Neues von ZERGportal
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Karlsruhe - 5000 Euro Belohnung für Hinweise auf einen Tierquäler, durch dessen Hand zwei Katzen qualvoll sterben mussten: Soviel ist einem Privatmann das Leben der Tiere wert, deren Peiniger die Polizei derzeit in Karlsruhe sucht. Doch welchen Wert misst der Staat einem Tierleben zu?
Immer wieder monieren Tierschützer, dass zu billig davonkomme, wer ein Tier zu Tode quält. »Die Höchststrafe liegt bei drei Jahren Freiheitsentzug. Doch die wird so gut wie nie angewandt«, kritisiert Martina Klausmann vom Landestierschutzverband in Karlsruhe. Tiere, da ist die Tierschützerin sicher, haben einfach keine Lobby.
Für den Tierschutz gebe es kaum Geld – »Der weitaus überwiegende Teil der Tierheime in Baden-Württemberg wird privat und ehrenamtlich betrieben« – und auch mit den rechtlichen Befugnissen der Tierschützer sei es nicht weit her: »Im Gegensatz zum Naturschutz haben wir immer noch kein Verbandsklagerecht«, klagt Klausmann. So können sich die Tierschutzverbände nicht auf das Tierschutzgesetz berufen und selbstständig gegen Verstöße klagen.
Klausmann und den Kollegen bleibt nur die Beratung. »Wenn wir wissen, wo das oder die gequälten Tiere sind, schicken die Tierschutzvereine einen Tierschutzberater vorbei.« Seien die Halter beratungsresistent, könne der Tierschutz nur an die Polizei oder das Veterinäramt übergeben.
Oft ist es aber auch nicht der Halter selbst, der ein Tier quält: »Da werden Hunde aufgehängt, Igel angezündet, Schafe geköpft oder Pferde verstümmelt«, weiß die Tierschützerin. Und fragt sich bei solchen Fällen, ob das nächste Opfer ein Mensch sein wird. Besonders bitter sind diese Taten, weil sie meist unbeobachtet passieren: Hier sei nur die Anzeige gegen unbekannt möglich, verbunden mit der Bitte an die Bevölkerung, Auffälligkeiten zu melden. Erfolg ungewiss: In den seltensten Fällen kann der Täter ermittelt werden.
Täter bleiben oft unerkannt
Nach Ansicht von Jost-Dietrich Ort von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) auch ein Hauptgrund dafür, dass der Tierschutz häufig als zu lasch empfunden wird. »Der Strafrahmen im Tierschutzgesetz liegt zwischen einer Geldstrafe von fünf Tagessätzen und drei Jahren Freiheitsstrafe«, gibt der ehemalige Staatsanwalt einen Überblick über die juristischen Möglichkeiten.
»Die Höchststrafe muss auch im Tierschutzgesetz auf fünf Jahre erhöht werden. Im deutschen Strafrecht ist dies die ›Normalgrenze‹ für allgemeine Delikte wie einfacher Diebstahl, Unterschlagung, Betrug oder Körperverletzung«, fordert Ort.
Verrückt findet der Jurist auch, dass versuchte Tierquälerei oder -tötung nicht strafbar sei. Mit Blick auf das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetzartikel 20a sei schwer verständlich, dass hier wie bei versuchter Sachbeschädigung bestraft werde. Oder die Strafe bei herrenlosen Tieren gleich ganz entfalle – so wie bei versuchter Schädigung des eigenen Tieres.
Dennoch hält Jost-Dietrich Ort das deutsche Tierschutzgesetz auch im europäischen Vergleich für ganz ordentlich. »Wir haben durchaus Fälle, in denen Freiheitsstrafen auch bei Ersttätern verhängt wurden. In Frankfurt haben zum Beispiel zwei Angeklagte jeweils neun Monate dafür bekommen, dass sie Katzenbabys vom Nachbarn, die sie störten, aus dem fahrenden Auto warfen.«
Das Leiden der Tiere werde im Gesetz berücksichtigt. Etwas komplizierter wird es, wenn psychische Störungen hinter der Quälerei stehen: »Täter wie die ›Pferderipper‹ müssen zunächst psychiatrisch begutachtet werden. Hier sind es meist sexuelle, sadistische Motive, die zu grausamen Misshandlungen führen«, weiß Ort, der bei der Staatsanwaltschaft Hanau mehr als 25 Jahre lang in Tierschutzsachen tätig war. Ist der Täter schuldfähig, erwartet ihn bei der Schwere der Schuld eine längere Haft.
