So ist es demnächst hier in D Berlin

Claudi70

Super Knochen
http://www.berliner-kurier.de/kiez-...-fuer-berlin-ist-fertig,7169128,29795736.html

Zur Zeit gehen dazu noch div. Gerüchte um ....

HH die den Sachkundenachweis haben dürfen weiter ohne Leine die Hunde laufen lassen ....

HH die nachweisen können, länger als 3 Jahre einen Hund zu haben, dürfen auch ohne Leine laufen lassen ....

Die Rasseliste soll noch mehr Hunde dann beeinhalten -damals hiess es sie wird kürzer-

Statt Auslaufgebiete hier in Berlin auszubauen wurden nun 2 super schöne gesperrt für Hunde ....

Ich wette jetzt schon, das der Schäferhund nicht auf die neue Liste mit raufkommt ... obwohl diese Rasse hier in D die Statistik anführt ....

Dann bitte HFS für jeden !!! der seinen Hund frei laufen lassen mag ...

Und ... wie ist das wenn ich für meinen Hund diesen bestanden habe .... darf ich dann hier in Berlin auch fremde Hunde führen ....

Ich seh in all diesen null Verbesserung ...nur für die Kontrollen wer Steuern zahlt ... wer länger als 3 Jahre einen Hund hat .....

Aber ob der dann ohne Leine das kann auch bzw. der Halter?
 
Das alles ist für mich ein seit Jahren stattfindender, stetiger Prozess Hunde aus der Stadt rauszubekommen. Ist es bei euch immer noch so dass für Listenhunde bis zu 1000% der regulären Hundesteuer verlangt werden können? Waren dazumals in einigen Bundesländern für "normale" Hunde 60€ (beim ersten natürlich..) und für Listenhunde 600 :mad:.

Ich würde jetzt gern sagen ich wüsste nicht warum in Städten meist so eine Abneigung gegen Hunde herrscht, aber wenn wir ehrlich sind wissen wir es alle. Rücksichtlose Halter die ihre Hunde machen lassen was sie wollen. Völlig zugeschissene Gehsteige, die man nur im Slalom begehen kann, und und und.
Im 5. Wiener Gemeindebezirk genießen Hundehalter bald schon ein ähnlich hohes Ansehen wie die Damen und Herren Radler im Straßenverkehr :rolleyes:
Würde von beiden Seiten mehr Rücksicht herrschen, wären viele Probleme garnicht erst entstanden...
 
Die Probleme gab es schon immer, nichts neues, nur vor x Jahren war die Hundehaltung zur jetzigen Zeit noch nicht so groß, außerdem ist es ein gefundenes Geld für jede Stadtgemeinde. Und wenn schon diesen Luxus einen oder mehr Hunde zu halten - die sollen blechen und mit dem sind die Gemeinden sich einig, eh egal ob D-Land oder Ö- Land, Geld stinkt nicht.
Und wenn alle HH Hundescheißi brav wegräumen würden , würde auch keinen Grund ergeben weniger ab zu kassieren.
 
Das alles ist für mich ein seit Jahren stattfindender, stetiger Prozess Hunde aus der Stadt rauszubekommen. Ist es bei euch immer noch so dass für Listenhunde bis zu 1000% der regulären Hundesteuer verlangt werden können? Waren dazumals in einigen Bundesländern für "normale" Hunde 60€ (beim ersten natürlich..) und für Listenhunde 600 :mad:....

In Frankfurt Stadt ist es schon für die Hunde eine quälerei, weil sie kein Flecken Grünes mehr finden, was nicht verschissen ist.. Viele Parks sind für Hunde verboten und so haben einige Stadthunde nicht gerade ein schönes Leben, so zwischen Hauptstraßen und Fußgängerzonen..

Und ja, jede Stadt/Gemeinde kann ihre eigene Hundesteuer festlegen.. In Frankfurt zahlt man für einen Listenhund 1.600 Euro.. bei uns 70 Euro aber mit den Auflagen der Landeshundeverordnung, die auch in jedem Land anders ist und andere Rassen gelistet hat...
 
