frau kleinwolf
Super Knochen
Quelle: RIS https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2025_II_33/BGBLA_2025_II_33.html33. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz, mit der die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit
hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden
geändert wird
Auf Grund der §§ 2, 14, 24 Abs. 1 Z 2 und 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere
(Tierschutzgesetz – TSchG), BGBl. I Nr. 118/2004 Art. 2, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. I Nr. 124/2024, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit hinsichtlich näherer Bestimmungen über die
tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden, BGBl. II Nr. 56/2012, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 2 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Die Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken (Schutzhundeausbildung) sowie sonstige
vergleichbare Ausbildungen und sportliche Aktivitäten von Hunden, die ein gegen den Menschen oder
gegen von Menschen getragene Gegenstände gerichtetes Angriffsverhalten oder gegen den Menschen
gerichtetes Beißtraining beinhalten, sind verboten. Dieses Verbot gilt nicht für
1. die Ausbildung von Hunden, die nachweislich als Diensthunde des Bundes eingesetzt werden,
2. das Beißen oder Verbeißen in vom menschlichen Körper eindeutig abgrenzbare Gegenstände,
wie Seile, Bälle, Frisbees oder vergleichbare Gegenstände, sowie
3. die Weiterführung dieser Arten von Ausbildung, wenn sie in den letzten sechs Monaten vor
Inkrafttreten dieser Verordnung mit den Hunden begonnen wurden und wenn dabei noch keine
vollständige Signalkontrolle über das trainierte Verhalten erreicht wurde; diese Ausbildungen
sind ausschließlich zum Zweck des Erlangens von Signalkontrolle über das Verhalten weiter
zulässig, dürfen kein weiteres – gegen den Menschen gerichtetes – Angriffsverhalten oder
Beißtraining fördern und sind jedenfalls bis längstens 01.09.2025 zu beenden.“
2. Der bisherige Text des § 12 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“, folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) § 2 Abs. 4 in der Fassung BGBl. II Nr. 33/2025 tritt mit 15. April 2025 in Kraft.“
Quelle: OTS-Aussendung ÖKV https://www.ots.at/presseaussendung...-gruene-allmachtsverordnung-sofort-bekaempfenÖKV: „Grüne Allmachtsverordnung sofort bekämpfen!“
Angriff auf den Hundesport – demokratisch fragwürdig, politisch nicht tragfähig, mehrheitlich abgelehnt, sachlich inakzeptabel!
Wien (OTS) -
In einer letzten einsamen Machtdemonstration hat NGO-Minister Rauch kurz vor seinem Abgang heute kurz nach Mittag eine ministerielle Verordnung erlassen, die den Gebrauchshundesport in Österreich de facto verunmöglicht - ein Frontalangriff auf tausende verantwortungsvolle Hundesportlerinnen und Hundesportler. Mit dieser Regelung, außerhalb jeder Koalitionsvereinbarung, ohne parlamentarischem Begutachtungsprozess, entgegen wissenschaftlicher und Expertenmeinung und wissend, dass am Montag eine neue Regierung angelobt werden wird, macht er damit seinen NGO-Freunden nichts anderes als ein ideologisches „Abschiedsgeschenk“ - auf dem Rücken einer traditionsreichen und international anerkannten Hundesportart. [...] Der ÖKV wird alle rechtlichen und politischen Mittel ausschöpfen, um diesen massiven Angriff auf den Gebrauchshundesport und die Hundezucht zu bekämpfen. „Das ist keine demokratische Verordnung, das ist übelste Machtdemonstration. Wir lassen uns von einer frustrierten scheidenden Grünministerriege mit Allmachtsphantasien nicht vorschreiben, wie verantwortungsvolle Hundehaltung aussieht. Dieser Rache-Erlass gehört mit jedem Mittel der Demokratie bekämpft!“, so ÖKV-Präsident Philipp Ita.
Ich persönlich finde das Verbot unnötig und die Aussendung des ÖKV ausgesprochen peinlich und kontraproduktiv.
Ich hab noch ein paar Gedanken dazu, bin aber zuerst gespannt auf Eure Meinungen und hoffe auf eine sachliche Diskussion.