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Hm, hier in D muss man 1 Jahr offiziell getrennt leben -kann auch in der gemeinsamen Wohnung passieren- aber vorher geht gar nichts mit Scheidung, ausser Härtefall.
Jetzt würde mich mal interessieren, ob euer Scheidungsrecht nur für Ehen gilt die auch in A geschlossen worden sind bzw. halt für Ausländer auch in Frage kommen würde ....
Ich glaube ihr ahnt warum ich frage
Brauchst schon einen Anknüpfungspunkt für Ö - zB: gemeinsamer letzter Aufenthalt in Ö, einer der beiden hat die österr. Staatsbürgerschaft oä (wobei man auch dann nicht frei wählen kann). Freien "Scheidungsrechts-Tourismus" gibt es nicht...
Ein halbes Jahr dauert es bei uns scheinbar? Getrennt, wie in D aber auch bei gemeinsamer Unterkunft möglich.
Im Ausland geschlossene Ehen können schon auch hier geschieden werden, wenn beide zuletzt hier lebten und zumindest einer Österreicher ist, oder wenn beide schon länger als 1 Jahr hier leben.
Wenn du eine einvernehmliche Scheidung machst, geht das in A ganz schnell. Zumindest war das bei mir so, allerdings ist über 20 Jahre her. Wir mussten nur auf Termin beim Richter warten, und das wars dann. Aber wie gesagt - nur bei einvernehmlicher
Scheidung. Wenn einer der Partner keine Scheidung will, wirds komplizierter
Toll, und wie werde ich nun ein Österreicher mal schnell?
Jetzt sag mir nicht, ich soll einen heiraten *gg
Mal eben mit einem RA in A telefoniert, danke Deikoon
Is scheinbar doch gar nicht so schwer:
Einer, besser beide, müssten einen Wohnsitz in A haben, die Kosten würden dann wohl bei ca. 1000 Euro insgesamt für beide liegen (Wahnsinn, hier müssten wir um die 1500-2000 pro Person !!! zahlen).
fang an Fußball zu spielen schau das in die nationalmannschaft kommst und traraa..schon bist österr. Staatsbürger
was bitte ist den da so teuer
was bitte ist den da so teuer
Ja, habe ich ...der Rechtsanwalt wahrscheinlich und die Gebühren, weil sie ja keine Öst. Staatsbürger sind und nur Scheidungsflüchtlinge sind .....als Österreicher kannst dich ja einvernehmlich ohne RA scheiden lassen am zuständigen Bezirksgericht
@Claudi70
hast einen von den zweien angerufen, die ich persönlich kenn
Dann muss man noch die Rechtskraft der Scheidung abwarten, ca. 4 WocheDasein bekommt man das Scheidungsurteil). Sollte es Kinder aus dieser Ehe geben, urteilt das Pfelgschaftsgericht. Das ist eine andere Baustelle und hat mit der Scheidung der Eheleute nix zu tun.
Die Rechtskraft kann direkt beim Gerichtstermin abgegeben werden, wenn beide Eheleute einen Rechtsmittelverzicht abgeben. Man muss also keine gesetzliche Rechtsmittelfrist abwarten
Bei der einvernehmlichen Scheidung wird die Obsorgeregelung der Kinder direkt mitgetroffen. Wenn man sich über eine solche Regelung nicht im Klaren wäre, dann könnte man ja keine einvernehmliche Scheidung durchziehen, oder denkst du wirklich, dass Eheleute, die sich schon bei der Obsorge zanken, dann noch einvernehmlich irgendwas hinbekommen könnten? Die Obsorgeregelungen müssen nur pflegschaftsbehördlich genehmigt werden, was eigentlich dann nur mehr reine Formsache ist.