Die Probleme gab es schon immer, nichts neues, nur vor x Jahren war die Hundehaltung zur jetzigen Zeit noch nicht so groß, außerdem ist es ein gefundenes Geld für jede Stadtgemeinde. Und wenn schon diesen Luxus einen oder mehr Hunde zu halten - die sollen blechen und mit dem sind die Gemeinden sich einig, eh egal ob D-Land oder Ö- Land, Geld stinkt nicht.
Und wenn alle HH Hundescheißi brav wegräumen würden , würde auch keinen Grund ergeben weniger ab zu kassieren.

Ganz so einfach ist es nicht, weil die Probleme massiv zugenommen haben.. Es werden wirklich immer mehr Hunde und so gibt es immer mehr Probleme und deshalb Unterschriftenlisten an die Kommunen, die gegen Hunde gerichtet sind..

besonders in Städten, weil eben die Grünflächen alles andere als grün.. an bedeutenden Gebäuden das gleiche Trauerspiel.. oder ein Hundeverbot bei Kindergärten gewünscht ist, wegen der Kacke.. im ländlichen Kreisen sind es die Beschwerden von Bauernverband, wegen der verschmutzten Weiden oder Futterwiesen.. den Vogelschützern, wegen der Bodenbrüter.. usw usw.. hier wurden schon ganze Wege gesperrt.. und oft ist es wirklich so, weil uneinsichtige HH keine Rücksicht nehmen.. ;)
 
ich wüsste ehrlich gesagt wirklich nicht was schlimmer geworden sein soll
die laune vl
immer mehr hunde besuchen die hundeschule
listenhunde sind auch überreguliert
es werden schöne steuern gezahlt
vor 10 jahren hat so gut wie niemand output weggeräumt, mittlerweile die überwiegende mehrheit
es sind hundezonen entstanden, wo doch viele hunde freilauf genießen können die sonst ohne solche einrichtungen probelamtisch wären für sich oder fürs umfeld
die medizinische versorgung ist breitflächig viel besser, die hunde daher hygienischer...
mehr und mehr hunde werden auch besser ernährt
trainer schießen wie pilze ausm boden
und tiertherapeuten und und und...
riesengroße auswahl an hundeschulen für jeden geschmack was erziehungsmethode oder sportart betrifft
endlos viele websites mit erziehungs und unterhaltungstipps für hunde
wunderbare foren
hab ich was vergessen?
ja wunderschöne handgemachte leinen und halsbänder mit schäfchenmuster oder totenköpfchen usw...

man darf sich vl einfach nur nicht einreden lassen dass irgendetwas schlimmer geworden ist?
 
aber interessantes konzept, ein sachkundenachweis für freilauf

wenn dann trotzdem was passiert, trägt wer die verantwortung?
ob das die versicherungen mitmachen werden
ein hund ist ja nach einer überprüfung nicht bedingunslos in jeder situation fortan freilauftauglich überall
auch sein gesundheitszustand kann sich ändern, wie ebenso der psychische, eine allgemeine erlaubnis nach einer prüfung ist meines erachtens nicht wirklich realitätsbezogen

welcher prüfer garantiert dann dass ein hund den er einmal gesehen hat, nie im leben probleme machen wird im freilauf?
wer gibt da seine unterschrift und seinen namen, quasi seinen job dafür?
wenn prüfer quasi zukunfstprognosen über verhalten erstellen müssen, tja...spannend...

es reicht zu silvester ein einziger knallkörper dass der hund langfristig nicht mehr freilauf bekommen kann in bestimmten situationen, welche zuvor kein problem dargestellt haben.

wenn der gutmütige tutnix natürlich durchkommt, werden viele eine freude haben mit ihren brav angeleinten unverträglichen....
usw usw
 
Ich wär froh wenn es das auch in Österreich geben würde. Würd sofort eine Prüfung ablegen mit meinen, wenn das bedeutet dass sie auch ohne Leine in Grünanlagen, auf nicht stark befahrenen Gassen laufen dürfen. Und ich hab keine Listenhunde. Bei uns ist überall (rein vom Gestz her) ausnahmslos Maulkorb und Leinenpflicht wo ein größeres Menschenaufkommen herrscht. Wo weniger Menschen sind darf der Hund auch ohne Maulkorb angeleint geführt werden oder nur mit Maulkorb und ohne Leine.

Ansonsten bleiben einem nur die "Hundeklos" wo zig Hunde unkontrolliert rumtoben. (Deswegen bin ich seit Jahren treue Gesetzes Brecherin).
 
