Scheidung in A ..... mal div. Fragen dazu ...

Claudi70

Super Knochen
Hallo,

soweit ich gehört habe ist eine Scheidung in A weitaus leichter ... beide gehen hin, sagen sie haben sich geeinigt, wollen sich scheiden lassen und dann ist gut.

Ist das echt so einfach? Wie hoch sind dann die Kosten?

Weitere Fragen folgen dann noch ... :D
 
Bei meinen Eltern wars so... ist allerdings schon fast 30 Jahre her... kann Dir in Sachen Kosten leider nicht weiter helfen.
Sie sind damals zu einem Anwalt, haben beide die Papiere unterschrieben und innerhalb von nichtmal 15 Minuten war alles geschehen...
 
Hm, hier in D muss man 1 Jahr offiziell getrennt leben -kann auch in der gemeinsamen Wohnung passieren- aber vorher geht gar nichts mit Scheidung, ausser Härtefall.

Jetzt würde mich mal interessieren, ob euer Scheidungsrecht nur für Ehen gilt die auch in A geschlossen worden sind bzw. halt für Ausländer auch in Frage kommen würde ....

Ich glaube ihr ahnt warum ich frage :D
 
Hm, hier in D muss man 1 Jahr offiziell getrennt leben -kann auch in der gemeinsamen Wohnung passieren- aber vorher geht gar nichts mit Scheidung, ausser Härtefall.

Jetzt würde mich mal interessieren, ob euer Scheidungsrecht nur für Ehen gilt die auch in A geschlossen worden sind bzw. halt für Ausländer auch in Frage kommen würde ....

Ich glaube ihr ahnt warum ich frage :D

Brauchst schon einen Anknüpfungspunkt für Ö - zB: gemeinsamer letzter Aufenthalt in Ö, einer der beiden hat die österr. Staatsbürgerschaft oä (wobei man auch dann nicht frei wählen kann). Freien "Scheidungsrechts-Tourismus" gibt es nicht...
 
Brauchst schon einen Anknüpfungspunkt für Ö - zB: gemeinsamer letzter Aufenthalt in Ö, einer der beiden hat die österr. Staatsbürgerschaft oä (wobei man auch dann nicht frei wählen kann). Freien "Scheidungsrechts-Tourismus" gibt es nicht...

Scheidungstourismus gefällt mir :D

Hm, Meldeanschriften würden wir hinbekommen .... Staatsbürgerschaft wohl nicht so einfach ....

Toll, zum Kinder zeugen lassen darf ich überall hinfahren, zum Heiraten, zum Beerdigen lassen ... Zähne kann ich mir günstiger kaufen, Brüste auch ... aber scheiden lassen nicht? :D:cool:
 
Ein halbes Jahr dauert es bei uns scheinbar? Getrennt, wie in D aber auch bei gemeinsamer Unterkunft möglich.

Im Ausland geschlossene Ehen können schon auch hier geschieden werden, wenn beide zuletzt hier lebten und zumindest einer Österreicher ist, oder wenn beide schon länger als 1 Jahr hier leben.
 
Ein halbes Jahr dauert es bei uns scheinbar? Getrennt, wie in D aber auch bei gemeinsamer Unterkunft möglich.

Im Ausland geschlossene Ehen können schon auch hier geschieden werden, wenn beide zuletzt hier lebten und zumindest einer Österreicher ist, oder wenn beide schon länger als 1 Jahr hier leben.

Toll, und wie werde ich nun ein Österreicher mal schnell? :D

Jetzt sag mir nicht, ich soll einen heiraten *gg
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du eine einvernehmliche Scheidung machst, geht das in A ganz schnell. Zumindest war das bei mir so, allerdings ist über 20 Jahre her. Wir mussten nur auf Termin beim Richter warten, und das wars dann. Aber wie gesagt - nur bei einvernehmlicher
Scheidung. Wenn einer der Partner keine Scheidung will, wirds komplizierter
 
Wenn du eine einvernehmliche Scheidung machst, geht das in A ganz schnell. Zumindest war das bei mir so, allerdings ist über 20 Jahre her. Wir mussten nur auf Termin beim Richter warten, und das wars dann. Aber wie gesagt - nur bei einvernehmlicher
Scheidung. Wenn einer der Partner keine Scheidung will, wirds komplizierter

Eben, ich weiss ... hier in D isses halt -auch wenn man sich einig ist nach dem 1 Jahr Trennungsjahr- teuer.
 
Mal eben mit einem RA in A telefoniert, danke Deikoon :)

Is scheinbar doch gar nicht so schwer:

Einer, besser beide, müssten einen Wohnsitz in A haben, die Kosten würden dann wohl bei ca. 1000 Euro insgesamt für beide liegen (Wahnsinn, hier müssten wir um die 1500-2000 pro Person !!! zahlen).
 