Einen solchen Fall hat die Polizei Freiburg vor wenigen Wochen an die Justiz weitergegeben. Im Herbst vergangenen Jahres hat ein 39-Jähriger in Schallstadt-Mengen (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) eine Stute und eine Ziege verstümmelt. Die Stute verletzte der Südosteuropäer außerdem schwer am Auge.
Wenig später schändete er in Staufen eine weitere Stute. Dass der Tierschänder ermittelt werden konnte, ist laut Karl-Heinz Schmid von der Freiburger Polizei einem Knopf zu verdanken: »Der Mann hat einen seltenen Knopf am ersten Tatort verloren.« Bei der Durchsuchung seiner Wohnung im Elsass haben die Kollegen die Jacke gefunden, an der der Knopf fehlte.
»Wir gehen allen Hinweisen auf Tierquälerei nach, bitten die Öffentlichkeit um Hinweise und untersuchen auch unser Archiv auf Hinweise zu Personen im Umfeld der Tat, die vielleicht schon einmal auffällig geworden sind«, erklärt Schmid. Nicht immer werden sie wie jetzt fündig.
Die Kollegen aus Karlsruhe wissen dagegen schon, wer die Katzen totgequält hat. Jetzt müssen sie den Täter nur noch finden. Vor einer Woche hatte er eine Katze geschändet und das tote Tier anschließend in ein Gebüsch geworfen. Am Sonntag dann quälte er eine weitere Katze in einem Keller derart, »dass Hausbewohner durch Schmerzensschreie des Tiers aus dem Schlaf geschreckt wurden«, wie die Polizei jetzt mitteilte.
Als die Nachbarn nach dem Rechten sahen, begegneten sie dem mit sich selbst sprechenden Täter. Die Katze starb wenig später in der Tierklinik. Den Zeugen fiel ein verwirrter Blick des Mannes auf. Womöglich ein weiterer psychisch gestörter Täter.
Quelle der Nachricht Schwarzbald-Bote:
http://www.schwarzwaelder-bote.de/wm?catId=9271050&artId=14951592&offset=2
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http://ZERGportal.de
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Karlsruhe - 5000 Euro Belohnung für Hinweise auf einen Tierquäler, durch dessen Hand zwei Katzen qualvoll sterben mussten: Soviel ist einem Privatmann das Leben der Tiere wert, deren Peiniger die Polizei derzeit in Karlsruhe sucht. Doch welchen Wert misst der Staat einem Tierleben zu?
Immer wieder monieren Tierschützer, dass zu billig davonkomme, wer ein Tier zu Tode quält. »Die Höchststrafe liegt bei drei Jahren Freiheitsentzug. Doch die wird so gut wie nie angewandt«, kritisiert Martina Klausmann vom Landestierschutzverband in Karlsruhe. Tiere, da ist die Tierschützerin sicher, haben einfach keine Lobby.
Für den Tierschutz gebe es kaum Geld – »Der weitaus überwiegende Teil der Tierheime in Baden-Württemberg wird privat und ehrenamtlich betrieben« – und auch mit den rechtlichen Befugnissen der Tierschützer sei es nicht weit her: »Im Gegensatz zum Naturschutz haben wir immer noch kein Verbandsklagerecht«, klagt Klausmann. So können sich die Tierschutzverbände nicht auf das Tierschutzgesetz berufen und selbstständig gegen Verstöße klagen.
Klausmann und den Kollegen bleibt nur die Beratung. »Wenn wir wissen, wo das oder die gequälten Tiere sind, schicken die Tierschutzvereine einen Tierschutzberater vorbei.« Seien die Halter beratungsresistent, könne der Tierschutz nur an die Polizei oder das Veterinäramt übergeben.
Oft ist es aber auch nicht der Halter selbst, der ein Tier quält: »Da werden Hunde aufgehängt, Igel angezündet, Schafe geköpft oder Pferde verstümmelt«, weiß die Tierschützerin. Und fragt sich bei solchen Fällen, ob das nächste Opfer ein Mensch sein wird. Besonders bitter sind diese Taten, weil sie meist unbeobachtet passieren: Hier sei nur die Anzeige gegen unbekannt möglich, verbunden mit der Bitte an die Bevölkerung, Auffälligkeiten zu melden. Erfolg ungewiss: In den seltensten Fällen kann der Täter ermittelt werden.
