schröder
http://www.wdr.de/tv/servicezeit/tiere_suchen/sendungsbeitraege/2008/0330/01_pitbullgesetz.jsp
Online Petition: http://www.ipetitions.com/petition/nl2008/
Bericht vom WDR
Tödliche Reise – das Pitbullgesetz in den Niederlanden
Sonntag, 30. März 2008, 18.15 - 19.10 Uhr .
Pitbull
In den Niederlanden können Pitbulls und pitbullähnliche Hunde beschlagnahmt und getötet werden, wenn sie keinen Stammbaum mit FCI-Stempel haben. Der Fédération Cynologique International (FCI) sind die meisten der organisierten Züchter angeschlossen. Die FCI ist nicht der einzige Dachverband von Hundezüchtern, aber der einzige in Europa, der seine Mitglieder halbwegs gut kontrolliert.
Die Einfuhr pitbullartiger Hunde ohne FCI-Stammbaum ist ausdrücklich auch Touristen verboten, selbst wenn der Hund in Deutschland einen Verhaltenstest bestanden hat, also vom Maulkorb- oder Leinenzwang befreit ist. Die Frage des WDR, ob je Hunde deutscher Touristen beschlagnahmt wurden, konnte das niederländische Landwirtschaftsministerium nicht beantworten. Ein niederländischer Züchter berichtet, dies sei im Jahr 2007 geschehen. Der in den Süd-Niederlanden beschlagnahmte American Staffordshire Terrier sei aber freigelassen worden, nachdem sein deutscher Eigentümer einen FCI-Stammbaum vorgelegt habe.
Rechtsgrundlage für die Beschlagnahmungen ist die R.A.D., die „regeling agressieve dieren“, im Volksmund auch „Pitbullgesetz“ genannt. Diese Verordnung wurde 1993 vom niederländischen Landwirtschaftsministerium erlassen. Danach gelten Pitbulls und pitbullartige Hunde als aggressiv. Allein ihr Äußeres entscheidet über die Beschlagnahmung, nicht ihr Verhalten. 2005 wurde die R.A.D. konkretisiert. Seitdem sind Hunde, in deren Stammbaum die Rasse American Staffordshire Terrier angegeben ist, ausdrücklich nicht mehr vor der R.A.D. geschützt, wenn der Stammbaum nicht vom FCI ist.
Was ist ein Pitbull?
Hundehalter mit ihrem Pitbull
Zum einen sind damit Hunde gemeint, die selbst oder deren Eltern erfolgreich im Pit gegen andere Hunde gekämpft haben. Zum anderen ist damit die Rasse American Pit Bull Terrier gemeint. Sie entstand aus Gebrauchshunde- und Hundekampfrassen, die Immigranten aus Großbritannien in die USA brachten. Vor etwa 100 Jahren zerstritten sich die Pitbullzüchter. Die einen folgten dem UKC (United Kennel Club), der den Pitbull als Gebrauchshund – Hundekämpfe zunächst inklusive – erhalten wollte, die anderen folgten dem AKC (American Kennel Club), der die Zucht für Hundekämpfe verbot und den Pit Bull Terrier fortan American Staffordshire Terrier nannte. Der FCI übernahm die Definition des AKC und erkennt die Rasse American Pit Bull Terrier nicht an.
Was ist ein Pitbull oder pitbullartiger Hund im Sinne der R.A.D. (regeling agressieve dieren)? Die Verordnung listet 33 Merkmale des Pitbulls auf. Glatthaarig, muskulös, athletisch, aber nicht sehr schlank, eine im Vergleich zum Hinterteil massive Vorderseite – so lauten einige Kriterien der R.A.D. Staffordshire Terrier und American Staffordshire Terrier ohne FCI-Papiere sowie ihnen ähnliche Mischlinge sind Pitbulls im Sinne der R.A.D. Daneben wurden nach Angaben eines R.A.D.-Gutachters auch Hunde der Rassen Cane Corso, Dogo Canario, Alano und American Bulldog als Pitbullartige begutachtet und getötet. Ob auch Bullterrier, die eine andere Kopfform als der Pitbull haben, beschlagnahmt werden, ist unsicher. In einem Schreiben der niederländischen Botschaft in Berlin heißt es, Bullterrier dürften nur mit FCI-Stammbaum eingeführt werden. Dagegen berichtet eine niederländische R.A.D.-Expertin, Bullterrier seien auch ohne FCI-Stammbaum legal.
Zuständig für den Vollzug der R.A.D. sind die Gemeinden. Viele ignorieren die Verordnung oder wenden sie ausdrücklich nicht an. Einige setzen sie rigoros um, wie zum Beispiel die Stadt Rotterdam. Seit 2003, so heißt es, wird die Verordnung in den Niederlanden ernster genommen – weil damals ein Kind von einem Pitbull totgebissen wurde, sagen die einen, weil sich einige Politiker profilieren wollten, sagen die anderen. Die Zahl der R.A.D.-Opfer seit 1993 ist unbekannt. Erst ab 2003 nennt das Landwirtschaftsministerium Zahlen. Danach wurden 2003 147 pitbullartige Hunde beschlagnahmt und 122 von ihnen getötet, 2004 wurden von 322 konfiszierten Hunden 296 getötet und 2005 mussten 323 von 429 sterben.
