Tierschutzgesetzt.....Katrationspflicht !

schmauchi

Medium Knochen
hat von Euch wer eine Ahnung , ab wann die Kastrationpflicht für Katzen in Kraft getreten ist ?? Meine Ahnung ist ab 1. August.....aber :confused:
lieg sicher daneben .
Danke
lg.
 
Ja das würde mich eben interessieren ! Mir kommt nämlich vor seit 1. August aber es kann auch schon früher gewesen sein. Es wurde ja viel geredet aber......keine Ahnung ab wann jetzt diese "Pflicht" ist. :D
lg.
 
bist du dir da ganz sicher? von deutschland weiß ich nämlich daß eine kastration ohne medizinische indikation verboten ist!!!
und eigentlich dachte ich daß es in österreich auch ähnlich geregelt wird mit dem neuen gesetz.
natürlich kann man eine medizinische indikation leicht finden aber daß eine kastration verpflichtend ist, wäre mir neu :confused: :confused:
 
Zuletzt bearbeitet:
in österreich ist das so:

§ 7
(1) Eingriffe, die nicht therapeutischen oder diagnostischen Zielen oder der fachgerechten Kennzeichnung von Tieren in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften dienen, sind verboten, insbesondere

1. Eingriffe zur Veränderung des phänotypischen Erscheinungsbildes eines Tieres,

2. das Kupieren des Schwanzes,

3. das Kupieren der Ohren,

4. das Durchtrennen der Stimmbänder,

5. das Entfernen der Krallen und Zähne,

6. das Kupieren des Schnabels.

(2) Ausnahmen von diesen Verboten sind nur gestattet

1. zur Verhütung der Fortpflanzung oder

2. wenn der Eingriff für die vorgesehene Nutzung des Tieres, zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist; diese Eingriffe sind in der Verordnung gemäß § 24` Abs. 1 Z 1 festzulegen.


das wars. wer auch immer von einer kastrationspflicht redet, erzählt groben unsinn.
 
absolut nicht! es gibt zu heimtieren überhaupt keine besonderen bestimmungen im tierschutzgesetz. sie sind - wie alle - von fähigen menschen und ihren bedürfnissen entsprechend zu halten. punkt.

wer auch immer von einer kastrationspflicht redet, erzählt groben unsinn. mir wäre auch vorher noch nie von einer solchen etwas zu ohren gekommen.

wer hat das erzählt?
 
ich hab aber auch mal was gehört das darüber diskutieren wird, das freigänger gesetzlich kastriert werden müssen... aber es ist noch nicht gesetzlich und ich glaub, es wurde eh wieder verworfen
 
flaxig schrieb:
von deutschland weiß ich nämlich daß eine kastration ohne medizinische indikation verboten ist!!!
:eek: Dass eine Kastration Verboten ist, ohne Indikation kann ich mir kaum vorstellen!
Dann wären ja alle Tierheime Straftäter bzw. würden ständig Ordnungswidrigkeiten begehen... schließlich werden bei uns Tierheimkatzen vor der Vermittlung kastriert. :confused:
 
Sandohund schrieb:
:eek: Dass eine Kastration Verboten ist, ohne Indikation kann ich mir kaum vorstellen!
Dann wären ja alle Tierheime Straftäter bzw. würden ständig Ordnungswidrigkeiten begehen... schließlich werden bei uns Tierheimkatzen vor der Vermittlung kastriert. :confused:
müßte man sich mal erkundigen. mir wurde das so gesagt in einer vorlesung.
würde mich interessieren wies wirklich ausschaut in deutschland.
weiß wer genaueres?
 
Also es gilt lt. neuem Tierschutzgesetz. Hatte nämlich vor 2 Tagen ein Telefonat mit unserem Amtstierarzt bzgl. Tollwutimpfung und da sind wir eben auf die Katzen und kastrieren gekommen. Da hat er mich sofort ausgebessert als ich sagte ..."sollte kommen"......auf ist schon !!!!
Ich war zu blöd um genauer nachzufragen ab wann es zutrifft. Ich kann ja ma Dienstag nochmals bei ihm nachfragen, wollte aber vorher mal hier fragen ob jemand irgendwie es noch im Kopf hat.
Anm. bei Bauernhofkatzen gilt diese Bestimmung nicht :(
lg.
Doris
 
Na eben beim "Ottonormalverbraucher". Zuchtkatzen und Bauernkatzen sind aus diesem "sinnigen" Gesetz ausgenommen.
Argument vom TA(amts....) die Bauern sagen es sei nicht die ihre, wir füttern ja nicht und die kommen n u r s o :( :( :(
Toll, gell ? :mad:
lg.
Doris
 
Ich finde das Gesetz gut, aber es ist halt ziemlich blöde das Bauern sich einfach so mit "ach sind nicht meine, die kommen nur zum fressen her" rausreden können. :rolleyes: Aber es betrifft ALLE Katzen, auch Bauernkatzen (ausgenommen Zuchtkatzen, aber die lässt ja niemand frei herumrennen eigentlich)

Wann es jedoch in Kraft tritt weiß ich auch nicht genau. :confused: Es gibt ja diese "Übergangsfrist" bis das neue Gesetz gilt.

Hier der genaue Wortlaut vom neuen Tierschutzgesetz:

(9) Werden Katzen mit regelmäßigen Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Teire nicht zur gewerbsmäßigen Zucht verwendet werden.

Also kein grober Unfug!
 
flaxig schrieb:
bist du dir da ganz sicher? von deutschland weiß ich nämlich daß eine kastration ohne medizinische indikation verboten ist!!!

:eek: Na super, da vermehren sich die Freigänger ja dann ständig! Bist du sicher daß das stimmt? Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.
:confused:
 
bin mir relativ sicher daß es da eher um hunde geht....obwohl es ist wie das kupieren begründet: man darf das tier nicht ohne med. indikation "verstümmeln". so oder so ähnlich wurde das jedenfalls vorgetragen.
hm....werd wohl im wintersemester nachfragen :confused:
 
http://www.tierzeit.at/aktuell10121.htm

Aktuell 18.2.2005
Kastrationspflicht bei Katzen

VIER PFOTEN: Tierhalter müssen ihre freilaufenden Katzen seit 1. Jänner kastrieren lassen!

Wien, 18.02.05: "Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie sind von einem Tierarzt kastrieren zu lassen ()". So steht die verpflichtende Kastration im neuen Tierschutzgesetz festgeschrieben.
 
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