SUCHE Pferdeanhänger + Fahrer

Katrin/Nero

Super Knochen
Hallo!

Am 12. Mai ist ein Rätselritt in Pottenbrunn. Da will ich unbedingt hin.
Mein Pferd steht in Prinzersdorf und müsste dorthin gefahren werden.

Ich hab weder einen Anhänger, noch das passende Auto und auch keinen Anhängerschein.

Wer kann mir helfen??
 
fahrt de Sonja net hin? ich hab ja leider keinen anhänger und a net den schein ..*gg* sosnt hätt i dir helfen können. ich werd die michi fragen ob sie nen anhänger hat..*gg*
 
wahrscheinlich kann ich mir einen 1-fachen Pferdeanhänger vom Nachbarort ausborgen. Muss ich heute noch genauer abklären. Den könnte ich sogar mit dem B Schein fahren.
 
wahrscheinlich kann ich mir einen 1-fachen Pferdeanhänger vom Nachbarort ausborgen. Muss ich heute noch genauer abklären. Den könnte ich sogar mit dem B Schein fahren.

Bist Du dir da sicher? Dein Pferd wiegt ja sicher auch noch genug (500-600 kg?) dann bist Du auf einem Gesamtgewicht von geschätzt einer Tonne, das darfst nicht mit dem B schein ziehen :confused:
Außerdem würde ich Dir abraten zu fahren, wenn Du keine Erfahrung hast! Ist nicht so einfach und kann ordentlich was passieren.
 
Bist Du dir da sicher? Dein Pferd wiegt ja sicher auch noch genug (500-600 kg?) dann bist Du auf einem Gesamtgewicht von geschätzt einer Tonne, das darfst nicht mit dem B schein ziehen :confused:
Außerdem würde ich Dir abraten zu fahren, wenn Du keine Erfahrung hast! Ist nicht so einfach und kann ordentlich was passieren.

Damit man mit B-Schein fahren kann, muss das Eigengewicht des Zugfahrzeuges höher sein als das höchstzulässige Gesamtgewicht des Hängers und beides zusammen darf nicht mehr als 3500 kg haben.

Zusätzlich sind natürlich Überladung des Hängers, Stützlast und wieviel das Zugfahrzeug überhaupt ziehen darf (nicht kann) zu beachten.
 
Damit man mit B-Schein fahren kann, muss das Eigengewicht des Zugfahrzeuges höher sein als das höchstzulässige Gesamtgewicht des Hängers und beides zusammen darf nicht mehr als 3500 kg haben.

Zusätzlich sind natürlich Überladung des Hängers, Stützlast und wieviel das Zugfahrzeug überhaupt ziehen darf (nicht kann) zu beachten.

Danke, die Fahrschule ist schon zu lange her *gg*
Hm, bin mir aber trotzdem nicht sicher, ob sich das für einen Einpferdehänger ausgeht :confused: (außer man hat halt ein schweres Zugfahrzeug - Jeep o.ä.)
Wird sich aber eh bald rausstellen *gg*
 
Ich weiß nicht wie schwer der Hänger ist. Mein Pferd wiegt ca 500 kg

das Eigengewicht meines Autos ist 1180 kg
höchst zulässiges Gesamtgewicht 1695 kg
Anhängerlast gebremst 1200 kg

ich muss heute mal mit dem Besitzer des Anhängers reden, mal schauen was der dazu sagt.
vielleicht kann ich mir auch das Auto meines Onkels ausborgen, der darf sicher mehr ziehen als mein Mazda.
 
Ich weiß nicht wie schwer der Hänger ist. Mein Pferd wiegt ca 500 kg

das Eigengewicht meines Autos ist 1180 kg
höchst zulässiges Gesamtgewicht 1695 kg
Anhängerlast gebremst 1200 kg

ich muss heute mal mit dem Besitzer des Anhängers reden, mal schauen was der dazu sagt.
vielleicht kann ich mir auch das Auto meines Onkels ausborgen, der darf sicher mehr ziehen als mein Mazda.

