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Stachelband, wo stehts?

Maddog

Medium Knochen
Wer kann mir sagen, wo genau im NÖ Tierschutzgesetz steht: das Stachelbänder nicht erlaubt sind.
Ich würde es gerne im Geschäft aufhängen um meine Kunden noch besser darauf hinweisen zu können (Obwohl ich es manchen lieber auf den Kopf schmeißen möchte.
Erst vor kurzen war wieder so ein typischer Jäger da,fragte nach einem Dressurhalsband, und war dann sauer weil wir die nicht verkaufen.
Leider find ich das nicht im Gesetzestext, bin wohl zu doof dazu! Wer kann mir denn mit einer genaueren Angabe helfen.

lg Yvonne
 
hallo yvonne,
hab es dir auszugsweise kopiert:

*****
Gliederungszahl
0817/00

Land
Niederösterreich

Text
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG
zur Verbesserung des Tierschutzes im Allgemeinen und im Besonderen im
außerlandwirtschaftlichen Bereich
0817--0 Stammvereinbarung 12/01 2001-03-14
Blatt 1-25
Ausgegeben am
14. März 2001
Jahrgang 2001
12. Stück
Der Landeshauptmann von Niederösterreich verlautbart gemäß § 44
Abs. 1 der NÖ Landesverfassung 1979, LGBl. 0001--10:
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zur
Verbesserung des Tierschutzes
im Allgemeinen und im Besonderen im
außerlandwirtschaftlichen Bereich
Der Landtag von Niederösterreich hat die Vereinbarung am 25. Februar
1999 genehmigt, sie ist gemäß Art. 7 am 18. Jänner 2001 in Kraft
getreten.
Dr. Pröll
Landeshauptmann

....

(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich weiters, in den
Rechtsvorschriften nach Art. 1 Abs. 1 beispielsweise festzulegen,
dass als Tierquälerei im Sinne des Abs. 1 insbesondere gelten:
....
q) die Verwendung von Stachelhalsbändern sowie von elektrisierenden
oder chemischen Dressurgeräten;

******

viele grüße, chico
 
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