• Liebe Forum-Nutzer, wir verabschieden uns in den Weihnachtsurlaub und sind ab dem 07. Januar 2025 wieder für euch da! In der Zwischenzeit werden keine Meldungen und Nachrichten gelesen/bearbeitet. Habt frohe, ruhige und besinnliche Festtage im Kreis eurer Liebsten, viel Glück und Gesundheit in 2025 und kommt gut rüber ins neue Jahr! Bis bald und frohe Weihnachten, Euer DER HUND Club Team

selbständigkeit als nebenerwerb?

Arizona

Super Knochen
ist jemand in einem angestelltenverhältnis und hat nebenbei noch den gewerbeschein und mag mir von seinen erfahrungen betr. versicherung, steuern, abgaben allgemein, berichten? :)
 
Mach die Unternehmerprüfung, da lernst du die wichtigsten Regelungen bezüglich Abgaben und Versicherung. Das sprengt den Rahmen eines Forum-Threads.

Du kannst dich bei einem geringfügigen selbstständigen Nebenerwerb von den Abgaben an die SV befreien lassen und rechnest dieses Zusatzeinkommen dann mit deiner Haupt-Krankenversicherung ab.

Wenn du die Geringfügigkeitsgrenze überschreitest und Haupt- bzw. Nebenerwerb in die Zuständigkeit unterschiedlicher Sozialversicherungen fallen, dann musst du beiden Beiträge bezahlen. Unabhängig davon, ob du in einem der Jobs selbstständig bist oder nicht.
Dein einziger Vorteil: Du kannst dann im Vorzimmer jedes Arztes taktieren, welche Versicherung für dich am vorteilhaftesten ist. Die Vorzimmertante wird dich vorwurfsvoll fragen: "Sie sind doppelt/mehrfach versichert?"
 
Ich bin auch beides.
Du musst halt aufpassen, dass Du eine gewisse Summe als Selbstständiger nicht überschreitest (ca. € 4.400 im Jahr Gewinn) sonst musst Du Steuer nachzahlen. Das Problem ist - sobald Du mehr als die geringe Summe Gewinn machst musst Du danach trachten über € 35.000 zu kommen - alles dazwischen ist teuer und Du arbeitest quasi umsonst. Das ist die Schwierigkeit dabei. Und das ist auch der Grund warum es den meisten Selbstständigen nach den ersten 2 Jahren (wo man vom Staat steuerlich befreit ist) das Genick bricht. Denn gewisse Steuern sind Einkommensabhängig und nur schwer vorher kalkulierbar.

Wenn man also auf Nummer Sicher gehen will, dann macht man sich möglichst nur selbstständig wenn man weiß, dass man nicht in diesen Dunklen Rahmen fällt.

Lg
 
Nicht Steuer muss man nachzahlen, die muss man sowieso zahlen wenn man nicht insgesamt unter 11000 € bleibt, SB und USB zusammen, sondern Sozialversicherung.
Aber abgesehen davon stimmt es schon - zwischen geringfügig (Gewinn = Geringfügigkeitsgrenze, Umsatz max. 30.000 pro Jahr) und soviel, dass es sich auszahlt, ist ein Loch.
 
Nicht Steuer muss man nachzahlen.

Doch, die eventuell auch. ;-)

Ich zahle für den nichtselbstständigen Nebenjob knapp über der Geringfügigkeitsgrenze

1, die Lohnsteuer nach, weil sie nicht automatisch abgerechnet wird. (Dafür ist der Verdienst nicht hoch genug.) So wie ich das für dieses zusätzliche Angestelltenverhältnis muss, müsste es auch jeder Freie Dienstnehmer, Werkvertragsnehmer und Selbstständige.
Ich bekomme vom Finanzamt vierteljährliche Vorauszahlungen vorgeschrieben - so wie jeder Selbstständige. Manchmal krieg ich dann bei der Abrechnung was zurück, manchmal nicht.

2, Beiträge an BEIDE zuständigen Sozialversicherungen. Dafür darf ich dann auswählen, welche mir beim Doktor XY genehm ist.

Einmal habe ich den taktischen Fehler begangen, auch noch für ein Filmprojekt Flechtarbeiten zu basteln. Werkvertrag.
Es hat enorm viel Spass gemacht, ABER den Behördenzirkus wünsche ich meinem ärgsten Feind nicht.

Bin brav zur Sozialversicherung Nummer 3 gehatscht und habe bekanntgegeben, dass ich diesen enormen Zusatzverdienst bitte mit Sozialversicherung Nummer 1 abrechnen möchte. Dieses überkorrekte Ansinnen war beiden SV´s geistig viel zu hoch, vermutlich hätte ich nicht dermassen auf Oberstreber machen sollen. Monatelang hat man mich belästigt, bis ich dann endlich den kleinen Betrag nachzahlen durfte. (Das Finanzamt war viel fixer, da hat das gleich geklappt.)
 