Wie gesagt, das Eigengewicht des Autos muss mehr als das höchstzulässige Gesamtgewicht des Hängers betragen.

Beispiel:

Mein Auto hat 1450 kg Eigengewicht - unser Hänger 1320 kg hzGG d.h. zusammen bin ich mit 2770 kg unter den 3500 kg.

Eigengewicht des Hängers (in meinem Fall ca. 600 kg) und Pferd (in meinem Fall ca. 450 kg) müssen unter dem hzGG (also den 1320 kg) sein - ist bei mir mit 1050 kg gegeben.

Mein Auto darf außerdem 1800 kg ziehen (also sind die 1320 kg hzGG vom Hänger kein Problem) - was bei mir nicht ganz passt ist die Stützlast, da der Hänger 100 kg verlangt und mein Auto 75 kg anbietet. Beim 1,5er den ich früher gefahren bin hat auch das genau gepasst.

Das tatsächliche Gewicht vom Hänger mit Pferd ist nur insofern interessant, als ich beim Beladen nicht über das hzGG kommen darf. Ansonsten wird immer vom höchstzulässigen Gesamtgewicht ausgegangen.

Wenn das hzGG des Hängers 1000 kg ist, das Eigengewicht 600 kg und ich ein 600 kg-Pferd draufstelle bin ich überladen.
Genauso kann es Probleme geben wenn das Zugfahrzeug nur 1200 kg ziehen darf und ich einen Hänger mit hzGG von 2000 kg dran hab.
 
Wie gesagt, das Eigengewicht des Autos muss mehr als das höchstzulässige Gesamtgewicht des Hängers betragen.

Beispiel:

Mein Auto hat 1450 kg Eigengewicht - unser Hänger 1320 kg hzGG d.h. zusammen bin ich mit 2770 kg unter den 3500 kg.

Eigengewicht des Hängers (in meinem Fall ca. 600 kg) und Pferd (in meinem Fall ca. 450 kg) müssen unter dem hzGG (also den 1320 kg) sein - ist bei mir mit 1050 kg gegeben.

Mein Auto darf außerdem 1800 kg ziehen (also sind die 1320 kg hzGG vom Hänger kein Problem) - was bei mir nicht ganz passt ist die Stützlast, da der Hänger 100 kg verlangt und mein Auto 75 kg anbietet. Beim 1,5er den ich früher gefahren bin hat auch das genau gepasst.

Das tatsächliche Gewicht vom Hänger mit Pferd ist nur insofern interessant, als ich beim Beladen nicht über das hzGG kommen darf. Ansonsten wird immer vom höchstzulässigen Gesamtgewicht ausgegangen.

Wenn das hzGG des Hängers 1000 kg ist, das Eigengewicht 600 kg und ich ein 600 kg-Pferd draufstelle bin ich überladen.
Genauso kann es Probleme geben wenn das Zugfahrzeug nur 1200 kg ziehen darf und ich einen Hänger mit hzGG von 2000 kg dran hab.

boa wenn man hänger fahren will muss man ja voll viel beachten!
das is voll kompliziert!:)

lg alex
 
boa wenn man hänger fahren will muss man ja voll viel beachten!
das is voll kompliziert!:)

lg alex

Ja und nein. Ist halt überall so wo Gesetze da sind.

Und wenn Lebewesen auch noch betroffen sind find ich das gar nicht so schlecht.
Früher war´s ja angeblich nicht so streng geregelt (od. wurde es nur nicht kontrolliert, das weiß ich nicht) - hab da schon die ärgensten Geschichten gehört, wo wahrlich der Hänger mit dem Auto gefahren ist, weil Hänger viel zu schwer und Auto das ganze zwar gezogen hat, aber kaum kontrollierbar war.
 
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