Schutzvertrag - Rücknahme von Hunden

Susanne77

Medium Knochen
Hallo,
ich hätte mal eine Frage bezüglich Schutzvertrag.
Es gibt sicher einige Privatleute die Ihre Hunde abgeben müssen, aus welchen Gründen auch immer. Einige davon werden sicher einen Schutzvertrag mit den neuen Besitzern machen. Vor allem mit dem Passus das der Hund, wenn er nicht behalten werden kann, an den Vorbesiter zurückgegeben werden muss.
Aber der Vorbesitzer kann ihn ja aus welchen Gründen auch immer nicht behalten.
Was macht man in so einem Fall?
Wenn man Glück hat melden sich die Leute vielleicht rechtzeitig, und geben eine "Gnadenfrist" bis zu der der Hund weg muss.
Aber was macht man wenn die Leute den Hund sofort abgeben wollen?
z.B. wenn man einen 1jährigen Schäfermixrüden vermittelt und nach 9 Jahren kommt der Hund mit HD aus der Vermittlung retour.
Was würdet ihr in so einem Fall machen?
Ich kenn nur die Situation von Vereinen/Orgas die haben dann halt Pflegestellen parat oder im Notfall bringen die den Hund in der Pension unter.
Aber was macht man als Privatperson in so einer Situation?
Stell ich mir sehr schwierig vor...
Bitte um eure Meinungen/Infos.
lg,Susanne
 
Wenn du ihn selbst nicht aufnehmen kannst entweder bezahlst du einen Pensionsplatz oder der Hund muß ins Tierheim .
 
Wenn man Glück hat melden sich die Leute vielleicht rechtzeitig, und geben eine "Gnadenfrist" bis zu der der Hund weg muss.

Leider muss ja zu 97% der Fälle der Hund sofort weg, ohne kompromiss.
Aber was macht man wenn die Leute den Hund sofort abgeben wollen?
z.B. wenn man einen 1jährigen Schäfermixrüden vermittelt und nach 9 Jahren kommt der Hund mit HD aus der Vermittlung retour.
Was würdet ihr in so einem Fall machen?

ich persönlich würde mich an eine orga bzw tierheime wenden ob sie bei der vermittlung bzw mit pflegeplätzen aushelfen könnten.
ansonsten bleibt wohl das tierheim leider nicht erspart.
 
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