Es hat sich noch immer nicht herumgesprochen, daß Katzenhalter für ihr Tier auch die Obsorgepflicht trifft.
Allein in meiner Wohngegend (Stadt) sind in letzter Zeit vermehrt gleich alle Varianten fahrlässiger Katzenhaltung festzustellen:
Katze vermißt (Sturz vom ungesicherten Balkon im 2. Stock, gefunden 10 Tage danach in einer Tiefgarage unter einer Motorhaube )
Katze setzt zum Sprung an in das gekippte Fenster (vor meinen Augen)
Katze auf ungesicherter Terrasse im 3. Stock (ein freundlicher Hinweis wird mit Götz-Zitat quittiert)
Katzenhaltung mit Freigang (!) neben stark befahrener Einbahn
Während die einen ihr Tier aus Unwissenheit den Gefahren aussetzen, tun es die anderen ganz bewußt. Sie betrachten sogar gesetzliche Haltungsvorschriften als Einmischung in ihr Leben.
Manche wollen kein Geld ausgeben für ein Sicherheitsnetz, welches das lebende Spielzeug Katze vor Verletzung und Tod bewahren könnte.
Ich verstehe nicht, warum sich letztere überhaupt ein Haustier nehmen.
****************
Da kommt die Presseaussendung der Kärnter TSch-Ombudsfrau gerade zur rechten Zeit:
Tiere/Tierschutz/Sommerzeit/Sicherheit/Kärnten
2010-06-11 / 11:09:40 / Tierschutzombudsfrau des Landes Kärnten
Todesfalle Fenster
Utl.: Die Kärtner Tierschutzombudsfrau warnt vor den Gefahren von offenen und gekippten Fenstern für Hauskatzen = Klagenfurt (OTS) -
Innerhalb von nur 24 Stunden mussten am vergangenen Wochenende in eine einzige Tierklinik in Kärnten vier schwerverletzte Katzen als akute Notfälle eingeliefert werden. All diesen Tieren war ein geöffnetes bzw. gekipptes Fenster zumVerhängnis geworden.
Anlass genug für die Tierschutzombudsfrau des Landes Kärnten, Dr. Marina Zuzzi-Krebitz, eindringlich vor dieser tödlichen Gefahr zu warnen. In der warmen Jahreszeit gehören Fensterstürze von Katzen zu den häufigsten Verletzungs- und leider auch Todesursachen bei diesen Tieren. Da mittlerweile in der Stadt bereits mehr Katzen den Tod durch Fensterstürze als durch Verkehrsunfälle finden, hat der Gesetzgeber die Konsequenzen gezogen und schreibt Katzenhalternfolgende Regelung vor:
"Werden Tiere in Räumen gehalten, bei denen die Gefahr eines Fenstersturzes besteht, so sind die Fenster oder Balkone mit geeigneten Schutzvorrichtungen zu versehen."
In der Praxis ist dieser Schutz leicht mittels Fenstergittern bzw. -netzen, welche im Handel erhältlich sind, zu bewerkstelligen. Durch Kippfenstereinsätze können Kippfenster, die schon vielen Katzen zur tödlichen Falle geworden sind, abgesichert werden. "Als Tierschutzombudsfrau begrüße ich diese sinnvolle gesetzliche Bestimmung die viel Leid vermeiden kann und appelliere an alle Katzenbesitzer das Leben ihrer Katzen zu schützen" so Dr. Marina Zuzzi-Krebitz.
Rückfragehinweis:
Tierschutzombudsfrau Dr. Marina Zuzzi-Krebitz
Mießtalerstraße 8 / 2.OG, 9020 Klagenfurt
E-Mail: tierschutzombudsmann@ktn.gv.at Tel.Nr.: 0664/ 80 536
WWW.OTS.AT ***OTS0127 2010-06-11/11:09
Allein in meiner Wohngegend (Stadt) sind in letzter Zeit vermehrt gleich alle Varianten fahrlässiger Katzenhaltung festzustellen:
Katze vermißt (Sturz vom ungesicherten Balkon im 2. Stock, gefunden 10 Tage danach in einer Tiefgarage unter einer Motorhaube )
Katze setzt zum Sprung an in das gekippte Fenster (vor meinen Augen)
Katze auf ungesicherter Terrasse im 3. Stock (ein freundlicher Hinweis wird mit Götz-Zitat quittiert)
Katzenhaltung mit Freigang (!) neben stark befahrener Einbahn
Während die einen ihr Tier aus Unwissenheit den Gefahren aussetzen, tun es die anderen ganz bewußt. Sie betrachten sogar gesetzliche Haltungsvorschriften als Einmischung in ihr Leben.
Manche wollen kein Geld ausgeben für ein Sicherheitsnetz, welches das lebende Spielzeug Katze vor Verletzung und Tod bewahren könnte.
Ich verstehe nicht, warum sich letztere überhaupt ein Haustier nehmen.
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Da kommt die Presseaussendung der Kärnter TSch-Ombudsfrau gerade zur rechten Zeit:
Tiere/Tierschutz/Sommerzeit/Sicherheit/Kärnten
2010-06-11 / 11:09:40 / Tierschutzombudsfrau des Landes Kärnten
Todesfalle Fenster
Utl.: Die Kärtner Tierschutzombudsfrau warnt vor den Gefahren von offenen und gekippten Fenstern für Hauskatzen = Klagenfurt (OTS) -
Innerhalb von nur 24 Stunden mussten am vergangenen Wochenende in eine einzige Tierklinik in Kärnten vier schwerverletzte Katzen als akute Notfälle eingeliefert werden. All diesen Tieren war ein geöffnetes bzw. gekipptes Fenster zumVerhängnis geworden.
Anlass genug für die Tierschutzombudsfrau des Landes Kärnten, Dr. Marina Zuzzi-Krebitz, eindringlich vor dieser tödlichen Gefahr zu warnen. In der warmen Jahreszeit gehören Fensterstürze von Katzen zu den häufigsten Verletzungs- und leider auch Todesursachen bei diesen Tieren. Da mittlerweile in der Stadt bereits mehr Katzen den Tod durch Fensterstürze als durch Verkehrsunfälle finden, hat der Gesetzgeber die Konsequenzen gezogen und schreibt Katzenhalternfolgende Regelung vor:
"Werden Tiere in Räumen gehalten, bei denen die Gefahr eines Fenstersturzes besteht, so sind die Fenster oder Balkone mit geeigneten Schutzvorrichtungen zu versehen."
In der Praxis ist dieser Schutz leicht mittels Fenstergittern bzw. -netzen, welche im Handel erhältlich sind, zu bewerkstelligen. Durch Kippfenstereinsätze können Kippfenster, die schon vielen Katzen zur tödlichen Falle geworden sind, abgesichert werden. "Als Tierschutzombudsfrau begrüße ich diese sinnvolle gesetzliche Bestimmung die viel Leid vermeiden kann und appelliere an alle Katzenbesitzer das Leben ihrer Katzen zu schützen" so Dr. Marina Zuzzi-Krebitz.
Rückfragehinweis:
Tierschutzombudsfrau Dr. Marina Zuzzi-Krebitz
Mießtalerstraße 8 / 2.OG, 9020 Klagenfurt
E-Mail: tierschutzombudsmann@ktn.gv.at Tel.Nr.: 0664/ 80 536
WWW.OTS.AT ***OTS0127 2010-06-11/11:09