Steiermärkisches Hundehaltegesetz - Schutzverbot?

Davon lese ich hier nichts heraus. Im Gegenteil: es ist demnach sogar erlaubt, Hunde zur Bewachung "scharf" abzurichten, es muss aber durch eine dazu autorisierte Person erfolgen....

Vom Hundesport steht da gar nix.

Genau und wer gegen diesen § verstößt, der kann mit Geldstrafen bis zu 7000 Euro rechnen und einem Entzug des Hundesachkundennachweises.

Ich muss sagen, ich finde den Gesetzesentwurf, so, wie er jetzt beantragt wurde, für gut und vor allem besser, als alles andere, was in den letzten Monaten beantragt wurde.
 
Hut ab vor den Steirern, die sind den Niederösterreichern und den Wienern um einiges voraus!
PS.:Sportschutz ist von der vorgeschlagenen Regelung natürlich nicht erfasst
 
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