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Sled_dog schrieb:Meine Frage war, wie es gesetzlich bei Rennen aussieht, nicht bei Streichelzooveranstaltungen.
Dass es in Wien Schlittenhunderennen gibt, ist mir neu. Meine Frage war, wie es gesetzlich bei Rennen aussieht, nicht bei Streichelzooveranstaltungen. Ist das Gesetz bundeseinheitlich oder nicht?
Bekommt man in Zukunft Probleme mit dem Gesetz auf Rennen, wenn man die Hunde an den Stake-Out hängt oder nicht?
Und ich glaube nicht, dass ein ausgepowerter Hund traurig ist darüber, an der Kette zu hängen
Es gibt ab 2005 kein länderspezifisches Tierschutzgesetz mehr, sondern nur mehr ein bundesweites, damit ist deine Frage wohl erklärt.Sled_dog schrieb:Ist das Tierschutzgesetz nun bundesweit oder länderspezifisch..
Kann mir nicht vorstellen, dass im Gesetz darauf eingegangen wird, wenn jemand seinen Hund vorübergehend anbindet. Auf jede Kleinigkeit in einem Gesetz einzugehen, ist wohl ein bisschen sehr weit hergeholt, dann müsste man ja auch verbieten, Hunde während einer Hundeausstellung in Boxen einzusperren, da die Käfighaltung für Hühner ja auch ab 2008 (oder wann auch immer) verboten sein wird.Und was sieht es zu Stake Outs dezidiert vor?.
Die derzeitige Gesetzeslage interessiert mich.
PS: Einem ausgepowerten Hund ist egal, wo er seine Ruhephase erhält. Ein ausgepowerter Hund kann auch in der Ruhephase nicht fressen.
Und noch einmal: Ich spreche von Rennen und nicht von Show-Veranstaltungen.