Tierbestattung

andvol

Junior Knochen
Keine Ahnung ob ich hier richtig bin, bin ja auch neu, aber ich hätte da mal eine Frage bezüglich der Tierbestattung.

Ist es erlaubt den verstorbenen Hund am eigenen Grundstück zu beerdigen?

Wenn ja, welche Auflagen muss man einhalten bzw. welche Vorraussetzungen erfüllen?

Konkret geht es um den Raum Graz/ Steiermark.

Bedanke mich schon jetzt recht herzlich für eure Antworten.

mfg
Andy

P.S: Diesen Beitrag hab ich auch schon gefunden und gelesen ( http://www.wuff-online.com/forum/archive/index.php/t-6680.html ) wurde leider aber nicht ganz schlau, da es einmal Ja und dann wieder Nein heißt. Für eine klare Antwort wäre ich also sehr dankbar!
 
Hallo und Willkommen hier!

Ich glaub es ist nicht erlaubt, aber ich denk mir auch, wo kein Kläger da kein Richter....

Ich bin ja auch aus der Nähe von Graz.

Ich werde aber glaub ich, sollte es mal notwendig sein, diesen Weg gehen:
http://www.members.aon.at/tkm/
Tierkrematorium Steiermark

Einäscherung
Im Tierkrematorium Steiermark wird jedes Haustier einzeln kremiert, womit dem Tierbesitzer garantiert ist, dass er die Asche SEINES verstorbenen Tieres bekommt. Die Aufzeichnung des Verbrennungsvorganges wird elektronisch festgehalten und kann somit jederzeit nachvollzogen werden. Die Anwesenheit des Tierbesitzers bei der Einäscherung ist aus amtsärztlichen Gründen leider nicht möglich.

Ich möchte selbst mal auch verbrannt und nicht begraben werden, ich finds einfach schöner, weil man dann entscheiden kann, was mit der Asche geschieht.....
 
Hallo,

ja ich finde auch das Einäscherung eine gute Sache, weil es ja auch tolle Rosenbeete gibt, wo man streuen kann. Man kann die Urne auch mit nach Hause nehmen und es ist "higyenischer".

Gruß Sarah+Sammy :)
 
ich weiß auch nicht wie es in graz ist, in wien ist die lage so:

du darfst auf deinem eigenen grundstück tier nur bestatten, wenn du gewährleisten kannst, dass nichts ins grundwasser geht.

d.h.: du musst c.a. 5 -10 meter in die tiefe graben und den bereich seitlich und am boden mit wasserundurchlässigen beton ausgießen. dann läßt man sich vom magistrat jemanden kommen, der das begutachtet und du bekommst ein ok oder eben nicht.
wenn es ordnungsgemäß gemacht ist, dann bekommt man das ok.

bei mir war es so, wir haben damals eine fläche von 5 m2, 10 meter tief ausgebaggert und ausbetoniert, so wird es auf friedhöfen auch gemacht. wenn das ganze trocken ist, kannst du es wieder zuschütten.

das tier musst du ja dann nicht in 10 meter tiefe eingraben. wir haben unsere katzen immer nur in 2-3 meter vergraben.

erkundige dich doch einfach mal bei der gemeinde.


wie davidian schreibt, wo kein kläger da kein richter hat er schon recht.

ich finde es aber nicht so gut, wenn man tote tiere einfach so eingrabt, denn das grundwasser kann man dadurch auch vergiften und immerhin trinkt man es selber.
ausserdem ist zu beachten, dass tiere mit hochprozentigem gift eingeschläfert werden. wenn dieses gift in das grundwasser kommt ist das kein kavaliersdelikt mehr.

ich rate dir auf jeden fall das tier in einen leinenstoff zu wickeln und es in einer kiste zu begraben. so wird das gift besser gebunden.
und du sollest auf jeden fall tiefer als 2 meter graben, damit der kadaver nicht von streunern ausgegraben wird. fressen sie etwas vom toten tier, sterben sie selber da das gift auch nachher noch wirksam ist.

und zu deiner eigenen sicherheit betoniere die grube aus.

lg
 
also ich habe gehärt man muss nur ca. 70 cm(frosttiefe) tief graben...wir haben unseren kater auch am grundstück begraben....
frag mal bei der gemeinde nach...
ansonsten gibts halt noch die lösung mit dem tierfriedhof...
entweder der in pirka oder der hier...http://www.tierbestattung.at/

nachtrag...hab das hier gefunden...
B) BESTATTUNG IM GARTEN / IN DER FREIEN NATUR
Die "Entsorgung" über die Tierkörperverwertung, wo die Tiere z.B. zu Schmieröl weiterverarbeitet werden, kommt für viele Tierfreunde nicht in Frage. Das Naheliegendste und auch das Schönste ist es, sein Tier im Garten oder an einem heimeligen Platz in der Natur, etwa an einem Waldesrand, zu begraben.

Doch Achtung: Ersteres ist ausnahmsweise nur mit Genehmigung und Letzteres überhaupt nicht erlaubt!
In Vorarlberg, Kärnten, Salzburg, Niederösterreich, Tirol, im Burgenland und in der Steiermark ist das Begraben des Haustieres auf dem eigenen Grundstück - mit einer behördlichen Genehmigung und mit bestimmten Einschränkungen - erlaubt.
In Wien und Oberösterreich darf das Tier nicht auf dem eigenen Grundstück begraben werden. Es wird von der Abfuhrpflicht lediglich nur dann abgesehen, wenn das tote Tier in einem Tierfriedhof begraben wird.

Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Gemeinde oder auf Ihrem Magistrat über die genauen Bestimmungen und eventuellen Kosten!!
 
Zuletzt bearbeitet:
andvol schrieb:
Auf jeden Fall herzlichen Dank für eure Antworten, habt mir wirklich weitergeholfen.

mfg
Andy


Servus Andy!

Ich habe meinen kleinen Weissen in Wien einäschern lassen und die Urne zu meinem Bett gestellt...
Es war alles Andere als schön, aber das brauche ich ja niemanden erzählen, der jemals einen Hund verloren hat :(

Ego-Urne1.jpg



P.S.: dort habe ich auch meinen Bertl gefunden...er ist seiner vorigen Familie von der Polizei weggenommen worden und landete, wie viele andere Hunde auch, in der Tierkörperverwertung *grmpf*

Bertl ->
norbert.jpg
 
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