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Tierschutzprozess: VGT wirft Staatsanwalt mehrfachen Gesetzesbruch vor
Utl.: Geschäftsführer des VGT belegt detailliert die Verfehlungen der Wiener Neustädter Staatsanwaltschaft und fordert von der Justizministerin die Einstellung des Verfahrens =
Wien (OTS) - In einem offenen Brief wendet sich einer der im
Tierschutzprozess Angeklagten, Harald Balluch, Geschäftsführer des
Verein Gegen Tierfabriken nun an das Bundesministerium für Justiz. In
dem 17-seitigem Dokument wird detailliert belegt, wie der Wiener
Neustädter Staatsanwalt Mag. Wolfgang Handler in der Tierschutzcausa
mehrfach das Gesetz zum Nachteil der Angeklagten brach:
~
- Der Staatsanwalt hat zugelassen, dass die entlastenden Ergebnisse
der verdeckten Ermittlungen, von denen er in Kenntnis war,
unterdrückt wurden.
- Der Staatsanwalt hat Oberstaatsanwaltschaft und Ministerium falsch
über das Verfahren berichtet. Diese bekamen daher als
übergeordnete weisungsbefugte Instanzen einen falschen Eindruck
von den Fakten.
- Er hat - obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre - die Aufnahme
von Entlastungsbeweisen verweigert und somit ein jahrelanges
Hauptverfahren, inklusive finanzieller Vernichtung der
Angeklagten verursacht, ohne zuvor deren entlastende Beweise
aufzunehmen, obwohl diese geeignet gewesen wären, den Tatverdacht
zu beseitigen.
- Er hat den Angeklagten und deren Verteidigern das grundlegende
Recht auf Einsehen und Anhören von Ermittlungsergebnissen
gesetzwidrig verweigert.
- Er hat durch Verfahrensverzögerungen und irreführende
Informationen an Gericht und Angeklagte daran mitgewirkt, deren
Einsicht in entlastende Aktenbestandteile erfolgreich zu
verhindern.
- Er hat - obwohl er gesetzlich dazu verpflichtet gewesen wäre -
kriminalpolizeiliche Ermittlungsergebnisse nicht selbst
staatsanwaltschaftlich geprüft und auf diese Weise die
Unterdrückung entlastender Beweismittel ermöglicht.
- Er hat belastende Ermittlungsergebnisse erfunden.
~
Harald Balluch appelliert an das Ministerium für Justiz,
~
- Staatsanwalt Mag. Wolfgang Handler anzuweisen, endlich für eine
gesetzeskonforme vollständige Akteneinsicht zu sorgen,
- sich im Sinne der Objektivität nicht nur vom Staatsanwalt über
den Verfahrensstand berichten zu lassen, sondern auch die
Verteidigung anzuhören - immerhin habe der Staatsanwalt bereits
schon einmal das Ministerium in der Tierschutzcausa falsch
unterrichtet,
- der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt aufgrund deren
schwerwiegender Verfehlungen das Verfahren zu entziehen und
- dass nach eingehender Prüfung der objektiven Fakten der
Strafantrag zurückgezogen und das Verfahren eingestellt werde, so
wie die Staatsanwaltschaften Wien und Linz das bei analogen
Fällen ("Selbstanzeigen") auch bereits getan haben.
~
Der vollständige Text des offenen Briefs findet sich hier:
http://www.vgt.at/presse/news/2010/news20101229m_1.php
Rückfragehinweis:
Harald Balluch, Tel.: 01/9291498, Email: harald.balluch@vgt.at
Verein Gegen Tierfabriken, Email: vgt@vgt.at
Utl.: Geschäftsführer des VGT belegt detailliert die Verfehlungen der Wiener Neustädter Staatsanwaltschaft und fordert von der Justizministerin die Einstellung des Verfahrens =
Wien (OTS) - In einem offenen Brief wendet sich einer der im
Tierschutzprozess Angeklagten, Harald Balluch, Geschäftsführer des
Verein Gegen Tierfabriken nun an das Bundesministerium für Justiz. In
dem 17-seitigem Dokument wird detailliert belegt, wie der Wiener
Neustädter Staatsanwalt Mag. Wolfgang Handler in der Tierschutzcausa
mehrfach das Gesetz zum Nachteil der Angeklagten brach:
~
- Der Staatsanwalt hat zugelassen, dass die entlastenden Ergebnisse
der verdeckten Ermittlungen, von denen er in Kenntnis war,
unterdrückt wurden.
- Der Staatsanwalt hat Oberstaatsanwaltschaft und Ministerium falsch
über das Verfahren berichtet. Diese bekamen daher als
übergeordnete weisungsbefugte Instanzen einen falschen Eindruck
von den Fakten.
- Er hat - obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre - die Aufnahme
von Entlastungsbeweisen verweigert und somit ein jahrelanges
Hauptverfahren, inklusive finanzieller Vernichtung der
Angeklagten verursacht, ohne zuvor deren entlastende Beweise
aufzunehmen, obwohl diese geeignet gewesen wären, den Tatverdacht
zu beseitigen.
- Er hat den Angeklagten und deren Verteidigern das grundlegende
Recht auf Einsehen und Anhören von Ermittlungsergebnissen
gesetzwidrig verweigert.
- Er hat durch Verfahrensverzögerungen und irreführende
Informationen an Gericht und Angeklagte daran mitgewirkt, deren
Einsicht in entlastende Aktenbestandteile erfolgreich zu
verhindern.
- Er hat - obwohl er gesetzlich dazu verpflichtet gewesen wäre -
kriminalpolizeiliche Ermittlungsergebnisse nicht selbst
staatsanwaltschaftlich geprüft und auf diese Weise die
Unterdrückung entlastender Beweismittel ermöglicht.
- Er hat belastende Ermittlungsergebnisse erfunden.
~
Harald Balluch appelliert an das Ministerium für Justiz,
~
- Staatsanwalt Mag. Wolfgang Handler anzuweisen, endlich für eine
gesetzeskonforme vollständige Akteneinsicht zu sorgen,
- sich im Sinne der Objektivität nicht nur vom Staatsanwalt über
den Verfahrensstand berichten zu lassen, sondern auch die
Verteidigung anzuhören - immerhin habe der Staatsanwalt bereits
schon einmal das Ministerium in der Tierschutzcausa falsch
unterrichtet,
- der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt aufgrund deren
schwerwiegender Verfehlungen das Verfahren zu entziehen und
- dass nach eingehender Prüfung der objektiven Fakten der
Strafantrag zurückgezogen und das Verfahren eingestellt werde, so
wie die Staatsanwaltschaften Wien und Linz das bei analogen
Fällen ("Selbstanzeigen") auch bereits getan haben.
~
Der vollständige Text des offenen Briefs findet sich hier:
http://www.vgt.at/presse/news/2010/news20101229m_1.php
Rückfragehinweis:
Harald Balluch, Tel.: 01/9291498, Email: harald.balluch@vgt.at
Verein Gegen Tierfabriken, Email: vgt@vgt.at