Wenn pitbullartige Hunde wieder freigelassen werden, so entweder weil die Eigentümer FCI-Papiere nachlieferten oder weil sie Widerspruch einlegten und belegten, dass ihr Hund einem Pitbull nicht gleicht. Selten oder nie sind es Gegengutachten selbsternannten Hundexperten, die einen Hund vor der Giftspritze retten, sondern Richter, die gegen die Meinung der staatlichen Gutachter entscheiden. Informierte Kreise wissen von einem Richter zu berichten, der den Hund mit der Begründung freisprach, er liebe Tiere. Das niederländische Fernsehen meldete Anfang 2007, Groningens Bürgermeister habe einen Hund freigesprochen, nachdem dessen Eigentümer samt Anhang die Polizeihauptwache gestürmt hatten.
Misshandlung von Hunden in den Lagern?
Einige Eigentümer, die ihre Hunde tot oder lebendig zurückerhielten, berichten über Verletzungen. Beweise dafür, dass beschlagnahmte Hunde in den Lagern misshandelt werden, gibt es nicht. Eine Niederländerin berichtete dem WDR, sie habe einen ihrer Hunde in sehr schlechter Verfassung, abgemagert, mit Verletzungen an den Ohren, den Füßen und der Kehle, zurückerhalten. Auf Bildern, die das niederländische Fernsehen kurz nach der Rückkehr ihres Hundes sendete, ist eine Wunde an der Rute und die Magerkeit des Hundes zu erkennen. Anfang 2007 Jahres kursierten auf einer niederländische Internetseite Fotos getöteter Hunde mit entzündeten Zitzen, wunden Stellen an den Hinterläufen und blutigem Maul, die ab Frühjahr 2007 auch auf deutschen Seiten verbreitet wurden. Kurze Zeit später wurde die niederländische Seite vom Netz genommen. Ein ehemaliger Mitarbeiter der Behörde, die für die Unterbringung der Hunde verantwortlich ist, berichtet, sie würden gut behandelt, seien aber nach der Beschlagnahmung oft verstört, was zu Verletzungen führen könne. Hunde, die aggressiv reagierten, würden nicht ausgeführt.
Noch immer kennen viele Halter pitbuallartiger Hunde in den Niederlanden die R.A.D. nicht, wollen sie nicht kennen oder wurden von Hundeverkäufern gründlich desinformiert. Im Nachbarland Belgien unterliegt die Zucht dieser Hunde kaum Beschränkungen. Für Nachschub über die offene Grenze ist daher gesorgt. Wer in den Niederlanden lebt, die R.A.D. kennt und einen Staff-Welpen nicht bei einem FCI-Züchter kauft, weil er woanders billiger und schneller zu haben ist, macht sich mitschuldig an seinem Leid. Das ist eine Erklärung dafür, dass man bei Demonstrationen gegen die R.A.D. so wenig Niederländer sieht.
In diesem Frühjahr soll die R.A.D. nach einer Evaluation gegebenenfalls geändert und um weitere Rassen ergänzt werden. Auf eine rassebezogene Statistik der Beißunfälle kann das Landwirtschaftsministerium dabei nicht zurückgreifen, denn es führt keine. Klar ist nur, dass die Zahl der Krankenhauseinweisungen nach Hundebissen in den Niederlanden seit Jahren konstant ist.
Die nordrhein-westfälische Beißstatistik hat gezeigt: Pitbullähnliche Hunde beißen nicht häufiger zu als Hunde vieler anderer Rassen, die keinen Beschränkungen unterliegen. Da die Zahl der Bissverletzungen durch pitbullartige Hunde bezogen auf ihre Population seit 2003 kontinuierlich sank, während die Zahl der Bissverletzungen durch Hunde großer Rassen leicht zunahm, ist anzunehmen, dass es Sinn hatte, das Verhalten pitbullartiger Hunde zu testen und die Sachkunde ihrer Halter zu prüfen und dass diese Auflagen helfen könnten, viele Beißverletzungen durch Hunde großer Rassen zu vermeiden. Doch Verhaltenstests für alle oder alle großen Hunde vorzuschreiben, ist der Politik zu aufwendig. Das Argument des Gesetzgebers, nur gewisse Rassen müssten reglementiert werden, weil sie bevorzugt von Kriminellen oder in ungeeigneten Haltungsformen gehalten würden, ist berechtigt. Wenn sich der Gesetzgeber danach aber nicht dafür interessiert, auf welche Rassen Kriminelle oder unerfahrene Hundehalter umsteigen, um den Auflagen zu entgehen, erfüllen die Reglements ihren Zweck nicht – die Vermeidung von Bissverletzungen.
So unterschiedlich das Hundegesetz und die R.A.D. auch sind, sie haben ein Ziel gemeinsam: Die Anzahl der pitbullähnlichen Hunde zu reduzieren, damit sie nicht in falsche Hände geraten und beim nächsten zum Medienereignis gemachten Biss eines Pitbulls keiner sagen kann, die Politiker hätten nichts unternommen. Dahingehend ist das Hundegesetz rigoroser als die R.A.D. In Nordhrein-Westfalen ist die Zucht verboten und eine legale Haltung nur noch möglich, wenn die Tiere aus dem Tierheim stammen. In den Niederlanden dürfen pitbullähnliche Hunde gezüchtet und ohne Auflagen gehalten werden, wenn sie einen FCI-Stammbaum haben.
Autorin: Katinka Schröder
http://www.wdr.de/tv/servicezeit/tiere_suchen/sendungsbeitraege/2008/0330/01_pitbullgesetz.jsp
Online Petition: http://www.ipetitions.com/petition/nl2008/
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