(Deswegen bin ich seit Jahren treue Gesetzes Brecherin).


ja aber darum geht es ja, ist man in dem was man tut gesetzesbrecher, trägt man die volle verantwortung.

dh bei verbot, wenn tutnix zum unverträglichen läuft, ist halter von tutnix schuld

bzw egal was vorfällt oder was auch immer passiert, ist die schuld eindeutig dem HH zugeordnet, dessen hund ohne leine rumläuft - zurecht

ich finde es gescheiter es zu verbieten, aber nicht zu ahnden, sondern die gesetze hervor zu kramen erst wenn etwas passiert ist.

zb kein mensch wird die polizei rufen wegen leinenpflicht in einem park, wo alle hunde ausnahmslos alle die keine leine haben, sich vorbildlich benehmen.

und was ist nun mit jenen menschen die sich vor hunden fürchten? können die nicht mehr in den park gehen weil tutnix per gesetz das recht hat frei herum zu laufen?

ah das wird ein freibrief den man rasch bereuen wird, denke ich....
zuerst aber die hundehalter selbst...
es hat ja dann wirklich keiner mehr das recht ein zu fordern dass der andere hund angeleint wird, wenn er sich unentsprechend benimmt.
es reicht ja wenn einer permanent versucht auf zu reiten, er kommt sicher durch den wesenstest. in der praxis aber ist er ein permanenter stressfaktor den man eben hin und wieder anleinen muss, dass das miteinander funktioniert.
sagst du dann, könnens ihn bitte anleinen, kann legitim zurück kommen, ich denk nicht dran meinen hund ein zu schränken weil ihrer halt gestresst ist...ich hab das recht ihre bedürfnisse zu ignorieren, meiner ist per test brav

also ich bin gespannt.
wie gesagt, die gesetzeslage ändert sich auch schlagartig, nun muss jeder unverträgliche hund mehrfach gesichert werden da tutnix zu ihm darf, also der HH vom x fach gesicherten problemhund immer die schuld tragen wird, wenn sein hund sich gegen aufdringlichkeit überreagierend wehrt.


ich bin mal gespannt...
 
ahja und wenn das gesetz in kraft tritt, würde ich die versicherung mal befragen, ob die bedingungen für die hundehaftpflichtversicherung sich mit der neuen gesetzeslage decken.
ich würd nicht gift drauf nehmen.
 
aber interessantes konzept, ein sachkundenachweis für freilauf

wenn dann trotzdem was passiert, trägt wer die verantwortung?
ob das die versicherungen mitmachen werden
ein hund ist ja nach einer überprüfung nicht bedingunslos in jeder situation fortan freilauftauglich überall
auch sein gesundheitszustand kann sich ändern, wie ebenso der psychische, eine allgemeine erlaubnis nach einer prüfung ist meines erachtens nicht wirklich realitätsbezogen

welcher prüfer garantiert dann dass ein hund den er einmal gesehen hat, nie im leben probleme machen wird im freilauf?
wer gibt da seine unterschrift und seinen namen, quasi seinen job dafür?
wenn prüfer quasi zukunfstprognosen über verhalten erstellen müssen, tja...spannend...

es reicht zu silvester ein einziger knallkörper dass der hund langfristig nicht mehr freilauf bekommen kann in bestimmten situationen, welche zuvor kein problem dargestellt haben.

wenn der gutmütige tutnix natürlich durchkommt, werden viele eine freude haben mit ihren brav angeleinten unverträglichen....
usw usw

Ich glaub, da hast du einen Denkfehler. Der Sachkundenachweis ist ja keine Garantie dafür, daß der Hund nie irgendwelche Probleme machen wird. So wie die Führerscheinprüfung auch keine Garantie dafür ist, daß der Fahrer nie Fehler machen wird oder sich sogar bewußt falsch verhält. Wenn dann was passiert, weil man bei Rot über die Ampel gefahren ist, muß man ja auch die Verantwortung übernehmen.
 
Ich glaub, da hast du einen Denkfehler. Der Sachkundenachweis ist ja keine Garantie dafür, daß der Hund nie irgendwelche Probleme machen wird. So wie die Führerscheinprüfung auch keine Garantie dafür ist, daß der Fahrer nie Fehler machen wird oder sich sogar bewußt falsch verhält. Wenn dann was passiert, weil man bei Rot über die Ampel gefahren ist, muß man ja auch die Verantwortung übernehmen.