Täter bleiben oft unerkannt
Nach Ansicht von Jost-Dietrich Ort von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) auch ein Hauptgrund dafür, dass der Tierschutz häufig als zu lasch empfunden wird. »Der Strafrahmen im Tierschutzgesetz liegt zwischen einer Geldstrafe von fünf Tagessätzen und drei Jahren Freiheitsstrafe«, gibt der ehemalige Staatsanwalt einen Überblick über die juristischen Möglichkeiten.
»Die Höchststrafe muss auch im Tierschutzgesetz auf fünf Jahre erhöht werden. Im deutschen Strafrecht ist dies die ›Normalgrenze‹ für allgemeine Delikte wie einfacher Diebstahl, Unterschlagung, Betrug oder Körperverletzung«, fordert Ort.
Verrückt findet der Jurist auch, dass versuchte Tierquälerei oder -tötung nicht strafbar sei. Mit Blick auf das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetzartikel 20a sei schwer verständlich, dass hier wie bei versuchter Sachbeschädigung bestraft werde. Oder die Strafe bei herrenlosen Tieren gleich ganz entfalle – so wie bei versuchter Schädigung des eigenen Tieres.
Dennoch hält Jost-Dietrich Ort das deutsche Tierschutzgesetz auch im europäischen Vergleich für ganz ordentlich. »Wir haben durchaus Fälle, in denen Freiheitsstrafen auch bei Ersttätern verhängt wurden. In Frankfurt haben zum Beispiel zwei Angeklagte jeweils neun Monate dafür bekommen, dass sie Katzenbabys vom Nachbarn, die sie störten, aus dem fahrenden Auto warfen.«
Das Leiden der Tiere werde im Gesetz berücksichtigt. Etwas komplizierter wird es, wenn psychische Störungen hinter der Quälerei stehen: »Täter wie die ›Pferderipper‹ müssen zunächst psychiatrisch begutachtet werden. Hier sind es meist sexuelle, sadistische Motive, die zu grausamen Misshandlungen führen«, weiß Ort, der bei der Staatsanwaltschaft Hanau mehr als 25 Jahre lang in Tierschutzsachen tätig war. Ist der Täter schuldfähig, erwartet ihn bei der Schwere der Schuld eine längere Haft.
Einen solchen Fall hat die Polizei Freiburg vor wenigen Wochen an die Justiz weitergegeben. Im Herbst vergangenen Jahres hat ein 39-Jähriger in Schallstadt-Mengen (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) eine Stute und eine Ziege verstümmelt. Die Stute verletzte der Südosteuropäer außerdem schwer am Auge.
Wenig später schändete er in Staufen eine weitere Stute. Dass der Tierschänder ermittelt werden konnte, ist laut Karl-Heinz Schmid von der Freiburger Polizei einem Knopf zu verdanken: »Der Mann hat einen seltenen Knopf am ersten Tatort verloren.« Bei der Durchsuchung seiner Wohnung im Elsass haben die Kollegen die Jacke gefunden, an der der Knopf fehlte.
»Wir gehen allen Hinweisen auf Tierquälerei nach, bitten die Öffentlichkeit um Hinweise und untersuchen auch unser Archiv auf Hinweise zu Personen im Umfeld der Tat, die vielleicht schon einmal auffällig geworden sind«, erklärt Schmid. Nicht immer werden sie wie jetzt fündig.
Die Kollegen aus Karlsruhe wissen dagegen schon, wer die Katzen totgequält hat. Jetzt müssen sie den Täter nur noch finden. Vor einer Woche hatte er eine Katze geschändet und das tote Tier anschließend in ein Gebüsch geworfen. Am Sonntag dann quälte er eine weitere Katze in einem Keller derart, »dass Hausbewohner durch Schmerzensschreie des Tiers aus dem Schlaf geschreckt wurden«, wie die Polizei jetzt mitteilte.
Als die Nachbarn nach dem Rechten sahen, begegneten sie dem mit sich selbst sprechenden Täter. Die Katze starb wenig später in der Tierklinik. Den Zeugen fiel ein verwirrter Blick des Mannes auf. Womöglich ein weiterer psychisch gestörter Täter.
Quelle der Nachricht Schwarzbald-Bote:
http://www.schwarzwaelder-bote.de/wm?catId=9271050&artId=14951592&offset=2
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