Ja stimmt wenn geringfügiger Nebenjob = unselbständig. Dann muss man, zumindest wenn man mit Haupt+ Nebenjob über 11000 Bemessungsgrundlage kommt, Lohnsteuer nachzahlen. Beim selbstständigen Nebenjob muss man nichts nachzahlen in dem Sinn, da muss man sowieso die Einkommensteuer abrechnen unabhängig von dieser SV-Geringfügigkeitsgrenze. Nur die SV bei der GW muss man nachzahlen, wenn man über die Grenze kommt mit Gewinn und/oder Umsatz.

Wobei auch hier gilt: unter 11.000 insgesamt nach Abzug SV-Beiträge etc. pro Jahr keine EK-Steuer.
 
danke euch für eure antworten.

die gefahr mit dem 3. jahr der selbständigkeit hab ich schon von mehreren seiten gehört. am besten man legt 50% des gewinns auf die seite, denn die werden im 3. jahr einkassiert :(

am besten wäre es, mein freund macht sich selbständig, der hat auch kein angestelltenverhältnis nebenbei laufen, wir müssen nur noch auf seinen strafregisterauszug aus england warten und das kann viele wochen dauern.

wir wollen uns mit blumenzwiebelverkauf selbständig machen und sind derzeit auf der suche nach orten, an denen viele menschen zusammenkommen, zb. ausstellungen, märkte, schlösser, usw.

ich bitte um zahlreiche tipps :)
 
die gefahr mit dem 3. jahr der selbständigkeit hab ich schon von mehreren seiten gehört. am besten man legt 50% des gewinns auf die seite, denn die werden im 3. jahr einkassiert :(

Im 4. Jahr !! zahlt man (üblicherweise) Pensions- und Krankenversicherung nach ... aber Rücklagen von den Einnahmen muss man als Selbständige/r ohnehin laufend machen, da die Sozialversicherungsbeiträge vierteljährlich im Nachhinein an die Gewerbliche SV zu überweisen sind.

Man zahlt zwar auch in den ersten 3 Jahren UV, PV, KV und in eine Selbständigenvorsorgekasse ein, die Berechnung erfolgt aber von einer niedrigen Bemessungsgrundlage (ich glaube von derzeit so ca. 550 Euro).

Nach den ersten 3 Jahren kannst du dann aber davon ausgehen, dass du von jedem eingenommenen Tausender ca. 30 % alleine SV-Beiträge abliefern musst (eh ungefähr so wie kleine Angestellte), eventuelle Steuern bei über 11.000 Gewinn noch nicht berücksichtigt (pro Monat Unfall: ca. 10 Euro, Pension: 18,50 %, Krankenversicherung: 7,65 %, Selbständigenvorsorgekasse 1,53 % der jeweils ermittelten Bemessungsgrundlage, die dann ab dem 4. Jahr vom Gewinn des ersten Jahres + … (= eine eigene Berechnungsmethode) ermittelt wird … dann zahlt man meist 3 Jahre nach und dann (halbwegs gleichbleibendes Einkommen vorausgesetzt) pendelt es sich ein und man hat kaum mehr Rückstände … + die 20 % Selbstbehalt für Arztbesuche nicht vergessen .. wobei: krank werden als Selbständige/r ist ohnehin nicht empfehlenswert :( ... soziale Absicherung gibt es praktisch keine ...
 
wir wollen uns mit blumenzwiebelverkauf selbständig machen und sind derzeit auf der suche nach orten, an denen viele menschen zusammenkommen, zb. ausstellungen, märkte, schlösser, usw.

ich bitte um zahlreiche tipps :)

Ich wiederhole meinen Rat: Mach das Unternehmertraining beim Wifi und die dazugehörige (schwere) Prüfung.

Du bist EXTREM ungenügend auf dieses Wagnis vorbereitet, wenn du solche Sachen im Hundeforum fragen musst.

Branchenkenntnis?

Marktforschung?

Und pass bloß auf, dass du keine Rechtsform unterschreibst, bei der dich dein Herzallerliebster finanziell reinreißen kann. Pass auf, wofür du haftest....
Bei sowas hört sich jede Liebe auf.
 
Mal eine Frage:

Wäre es denn möglich für Euch als Verein zu starten ?
Blumenzwiebelfreunde oder Verein zu Erhaltung seltener Blumensaat, ... ?

Da hättest Du eine m.M.n. weniger aufwendige Umsetzung und Erhaltung vor Dir, und wenn es "gut geht" bzw. läuft, dann meldest einfach eine Firma an ?

Lg
 
Oben