Ja, die Rechtslage - auch für die Versicherung - ist ganz eindeutig:

HH hat Sachkundenachweis = Hund darf frei laufen

HH hat keinen = Hund darf nicht frei laufen

Das hat weder irgendwas mit irgendeiner Garantie, die ein Prüfer abgeben soll zu tun....

noch mit der Schuldhaftigkeit bei einem Vorfall...
 
Man sollte sich eh immer seine Versicherung gut anschauen ....

Meine Hundehaftpflichtvers. zahlt z. b. nur wenn ich mit dem Hund war wenn was passiert.

Meine private Haftpflicht beeinhaltet GSD aber auch das führen von fremdem HUNDEN.
 
Ich glaub, da hast du einen Denkfehler. Der Sachkundenachweis ist ja keine Garantie dafür, daß der Hund nie irgendwelche Probleme machen wird. So wie die Führerscheinprüfung auch keine Garantie dafür ist, daß der Fahrer nie Fehler machen wird oder sich sogar bewußt falsch verhält. Wenn dann was passiert, weil man bei Rot über die Ampel gefahren ist, muß man ja auch die Verantwortung übernehmen.


in der regel, wenn man elemente in den straßenverkehr integriert, gibt es bis ins kleinste detail regulierungen dazu

hier aber fehlen sie gänzlich

gerichtsverfahren werden dadurch allermindestens wesentlich umfangreicher, bislang konnte man ja sagen, was hund ohne leine? es ist was passiert? automatisch HH schuld.
 
Ja, die Rechtslage - auch für die Versicherung - ist ganz eindeutig:

die angebote der versicherungen müssen sich nicht zwingend mit der rechtslage decken

insbesondere wenn die versicherung vor der änderung der rechtslage abgeschlossen wurde und somit im vertrag steht, dass die versicherung nur haftet wenn der hund angeleint war.

usw...


es ist eine zukunftsprognose wenn ein prüfer heute eine bestätigung dafür ausstellt, dass der hund morgen frei laufen darf.
 
die angebote der versicherungen müssen sich nicht zwingend mit der rechtslage decken

insbesondere wenn die versicherung vor der änderung der rechtslage abgeschlossen wurde und somit im vertrag steht, dass die versicherung nur haftet wenn der hund angeleint war.
usw...


es ist eine zukunftsprognose wenn ein prüfer heute eine bestätigung dafür ausstellt, dass der hund morgen frei laufen darf.

Noch einmal:

Das Versicherungsrecht bleibt davon unberührt.

Wird eine Versicherung abgeschlossen, die beinhaltet, dass die Versicherung nur zahlt, wenn Hund an der Leine ist, so ist das ein Vertrag, der beidseitig gilt...

die Tatsache, dass der HH eine Prüfung abgelegt hat und der Hund ohne Leine laufen darf, hat mit dem Versicherungsvertrag nichts zu tun......
 
Noch einmal:

Das Versicherungsrecht bleibt davon unberührt.

Wird eine Versicherung abgeschlossen, die beinhaltet, dass die Versicherung nur zahlt, wenn Hund an der Leine ist, so ist das ein Vertrag, der beidseitig gilt...

die Tatsache, dass der HH eine Prüfung abgelegt hat und der Hund ohne Leine laufen darf, hat mit dem Versicherungsvertrag nichts zu tun......


dann sind wir uns ja einig

nächste frage; ist das gut/korrekt so, oder sollte/könnte man die versicherungen unter druck setzen?
es handelt sich ja um alte vertragsbedingungen, welche an die alte gesetzeslage gelehnt waren.

jedenfalls sollte sich jeder genau darüber informieren bei der eigenen versicherung und gegebenenfalls sich bei anderen umsehen, die sich an die neue gesetzeslage anpassen.
 
Noch einmal:

Das Versicherungsrecht bleibt davon unberührt.

Wird eine Versicherung abgeschlossen, die beinhaltet, dass die Versicherung nur zahlt, wenn Hund an der Leine ist, so ist das ein Vertrag, der beidseitig gilt...

die Tatsache, dass der HH eine Prüfung abgelegt hat und der Hund ohne Leine laufen darf, hat mit dem Versicherungsvertrag nichts zu tun......

nicht immer ...meine zahlt auch wenn Hund ohne leine lief
 
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