Schlittenhunderennen und neues Tierschutzgesetz?

Sled_dog

Junior Knochen
Weiß vielleicht irgendjemand wie es zukünftig in Ö auf Schlittenhunderennen aussieht? Darf man dann die Hunde nicht mehr an den Stake-Out hängen? :confused:

Für Antworten dankbar
Sled_Dog
 
Doch darf man da es keine ständige Kettenhaltung ist. Die einzigen die querschießen ist soweit ich weiß die Gemeinde Wien.

mfg uschi & Rudel die sich schon auf nächste Woche Loosdorf freuen und dort auch am Stake Out sein werden.
 
Hallo Josephinchen!
Der Stake Out ist sozusagen der "Abstellplatz" für die Hunde zwischen den Rennen. Besteht aus Stangen, an denen Ketten dranhängen, wo man die Hunde anhängt.

Dass es in Wien Schlittenhunderennen gibt, ist mir neu. Meine Frage war, wie es gesetzlich bei Rennen aussieht, nicht bei Streichelzooveranstaltungen. Ist das Gesetz bundeseinheitlich oder nicht?
Bekommt man in Zukunft Probleme mit dem Gesetz auf Rennen, wenn man die Hunde an den
Stake-Out hängt oder nicht?

LGr Sled_Dog
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da zu Problemen kommen würde. Ich mein, die Hunde hängen ja nicht ihr Leben lang an dieser Kette, sondern nur bei Veranstaltungen zwischen den Rennen. Und ich glaube nicht, dass ein ausgepowerter Hund traurig ist darüber, an der Kette zu hängen ;)

Außerdem müsste man dann jeden Hundebesitzer strafen, der seinen Hund mal vorm Supermarkt anhängt - ist ja dann eigentlich auch Anbindehaltung ;)

lg, martina
 
Sled_dog schrieb:
Meine Frage war, wie es gesetzlich bei Rennen aussieht, nicht bei Streichelzooveranstaltungen.

003.gif
 
Hi
Dass es in Wien Schlittenhunderennen gibt, ist mir neu. Meine Frage war, wie es gesetzlich bei Rennen aussieht, nicht bei Streichelzooveranstaltungen. Ist das Gesetz bundeseinheitlich oder nicht?

Gab es nicht irgendso ein Rennen beim Rathausplatz? Keine Ahnung war nicht dabei. Soweit ich weiß wurde auch ein Rennen in der Kriau veranstaltet, also ganz so abwegig ist es wieder nicht. Auch hier kommt die Gemeinde Wien zum tragen. Oder sehe ich das falsch? Nur weil ich an etwas nicht teilnehme*tue ich auch nicht* gibt es dies trotzdem, oder etwa nicht?

Bekommt man in Zukunft Probleme mit dem Gesetz auf Rennen, wenn man die Hunde an den Stake-Out hängt oder nicht?

Angeblich nein, wird sich sicher heuer zeigen.
mfg Uschi & Rudel
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi

Und ich glaube nicht, dass ein ausgepowerter Hund traurig ist darüber, an der Kette zu hängen ;)

nein sind sie siche rnicht, guckst Du hier:

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1.jpg


Ich denke nicht das sie unglücklich dabei sind, sond würden sie nicht wie verrückt sich freuen, sobald ich beginne Stake Out usw. eizupacken :)
lg uschi & Rudel
 
Ich weiß nicht, drück ich mich so unverständlich aus?
Ich wollte keine Fotos sehen, ich wollte
wissen, wie es gesetzlichaussieht.
Die derzeitige Gesetzeslage interessiert mich.
Ist das Tierschutzgesetz nun bundesweit oder länderspezifisch.
Und was sieht es zu Stake Outs dezidiert vor?

Um Antworten zum Thema dankbar

LGr Sled_Dog

PS: Einem ausgepowerten Hund ist egal, wo er seine Ruhephase erhält.
Ein ausgepowerter Hund kann auch in der Ruhephase nicht fressen.
Und noch einmal: Ich spreche von Rennen und nicht von Show-Veranstaltungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Sled_dog und Husky: Seid mir nicht böse, aber eure Streitereien nerven ziemlich. Könnt ihr euer ständiges Hick-Hack nicht per PN oder Mail ausmachen, ich glaub nämlich nicht, dass es für die Allgemeinheit von Interesse ist. :confused:

lg
Bonsai (die sich jetzt nicht mehr beherrschen konnte)
 
Entschuldige Bonsai. Mich würde trotzdem die Gesetzeslage interessieren,
ich muss auch meine Saison planen. Und wenn man hier keine Rennen mehr
fahren kann, muss ich mich anderweitig umsehen. Und zu Rennen zählen nun
mal keine Show und Streichelveranstaltungen. Ich weiß auch nicht, warum sie sich da einmischen muss, wenn sie zum Thema nichts zu sagen hat.
Ich werde sie auf die Ignore-Liste setzen, dann muss ich zu ihren
Themaverfehlungen nicht mehr antworten. Ok?
LGr Sled_Dog
 
Sled_dog schrieb:
Ist das Tierschutzgesetz nun bundesweit oder länderspezifisch..
Es gibt ab 2005 kein länderspezifisches Tierschutzgesetz mehr, sondern nur mehr ein bundesweites, damit ist deine Frage wohl erklärt.

Und was sieht es zu Stake Outs dezidiert vor?.
Kann mir nicht vorstellen, dass im Gesetz darauf eingegangen wird, wenn jemand seinen Hund vorübergehend anbindet. Auf jede Kleinigkeit in einem Gesetz einzugehen, ist wohl ein bisschen sehr weit hergeholt, dann müsste man ja auch verbieten, Hunde während einer Hundeausstellung in Boxen einzusperren, da die Käfighaltung für Hühner ja auch ab 2008 (oder wann auch immer) verboten sein wird.

lg
Bonsai
 
Hi
Die derzeitige Gesetzeslage interessiert mich.

Wie wäre es wenn Du bei den zuständigen Stellen anrufst?

PS: Einem ausgepowerten Hund ist egal, wo er seine Ruhephase erhält. Ein ausgepowerter Hund kann auch in der Ruhephase nicht fressen.

Die Ruhephase dauert nicht ewig und danach kann er fressen, wo liegt Dein Problem?

Und noch einmal: Ich spreche von Rennen und nicht von Show-Veranstaltungen.

Darum geht es nicht, es gab Schaurennen in Wien, mein ding sidn sie auch nicht, aber es gab udn gibt sie eben, ergo wird man es erwähnen dürfen. Und ansonsten wende Dich doch einfach an die zuständigen Stellen wenn Du 100% Aussagen willst.
mfg Uschi & Rudel

P.s die Fotos waren auch nicht für Dich gedacht.
 
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