Mal eben mit einem RA in A telefoniert, danke Deikoon :)

Is scheinbar doch gar nicht so schwer:

Einer, besser beide, müssten einen Wohnsitz in A haben, die Kosten würden dann wohl bei ca. 1000 Euro insgesamt für beide liegen (Wahnsinn, hier müssten wir um die 1500-2000 pro Person !!! zahlen).

was bitte ist den da so teuer :confused:
 
was bitte ist den da so teuer :confused:

der Rechtsanwalt wahrscheinlich und die Gebühren, weil sie ja keine Öst. Staatsbürger sind und nur Scheidungsflüchtlinge sind :D.....als Österreicher kannst dich ja einvernehmlich ohne RA scheiden lassen am zuständigen Bezirksgericht :cool:

@Claudi70

hast einen von den zweien angerufen, die ich persönlich kenn :)
 
der Rechtsanwalt wahrscheinlich und die Gebühren, weil sie ja keine Öst. Staatsbürger sind und nur Scheidungsflüchtlinge sind :D.....als Österreicher kannst dich ja einvernehmlich ohne RA scheiden lassen am zuständigen Bezirksgericht :cool:

@Claudi70

hast einen von den zweien angerufen, die ich persönlich kenn :)
Ja, habe ich ... :)

Aber immerhin wär das weitaus grünstiger als hier .... ich will morgen mal ein Bezirksgericht in Wien anrufen noch, mal gucken was die mir noch sagen können.

Scheidungsflüchtlinge gefällt mir übr :D
 
In Österreich muss für eine einvernehmliche Scheidung die Ehe eine bestimmte Zeit (vor ein paar Jahren waren das 6 Monate) "zerrüttet" sein. (Das ist ein Datum, das man reinschreibt, wer könnte das nachweisen, Papier ist geduldig :rolleyes:). Hat nichts mit der Meldeadresse zu tun. Dann gibts einen Termin bei Gericht und das läuft dann vor einem Richter ab, wo man gefragt wird und der Scheidung ausdrücklich zustimmen muss. Dann muss man noch die Rechtskraft der Scheidung abwarten, ca. 4 WocheDasein bekommt man das Scheidungsurteil). Sollte es Kinder aus dieser Ehe geben, urteilt das Pfelgschaftsgericht. Das ist eine andere Baustelle und hat mit der Scheidung der Eheleute nix zu tun.
 
Dann muss man noch die Rechtskraft der Scheidung abwarten, ca. 4 WocheDasein bekommt man das Scheidungsurteil). Sollte es Kinder aus dieser Ehe geben, urteilt das Pfelgschaftsgericht. Das ist eine andere Baustelle und hat mit der Scheidung der Eheleute nix zu tun.

Die Rechtskraft kann direkt beim Gerichtstermin abgegeben werden, wenn beide Eheleute einen Rechtsmittelverzicht abgeben. Man muss also keine gesetzliche Rechtsmittelfrist abwarten ;)

Bei der einvernehmlichen Scheidung wird die Obsorgeregelung der Kinder direkt mitgetroffen. Wenn man sich über eine solche Regelung nicht im Klaren wäre, dann könnte man ja keine einvernehmliche Scheidung durchziehen, oder denkst du wirklich, dass Eheleute, die sich schon bei der Obsorge zanken, dann noch einvernehmlich irgendwas hinbekommen könnten? Die Obsorgeregelungen müssen nur pflegschaftsbehördlich genehmigt werden, was eigentlich dann nur mehr reine Formsache ist.
 
Die Rechtskraft kann direkt beim Gerichtstermin abgegeben werden, wenn beide Eheleute einen Rechtsmittelverzicht abgeben. Man muss also keine gesetzliche Rechtsmittelfrist abwarten ;)

Bei der einvernehmlichen Scheidung wird die Obsorgeregelung der Kinder direkt mitgetroffen. Wenn man sich über eine solche Regelung nicht im Klaren wäre, dann könnte man ja keine einvernehmliche Scheidung durchziehen, oder denkst du wirklich, dass Eheleute, die sich schon bei der Obsorge zanken, dann noch einvernehmlich irgendwas hinbekommen könnten? Die Obsorgeregelungen müssen nur pflegschaftsbehördlich genehmigt werden, was eigentlich dann nur mehr reine Formsache ist.

Vielleicht hab ich mich undeutlich ausgedrückt. Vom Pflegschaftsgericht kriegst den Bescheid betr. Kinder.
 
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